Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Haubner. – Bitte.
10.57
Bundesministerin für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner:
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Die Erklärungen aller Rednerinnen und Redner, die bisher
an dieser Debatte teilgenommenen haben, zeigen ganz klar, dass alle ein
Interesse haben an einheitlichen Regelungen beim Jugendschutzgesetz, an der
Harmonisierung der wichtigsten Richtlinien, die derzeit vorgegeben sind. Und
das ist sicher ein wichtiges und gutes Signal. Aber ich denke, die
Diskussion über einen einheitlichen Jugendschutz läuft einfach
schon zu lange, dass wir auch hier im Parlament ausschließlich Absichtserklärungen abgeben.
Wenn Frau
Kollegin Fuhrmann sagt, man sollte die Länder arbeiten lassen, dann muss
ich sagen: Ich bin grundsätzlich auch dafür, weil ich sehr viel von
Föderalismus halte. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes arbeitet man allerdings
schon über zehn Jahre, und es versteht schön langsam niemand mehr,
dass man zehn Jahre braucht, um sich auf wichtige Dinge zu einigen.
Daher war es mein
Anliegen im Sinne des heute zu verabschiedenden Entschließungsantrages
oder der Entschließungsanträge, einen Schritt auf die Länder
zuzugehen, um, ohne dass der Bund da Kompetenzen hat, die Länder noch
einmal an einen Tisch zu bitten und abzuklären, wo wir stehen und wie weit
die Bereitschaft wirklich ist.
Die
Bereitschaft – das haben Vorredner schon gesagt – ist,
möchte ich sagen, enden wollend. Wenn bei der letzten
Jugendreferentenkonferenz das zwar auf der Tagesordnung gewesen ist, aber
es nicht einmal mehr einen zusätzlichen Beschluss oder eine
Verstärkung gegeben hat, sondern nur das Ergebnis der
Landesamtsdirektorenkonferenz zur Kenntnis genommen wurde, dann denke ich,
dass der Druck oder der Drang in Richtung Vereinheitlichung nicht sehr
groß ist.
Wenn ich mir die verschiedenen Beispiele anschaue – und es sind schon sehr kuriose Beispiele genannt worden –, dann meine ich, dass wir uns auch bei der Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen auf ganz wesentliche Bereiche einigen sollten.
Es muss nicht
alles und jedes geregelt werden, aber es gibt einige wichtige Dinge, die einer
österreichweiten Regelung bedürfen. Bereits angesprochen wurden die
Ausgehzeiten, die mehr als verwirrend sind. Es geht aber nicht darum, dass
man ein Bundesland gegen das andere ausspielt, denn ich glaube, dass es
jedes Land im Endeffekt gut meint. (Präsidentin
Mag. Prammer übernimmt den
Vorsitz.)
In Salzburg zum Beispiel darf man bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in der Zeit von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5 Uhr bis 22 Uhr und in der Nacht auf Sonn- und Feiertagen von 5 Uhr bis 23 Uhr ausgehen. Ab dem 14. Lebensjahr unterscheidet man dann, ob mit Begleitperson oder ohne Begleitperson. Ebenso ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gelten noch unterschiedliche Regelungen für Tanzveranstaltung in einer Jugendorganisation, Tanzveranstaltungen der Schule, der Tanzschule oder der künstlerischen Betätigung oder Brauchtumspflege. – Da muss man schon sagen, weil – und ich bin froh, dass das angesprochen wurde – hier natürlich vor allem die elterliche Verantwortung im Vordergrund steht: Da kennt sich wirklich kein Mensch mehr aus!
Anderes Beispiel, nicht ganz so kompliziert: Autostoppen. In der Steiermark ist das Autostoppen bis zum 15. Lebensjahr verboten, ausgenommen in Notsituationen, ausgenommen in Begleitung einer Aufsichtsperson, ausgenommen auch dann, wenn der Lenker oder ein Mitfahrender das Kind beziehungsweise den Jugendlichen kennt. – Da