Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 52

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andere regionale Unterschied und vielleicht auch unterschiedlich gewachsene Struktu­ren vorhanden sind und die Länder vielleicht noch mehrere Schritte wagen müssen, um zu dieser Vereinheitlichung zu kommen.

Wir reden von einheitlichen Jugendschutzbestimmungen, und da genügt es nicht, wenn wir uns damit begnügen, über einheitliche Ausgehzeiten zu sprechen, sondern das Entscheidende ist für meine Begriffe auch die Frage: Wo können wir Maßnahmen setzen, dass unsere Jugend von Gefahren ferngehalten werden kann beziehungsweise dass Gefahren auf Jugendliche gar nicht erst zukommen?

Unsere Aufgabe ist es auch, den Eltern, dem Umfeld der Jugendlichen die Angst zu nehmen, die Angst davor, dass die Kinder/die Jugendlichen gefährdet sein können. Ich denke, da steckt viel Präventionsarbeit dahinter, da steckt aber vor allem auch dahin­ter, dass die Politik die Rahmenbedingungen zu schaffen hat. Sie hat aber auch auf Aufklärung zu setzen und auf Bewusstseinsbildung, nämlich insofern, als man den Ju­gendlichen hie und da Ezzes gibt, damit sie zu ihrer Eigenverantwortung stehen müs­sen.

Ich glaube weiters, dass die Politik auch für die entsprechende Bewusstseinsbildung zu sorgen hat, auch gegenüber den Eltern, vielleicht gegenüber der gesamten Gesell­schaft, was die Wirtschaft betrifft, was die Spaßgesellschaft betrifft und was das per­sönliche Umfeld der Jugendlichen angeht.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nicht darum herum, dass gesellschaftspolitisch einfach klar ist, dass der beste Jugendschutz und auch die schärfsten Kontrollen kein Ersatz sind für die Verantwortung der Politik, für die Verantwortung auch der Eltern und für intakte familiäre Strukturen. Die familienpolitischen Maßnahmen dieser Bundesre­gierung sind, so glaube ich, ein Ansatz, um entsprechende Symptom- oder Ursachen­bekämpfung zu betreiben.

Wichtig ist auch, dass Jugendschutz eine Querschnittsmaterie ist. Das heißt, dass man bemüht sein sollte, in andere Rechtsmaterien, vielleicht auch zum Schutz, entspre­chende Normen einzubauen, damit unsere Jugendlichen vor allen Gefahren geschützt werden können. Entscheidend für uns, meine Damen und Herren, auch in diesem Hohen Haus, ist der Schutz unserer Jugendlichen, und das sollte auch unser künftiger Weg sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

11.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Binder-Maier. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.08.34

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundes­regierung! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich gebe Ihnen Recht, die Ge­schichte rund um eine einheitliche Jugendschutzbestimmung, um einheitliche Regelun­gen währt tatsächlich schon sehr lang und ist absolut nichts Neues. Ich kann mich erin­nern, schon im Jahre 1998 wurde diesbezüglich von KollegInnen und mir eine Petition überreicht, und ich weiß, manchmal gilt: Gut Ding braucht Weil!, aber es geht jetzt wirklich darum, dass wir Nägel mit Köpfen machen.

Die Notwendigkeit der Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen österreichweit ist offensichtlich, vor allem für jene, die an Bundesländergrenzen wohnen; geht es doch darum, zu verhindern, dass sich Jugendliche strafbar machen, wenn sie Bundes­ländergrenzen überschreiten und in ein benachbartes Bundesland kommen. Ich will das an zwei Beispielen festmachen.

 


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