Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 61

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1392 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Er­gänzungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Im § 9h in der Fassung der Z 5 entfällt der Abs. 1 und erhalten die Abs. 2 bis 5 die Be­zeichnung „(1)“ bis „(4)“.

Begründung

Mit der vorgeschlagenen Änderung erfolgt eine Klarstellung der In-Kraft-Tretensbestim­mung.

*****

Frau Präsidentin, ich ersuche, diesen Abänderungsantrag in die Diskussion mit einzu­beziehen. Sie, meine Damen und Herren, ersuche ich um Zustimmung. – Danke. (Bei­fall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

11.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Ver­handlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Wunschredezeit: 5 Mi­nuten. – Bitte.

 


11.40.07

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Was soll man sagen? – Zwei Materien stehen jetzt hier zur Diskussion: das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz und das Sozial­versicherungs-Ergänzungsgesetz. Das klingt ganz schön sexy und peppig, und genau das ist das Problem, Frau Bundesministerin.

Wir können jetzt natürlich eine Debatte über die Inhalte dieser Gesetze abführen. Da geht es im Wesentlichen um formale Änderungen – gut, okay, wir haben keine Ein­wände. Nur habe ich eine Bitte, Frau Bundesministerin: Wir haben nicht nur ein Sozial­versicherungs-Ergänzungsgesetz, wir haben ein Sozialrechtsanpassungsgesetz, wir haben ein Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz. Wer soll sich da im Rahmen die­ser unterschiedlichen Materien, die alle irgendwann zu den wesentlichen Sozialrechten dazugepappt worden sind, noch auskennen? Wer soll das verstehen, was mit diesen Gesetzen geregelt wird? (Abg. Dr. Stummvoll: Der Kollege Öllinger! Der kennt sich aus!) Nein, auch der Öllinger kennt sich nicht aus, auch Kollege Stummvoll nicht. Und ich vermute, auch die Frau Ministerin wird Schwierigkeiten haben, etwa die Differen­zierungen zwischen einem Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz und einem Sozial­rechtsanpassungsgesetz wahrzunehmen.

Ich würde mir wünschen, nachdem das vor Jahren schon einmal Thema war, aber dann sang- und klanglos eingeschlafen ist – das Ganze lief unter dem Titel „Kodifi­zierung des Sozialrechts“ und war auch ein Thema im Parlament –, dass man Gesetze wieder so macht, dass sie verstanden werden können. Das hat etwas mit Inhalten zu tun, das hat aber auch etwas mit der Klarheit zu tun, die man den Gesetzestiteln gibt, denn an den Titeln sollte man wenigstens annähernd schon erkennen können, worum es geht.

 


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