Wir brauchen hier also schon noch etwas anderes, Frau Kollegin Mittermüller, nämlich das, was Frau Kollegin Heinisch-Hosek angesprochen hat. (Abg. Wattaul: Das kannst du auch nur EU-weit machen!) Daher können wir uns in diesem Bereich ganz sicher noch nicht auf die Schulter klopfen und sagen: Wir sind gut! – überhaupt nicht! (Abg. Wattaul: Das geht nur EU-weit!)
Was den Menschenhandel betrifft, den Handel mit Frauen und Kindern – und hier, meine ich, handelt es sich um Verbrechensopfer; es gibt auch andere Verbrechensopfer –, da haben wir noch einiges vor uns. Und da würde ich mir wünschen, dass bei einigen auch die ideologischen Scheuklappen noch etwas abgelegt werden. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
12.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schopf. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
12.04
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei dieser Ratifizierung – und es ist mir wichtig, das zu erwähnen – geht es auch darum, dass Menschen aus so genannten Drittstaaten die Möglichkeit bekommen, von der Republik Österreich eine entsprechende Entschädigung zu erhalten. Meine Damen und Herren, mit dieser Ratifizierung werden wir uns verpflichten – und das ist gut so –, dass nicht nur Opfer von Gewalttaten, sondern auch unterhaltsberechtigte Hinterbliebene die Möglichkeit bekommen, von der Republik Österreich eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.
Es muss auch gesagt werden, dass mittlerweile 20 Staaten des Europarates diese Regelung ratifiziert haben; Österreich wird dies, so hoffe ich, in wenigen Minuten einstimmig tun. Wir werden uns dann gemeinsam verpflichten, je nach Lage des Falles Entschädigungen zu zahlen: Entschädigungen für Verdienstausfall, für Heilbehandlungskosten, für Krankenhauskosten, für Arztkosten, für Bestattungskosten. Was ebenfalls sehr wichtig ist: auch Unterhaltskosten sind hievon betroffen.
Als Voraussetzung muss gegeben sein, dass diese Straftat auf österreichischem Hoheitsgebiet begangen worden ist oder dass diese Straftat in einem österreichischen Flugzeug oder auf einem österreichischen Schiff begangen worden ist. Wichtig ist auch noch zu erwähnen, dass die Opfer ihren ständigen Aufenthalt in unserer Republik haben.
Meine Damen und Herren, mir ist es außerdem wichtig zu erwähnen, dass ein Entschädigungsanspruch auch dann gegeben ist, wenn der Täter, egal aus welchen Gründen, nicht verfolgt oder bestraft werden kann.
Das sind die Gründe, warum unsere Fraktion dieser Ratifizierung die Zustimmung geben wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Frau Bundesministerin Haubner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
12.06
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir mit der Novelle des Verbrechensopfergesetzes 2005, das auch auf Drittstaatenangehörige ausgeweitet wird, den eigentlichen Hinderungsgrund beseitigt haben, der uns bisher davon abgehalten hat, dem Europäischen Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beizutreten. Wir haben also diesen Hin-