Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 69

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derungsgrund beseitigt und haben auch insgesamt gezeigt – gerade bei der Novelle des Verbrechensopfergesetzes, das im Parlament einstimmig beschlossen wurde –, dass für uns in Österreich Opferschutz und Opferprävention nicht nur Schlagworte sind, sondern auch ein echtes Bedürfnis darstellen.

Hier ist es selbstverständlich wichtig, nicht nur zu sagen, dass alles in Ordnung ist und dass wir nichts mehr zu tun haben; da stimme ich auch mit Vorrednern überein. Aber wir haben in den letzten Jahren doch auch sehr vieles in diesem Bereich verbessert. Das ist nicht nur im Bereich meiner Kompetenzen geschehen, im Bereich des Sozial­ministeriums, wenn ich etwa daran denke, dass wir mit der im letzten Jahr erfolgten Novellierung erstmals eine Mindestsicherung für Verbrechensopfer in der Höhe der Ausgleichszulage geschaffen haben, dass wir im Bereich der Psychotherapiebehand­lung wesentliche Verbesserungen, vor allem auch rückwirkend, gemacht haben und dass wir wesentliche Verbesserungen erreicht haben, was den Schadenersatz bei ver­schiedenen Hilfsmitteln anbelangt, wenn bei Verbrechen Opfer zu Schaden gekommen sind.

Dazu gehört natürlich auch, dass wir die Opferanliegen im Bereich des Strafrechtes wesentlich mehr berücksichtigen. In dieser Hinsicht ist mit 1. Jänner 2006 gerade im Rahmen des Strafprozessreformgesetzes Wesentliches geschehen, ohne dass ich jetzt auf Details eingehe wie die Prozessbegleitung, den kostenlosen Rechtsbeistand und vieles mehr, was auch Thema hier im Parlament gewesen ist.

Daher muss man die Dinge sehr stark vernetzt sehen. Ich denke, gerade im angespro­chenen Bereich des Menschenhandels ist sicherlich noch einiges zu tun. Hier vertraue ich auch auf die zuständigen Ministerinnen, die insbesondere auch im Bereich des Fremdenrechtspaketes nach guten Möglichkeiten suchen, damit nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.

Ich darf darauf hinweisen, dass wir seitens des Ministeriums sehr stark auch Einrich­tungen und Institutionen unterstützen, die Opfern Hilfe anbieten, sei es jetzt der Verein Neustart, sei es die Organisation Weißer Ring, seien es die Kinderschutzzentren oder die Frauenhäuser. Auch hier muss man die Dinge in einem großen Zusammenhang sehen. Es ist ein großes Bemühen, die Bereiche möglichst breit abzudecken, dass Opferschutz nicht nur in eine Richtung geht, dass Prävention nicht nur in eine Richtung geht, sondern dass dies insgesamt ein breites gesellschaftliches Anliegen ist, wobei wir mit einem Bündel von Maßnahmen verschiedenste Antworten geben müssen.

Daher bin ich, wie gesagt, sehr froh darüber, dass wir jetzt diesem Europäischen Über­einkommen beitreten können, weil wir bisher die Dinge auf den richtigen Weg ge­schickt haben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

12.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozi­ales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Europäisches Überein­kommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten samt Vorbehalt und Erklä­rung der Republik Österreich, 1445 der Beilagen, die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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