Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 72

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Ich glaube aber, dass es für die freiwilligen Helferinnen und Helfer tatsächlich notwen­dig ist, dort, wo es um ihre eigene Absicherung geht, nicht nur bedankt und ausge­zeichnet zu werden. Ich möchte jetzt all die Bemühungen um Freiwilligenpass und Ehrungen von Freiwilligen des Jahres nicht mies machen, aber ich denke mir, es geht schon darum, sozusagen auch für die eigene Sicherheit der Betroffenen einmal tat­sächlich unsere gesamtgesellschaftliche Verpflichtung zu übernehmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Aus­gleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungsvorlage zu übermitteln, mit der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und Hilfsorganisationen besei­tigt werden. Insbesondere soll ein genereller Anspruch auf Dienst- bzw. Arbeitsfreistel­lung mit Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklusive einer ange­messenen Ruhezeit geschaffen werden.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert rasch mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate Regelungen in Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem Nationalrat ist über das Ergebnis zu berichten.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die sicherstellt, dass kleinen und mittleren Unternehmen die von ihnen geleistete Entgeltfortzahlung für ihre freigestellten ArbeitnehmerInnen und der nachge­wiesene Einkommensausfall durch die Freistellung der Arbeitskräfte ersetzt wird.

Hinsichtlich der Finanzierung wird die Bundesregierung aufgefordert Mittel des Kata­strophenfonds unter Einbeziehung einer Länder-Kofinanzierung bereitzustellen und darüber mit den Finanzausgleichsparteien sowie den Sozialpartnern rasch in Verhand­lungen einzutreten und danach eine Regelung durch Bundesgesetz umzusetzen.“

*****

Sie sehen, meine Damen und Herren, dieser Entschließungsantrag ist eben auch nur ein Entschließungsantrag und kein Gesetzestext, damit wir nicht sozusagen die Regie­rung unter Zwänge bringen, während noch Verhandlungen zu führen sind. Dennoch ist es bereits eine konkretere Umsetzung oder ein Wunsch nach konkreterer Umsetzung dessen, was das Aktionsprogramm beinhaltet, was die Freiwilligenorganisationen wün­schen, als – leider! – der Entschließungsantrag, auf den sich alle vier Parteien einigen konnten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Silhavy ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

 


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