Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Heidrun Silhavy, Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen
und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen
KatastrophenhelferInnen eingebracht im Zuge der Debatte zu 1484 d. B.
Freiwillige und
ehrenamtliche HelferInnen, wie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, von
Rettungsorganisationen, der Bergwacht, der Bergrettung, u.s.w. –
leisten in Katastrophenfällen wertvolle Dienste für die
Menschen. Ohne sie könnte in vielen Fällen nicht so rasch Hilfe
geleistet werden und die Auswirkungen von Katastrophen (Schadensereignissen)
wären noch viel schlimmer.
Die Bedeutung der
Freiwilligen und ehrenamtlichen KatastrophenhelferInnen findet im Arbeits- und
Dienstrecht allerdings keine Entsprechung. Weder im öffentlichen Dienst
noch im Bereich der privatrechtlichen Dienstverhältnisse gibt es einen
expliziten Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung. Das heißt, es liegt zum
größten Teil im Ermessen der ArbeitgeberInnen, ob
MitarbeiterInnen im Katastrophenfall freiwillig mithelfen können.
Es ist aber auch
nicht einsehbar, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für den
Entfall die ihnen durch das Fernbleiben der MitarbeiterInnen entsteht,
aufkommen müssen.
Es ist daher
dringend notwendig klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, um den
freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen in Katastrophenfällen für
die Dauer ihres Einsatzes inklusive einer angemessenen Ruhezeit
Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung zu gewähren. Gleichzeitig
soll den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen ein finanzieller
Ausgleich für das Fernbleiben ihrer Mitarbeiter in einem Einsatzfall
gewährt werden.
Die Notwendigkeit
der Mithilfe von Freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen wird von keiner
politischen oder gesellschaftlich Gruppe bestritten. Dieser breite Konsens soll
in der beantragten Änderung des Arbeitsrechts und des Dienstrechtes auf
Bundes- und Landesebene seinen Niederschlag finden und damit die
Wertschätzung und Anerkennung für die geleistete Arbeit auch zum
Ausdruck gebracht werden.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat
wolle beschließen:
„Die Bundesregierung
wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage
zu übermitteln, mit der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile
für freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und
Hilfsorganisationen beseitigt werden. Insbesondere soll ein genereller
Anspruch auf Dienst- bzw. Arbeitsfreistellung mit
Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklusive einer
angemessenen Ruhezeit geschaffen werden.
Weiters wird die
Bundesregierung aufgefordert rasch mit den Ländern Verhandlungen mit dem
Ziel aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate
Regelungen in Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem
Nationalrat ist über das Ergebnis zu berichten.