Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 50

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Haub­ner. – Bitte.

 


10.57.19

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Die Erklärungen aller Rednerinnen und Redner, die bisher an dieser Debatte teilgenommenen haben, zeigen ganz klar, dass alle ein Interesse haben an einheitlichen Regelungen beim Jugendschutzgesetz, an der Harmonisierung der wichtigsten Richtlinien, die derzeit vorgegeben sind. Und das ist sicher ein wichti­ges und gutes Signal. Aber ich denke, die Diskussion über einen einheitlichen Jugend­schutz läuft einfach schon zu lange, dass wir auch hier im Parlament ausschließlich Absichtserklärungen abgeben.

Wenn Frau Kollegin Fuhrmann sagt, man sollte die Länder arbeiten lassen, dann muss ich sagen: Ich bin grundsätzlich auch dafür, weil ich sehr viel von Föderalismus halte. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes arbeitet man allerdings schon über zehn Jahre, und es versteht schön langsam niemand mehr, dass man zehn Jahre braucht, um sich auf wichtige Dinge zu einigen.

Daher war es mein Anliegen im Sinne des heute zu verabschiedenden Entschließungs­antrages oder der Entschließungsanträge, einen Schritt auf die Länder zuzugehen, um, ohne dass der Bund da Kompetenzen hat, die Länder noch einmal an einen Tisch zu bitten und abzuklären, wo wir stehen und wie weit die Bereitschaft wirklich ist.

Die Bereitschaft – das haben Vorredner schon gesagt – ist, möchte ich sagen, enden wollend. Wenn bei der letzten Jugendreferentenkonferenz das zwar auf der Tagesord­nung gewesen ist, aber es nicht einmal mehr einen zusätzlichen Beschluss oder eine Verstärkung gegeben hat, sondern nur das Ergebnis der Landesamtsdirektorenkonfe­renz zur Kenntnis genommen wurde, dann denke ich, dass der Druck oder der Drang in Richtung Vereinheitlichung nicht sehr groß ist.

Wenn ich mir die verschiedenen Beispiele anschaue – und es sind schon sehr kuriose Beispiele genannt worden –, dann meine ich, dass wir uns auch bei der Vereinheitli­chung der Jugendschutzbestimmungen auf ganz wesentliche Bereiche einigen sollten.

Es muss nicht alles und jedes geregelt werden, aber es gibt einige wichtige Dinge, die einer österreichweiten Regelung bedürfen. Bereits angesprochen wurden die Ausgeh­zeiten, die mehr als verwirrend sind. Es geht aber nicht darum, dass man ein Bundes­land gegen das andere ausspielt, denn ich glaube, dass es jedes Land im Endeffekt gut meint. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

In Salzburg zum Beispiel darf man bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in der Zeit von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5 Uhr bis 22 Uhr und in der Nacht auf Sonn- und Feiertagen von 5 Uhr bis 23 Uhr ausgehen. Ab dem 14. Le­bensjahr unterscheidet man dann, ob mit Begleitperson oder ohne Begleitperson. Ebenso ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gelten noch unterschiedliche Regelungen für Tanzveranstaltung in einer Jugendorganisation, Tanzveranstaltungen der Schule, der Tanzschule oder der künstlerischen Betätigung oder Brauchtumspflege. – Da muss man schon sagen, weil – und ich bin froh, dass das angesprochen wurde – hier natür­lich vor allem die elterliche Verantwortung im Vordergrund steht: Da kennt sich wirklich kein Mensch mehr aus!

Anderes Beispiel, nicht ganz so kompliziert: Autostoppen. In der Steiermark ist das Autostoppen bis zum 15. Lebensjahr verboten, ausgenommen in Notsituationen, aus­genommen in Begleitung einer Aufsichtsperson, ausgenommen auch dann, wenn der Lenker oder ein Mitfahrender das Kind beziehungsweise den Jugendlichen kennt. – Da


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