Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 56

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Das heißt, um das Bewusstsein – dieses Wort ist heute schon gefallen – müssen wir uns bemühen, wenn wir darangehen, diese Gesetze einerseits zu vereinheitlichen und andererseits bekannt zu machen, damit sie letztlich befolgt werden können.

Wünschen würde ich mir vom Sozialministerium, dass das Thema „Aktiver Jugend­schutz im Bereich der neuen Mediennutzung“ auch aktiv angegangen wird. Wir sollten zum Beispiel in diesem Bereich die Eltern mit einer klaren Kennzeichnung von Filmen oder Spielen unterstützen. Hier gilt es, die Industrie dazu zu gewinnen, eine Kenn­zeichnung einzuführen, und den Handel dazu zu gewinnen, Informationen darüber zu verbreiten. Es gibt wirklich viel zu tun, um in diesen neuen Feldern auch im Schutz der Jugend bestehen zu können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

11.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klub­obmann Scheibner. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.22.19

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Staatssekretär! Ich glaube, es besteht Konsens darüber, dass der Jugendschutz österreichweit in gleicher Weise geregelt sein sollte; mehrere Vorredner haben das schon betont. (Abg. Öllinger: ... bei den Regierungsparteien!) Es ist halt so eine Sache, wie bei manchen anderen Dingen auch, dass Föderalismus schon eine wichtige Angelegenheit ist. Ich bekenne mich auch dazu. Man sollte aber auch hier die Vernunft walten lassen und sich nicht auf irgendwelche alten Kompetenzen berufen und auf diesen bestehen, wenn die Vernunft dagegenspricht.

Nicht nur die Jugendlichen sind in allen Bundesländern, ob im Burgenland oder in Vor­arlberg, gleich zu schützen, sondern es gibt zum Beispiel auch im Baurecht oder in anderen Bereichen derzeit landesgesetzliche Materien, die sinnvollerweise bundesein­heitlich zu regeln wären. Im Verfassungs-Konvent haben wir das sehr eingehend disku­tiert und gesehen, dass wir da sehr bald an die Grenzen der Bereitschaft, und zwar vor allem der Länder, stoßen, wenn es darum geht, eigene Kompetenzen an den Bund ab­zugeben, obwohl es an und für sich sinnvoll wäre. Da wäre es doch gescheit, zu disku­tieren, ob es nicht sinnvoller wäre, den Ländern mehr Kompetenzen bei der Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung zu geben, als krampfhaft darauf zu beharren, dass die Landtage eigene Regelungen schaffen, die zu einer Zersplitterung der Bestimmungen führen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich will mich aber noch mit einem anderen Punkt beschäftigen, nämlich: Meine Frakti­on, das BZÖ, und auch ich persönlich wollten unter diesem Tagesordnungspunkt einen Initiativantrag oder zumindest einen Entschließungsantrag einbringen auf der einen Seite betreffend die weitere Entwicklung von Maßnahmen gegen Gewalt oder betref­fend Gewalt gegen Kinder und auf der anderen Seite auch betreffend Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt von Jugendlichen.

Diese Problematik wird immer größer: Im Jahre 2004 wurden 337 Kinder unter sechs Jahren und 2 800 Kinder unter 14 Jahren Opfer von strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben oder von Sexualdelikten. Allzu oft passieren diese Delikte innerhalb der eigenen vier Wände, werden von Familienangehören verübt, ja selbst von den Eltern.

Auf der anderen Seite haben wir die Entwicklung zu verzeichnen – das hat auch einen Zusammenhang, denn Gewalt erzeugt wieder Gewalt –, dass bei den tatverdächtigen Jugendlichen unter 14 Jahren die Zahl von 4 700 im Jahr 2004 auf über 5 000 im Jahr 2005 angestiegen ist und dass mittlerweile schon 36 Prozent der minderjährigen


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