Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird, in 1392 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Walch, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 5 bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich
über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der
Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der
Abgeordneten Walch, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen abstimmen
und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (1445 d.B.): Europäisches
Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von
Gewalttaten samt Vorbehalt und Erklärung der Republik Österreich
(1478 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung. Ich mache darauf aufmerksam, dass es auch hiezu nur wenige Wortmeldungen gibt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gelangen damit sofort zur Debatte.
Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
11.50
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit dem heute zu beschließenden Beitritt Österreichs zum Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten erfolgt eine Erweiterung des Opferschutzes nicht nur in Österreich. In diesem Übereinkommen des Europarates regeln beigetretene Mitgliedstaaten Verdienstausfall, Heilungs-, Behandlungs- und Krankenhauskosten, Bestattungskosten und Ausfall von Unterhalt. Auch das Wie in Form von Ober- und Untergrenzen, Antragstellung et cetera wird geregelt.
Österreich kann diesem Übereinkommen jetzt beitreten, da mit der Novelle 2005 zum Verbrechensopfergesetz auch Drittstaatenangehörige als Anspruchsberechtigte aufgenommen wurden. Wir gehen dabei in Österreich über die Erfordernisse dieses Übereinkommens hinaus, da alle Drittstaatenangehörigen, wenn die Tat in Österreich, auf einem österreichischen Schiff oder in einem österreichischen Luftfahrzeug begangen