Ich glaube aber, dass es für die freiwilligen Helferinnen und Helfer tatsächlich notwendig ist, dort, wo es um ihre eigene Absicherung geht, nicht nur bedankt und ausgezeichnet zu werden. Ich möchte jetzt all die Bemühungen um Freiwilligenpass und Ehrungen von Freiwilligen des Jahres nicht mies machen, aber ich denke mir, es geht schon darum, sozusagen auch für die eigene Sicherheit der Betroffenen einmal tatsächlich unsere gesamtgesellschaftliche Verpflichtung zu übernehmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und Hilfsorganisationen beseitigt werden. Insbesondere soll ein genereller Anspruch auf Dienst- bzw. Arbeitsfreistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklusive einer angemessenen Ruhezeit geschaffen werden.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert rasch mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate Regelungen in Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem Nationalrat ist über das Ergebnis zu berichten.
Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die sicherstellt, dass kleinen und mittleren Unternehmen die von ihnen geleistete Entgeltfortzahlung für ihre freigestellten ArbeitnehmerInnen und der nachgewiesene Einkommensausfall durch die Freistellung der Arbeitskräfte ersetzt wird.
Hinsichtlich der Finanzierung wird die Bundesregierung aufgefordert Mittel des Katastrophenfonds unter Einbeziehung einer Länder-Kofinanzierung bereitzustellen und darüber mit den Finanzausgleichsparteien sowie den Sozialpartnern rasch in Verhandlungen einzutreten und danach eine Regelung durch Bundesgesetz umzusetzen.“
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Sie sehen, meine Damen und Herren, dieser
Entschließungsantrag ist eben auch nur ein Entschließungsantrag und
kein Gesetzestext, damit wir nicht sozusagen die Regierung unter
Zwänge bringen, während noch Verhandlungen zu führen sind.
Dennoch ist es bereits eine konkretere Umsetzung oder ein Wunsch nach
konkreterer Umsetzung dessen, was das Aktionsprogramm beinhaltet, was die
Freiwilligenorganisationen wünschen, als –
leider! – der Entschließungsantrag, auf den sich alle vier
Parteien einigen konnten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Silhavy eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.