Ein/eine 15-jähriger/15-jährige Jugendlicher/Jugendliche aus Niederösterreich – aus Ennsdorf aus meinem Wahlkreis – macht sich strafbar, wenn er/sie um Mitternacht die Grenze nach Oberösterreich, also die Enns, überquert und nach Enns kommt, denn in Niederösterreich dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1 Uhr ohne Begleitung unterwegs sein, in Oberösterreich nur bis Mitternacht, bis 24 Uhr!
Ein anderes Beispiel: Jugendliche unter 14 Jahren aus Niederösterreich machen sich wiederum strafbar, wenn sie um 9 Uhr abends die Grenze zur Steiermark überqueren. In Niederösterreich dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 22 Uhr wegbleiben, in der Steiermark bis 21 Uhr.
Es ist tatsächlich ein Riesenproblem: neun Bundesländer – neun unterschiedliche Regelungen! Ich bin deshalb einerseits sehr froh, dass es zu dieser Harmonisierung zwischen Wien, dem Burgenland und Niederösterreich gekommen ist, aber es geht darum, dass die Bedingungen für die Jugendlichen, für die jungen Menschen in Österreich für alle gleich sind, vor allem auch unter dem Aspekt eines gemeinsamen Europas.
Verbesserte, vereinfachte Regelungen schaffen Sicherheit und Transparenz für die Jugendlichen und vor allem auch für deren Eltern. Die Kompliziertheit und Undurchschaubarkeit, wie von Frau Minister Haubner angeschnitten, führen auch dazu, dass die Vollziehung dieser Gesetzesregelung oft sehr schwierig ist. Ziel muss es sein, dass alle Jugendlichen in Österreich den gleichen Schutz genießen, die gleichen Rechte in Anspruch nehmen dürfen und auch die gleichen Pflichten zu erfüllen haben.
In diesem Sinne denke ich, muss es doch möglich sein, ein einheitliches bundesweites Gesetz zu schaffen, in dem sich die Bundesländer finden und in dem vor allem Jugendlichen Klarheit und Sicherheit gegeben wird. (Beifall bei der SPÖ.)
11.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mittermüller. Ebenfalls 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
11.12
Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Neun verschiedene Jugendschutzgesetze in einem kleinen Land wie Österreich – ein Jugendschutzgesetz in Deutschland, das zeigt ganz deutlich dringenden Handlungsbedarf auf! Die Bedürfnisse und Probleme eines Jugendlichen in Vorarlberg und die Bedürfnisse eines Jugendlichen in Wien sind im Grunde genommen dieselben. Daher bedarf es dringend einer bundeseinheitlichen Regelung, um damit den Jugendlichen in ganz Österreich ein einheitliches Schutzniveau anbieten zu können.
Die aktuelle
Situation zeigt genau das Gegenteil! Nicht einmal die Zielgruppe ist einheitlich
definiert. Unterschiedliche Ausgehzeiten und total unterschiedliche Bestimmungen
zum Alkoholgenuss gibt es in neun Ländergesetzen. Wir sehen zum Beispiel
in unserem Tourismusland Kärnten ganz genau, welche Probleme es damit
gibt. Kein Jugendlicher und kein Elternteil setzt sich mit den
Jugendschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer auseinander, wenn er in
ein anderes Bundesland auf Urlaub fährt. Oft genug gibt es daher
Übertretungen und auch Anzeigen. Einheitliche Bestimmungen wären ein
Schritt zur Rechtssicherheit in ganz Österreich.
Ich möchte auf
ein weiteres Problem hinweisen, das schon meine Vorrednerinnen, Kollegin
Achleitner und Kollegin Mandak, angesprochen haben. Ein ganz besonderes Problem
ist sicherlich und allseits bekannt der Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen. Die
derzeit aktuellen Ein-Euro-Partys und Events, bei denen Wirte alkoholische
Getränke um 1 € ausschenken, leisten dem auch noch Vorschub.
Immer wieder hört man die Kritik, dass Alkoholmissbrauch zu wenig
kontrolliert wird.