Dazu ist zu sagen,
da muss man auch der Exekutive bessere Kontrollmöglichkeiten geben.
Die Exekutive besitzt wohl Alkotestgeräte, aber diese Tests sind für
Jugendliche nicht
verpflichtend. Sie können den Alkotest verweigern, und damit wird die
Beweisführung gegen Wirte, die gegen Jugendschutzbestimmungen
verstoßen, erschwert. Auch hier gibt es ganz sicherlich dringenden
Handlungsbedarf. Bundeseinheitliche Schutzbestimmungen, aber auch gute
Präventions- und Exekutionsmaßnahmen würden unsere Jugend
effizient schützen.
Zu den Vorrednerinnen der SPÖ-Fraktion möchte ich Folgendes sagen: Sie hätten es als Regierungspartei jahrzehntelang in der Hand gehabt, ein einheitliches Bundesjugendgesetz zu schaffen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie haben es nicht zustande gebracht – aber Ihre Ländervertreter sprechen jetzt nur von „Harmonisierung“! Kärnten ist dabei eine löbliche Ausnahme. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.) Die Länderkompetenzen wollen gerade Ihre Vertreter nicht abgeben.
Unsere Frau Bundesminister Haubner hat ein Problem, dessen Lösung seit zwei Jahrzehnten eingefordert wird, aufgegriffen, deshalb kann es nur ein Ja zu dem Drei-Parteien-Antrag auf bundeseinheitliche Jugendschutzbestimmungen geben – damit wir zum Wohl unserer Jugend hier endlich etwas weiterbringen! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
11.16
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk
(SPÖ): Wirklich
geschätzte Frau Präsidentin!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine Anmerkung zu den Kollegen Prinz und Neudeck: Ich
denke, es ist unbestritten, dass es der Mindeststandard von Anstand und
Menschenrecht ist, einen Menschen, ob Frau oder Mann, der einem bekannt ist,
mit seinem, und zwar richtigen Namen anzusprechen, und ich denke, daran sollten
wir alle uns halten. Jemanden bewusst mit dem falschen Namen anzusprechen (Abg. Wattaul:
Das hat der Kreisky schon gut können!), wie das – das
unterstelle ich ihm nicht – gestern Herr Präsident Prinzhorn
gemacht hat – er hat meine Kollegin
Gabi Heinisch-Hosek als „Christine Muttonen“ angesprochen (Abg. Großruck: Na da hat er
sie halt verwechselt!), und ich denke, das war nicht unbedingt eine
Verwechslung –, das sollte unser ... Verzeihung, ich nehme das
zurück, das war Herr Präsident Khol, Entschuldigung! (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei
der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.) Ich kann mich
entschuldigen. (Abg. Wattaul: Jetzt
haben Sie etwas kritisiert, was Sie selbst gemacht haben!)
Was Sie jetzt nicht
verstanden haben: Ich habe nicht
bewusst einen mir bekannten Menschen mit dem falschen Namen
angesprochen, sondern das war ein Missverständnis, das mir passiert
ist, und dafür habe ich mich auch entschuldigt. Das ist das, was mich von
Ihnen sehr klar unterscheidet. (Beifall bei der SPÖ. – Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Aber es gibt ja keine Missverständnisse!)
Nun zum
Jugendschutzgesetz, zum bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetz.
Ich denke, dass die Unterschiedlichkeiten in den Ländern klar und offensichtlich sind. – Da haben wir Hürden zu überwinden! Ich denke, dass die Einstellung, auch die politische Haltung in den verschiedenen Parteien in der materiellen Frage des Umgangs mit unseren Jugendlichen und dem Jugendschutz ebenfalls unterschiedlich sind. Und ich denke, abgesehen von den legistischen Maßnahmen ist es der allerbeste Jugendschutz, wenn wir beste Bedingungen im familiären Bereich schaffen, damit Familien,