Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 73

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Aus­gleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen eingebracht im Zuge der Debatte zu 1484 d. B.

Freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen, wie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, von Rettungsorganisationen, der Bergwacht, der Bergrettung, u.s.w. – leisten in Kata­strophenfällen wertvolle Dienste für die Menschen. Ohne sie könnte in vielen Fällen nicht so rasch Hilfe geleistet werden und die Auswirkungen von Katastrophen (Scha­densereignissen) wären noch viel schlimmer.

Die Bedeutung der Freiwilligen und ehrenamtlichen KatastrophenhelferInnen findet im Arbeits- und Dienstrecht allerdings keine Entsprechung. Weder im öffentlichen Dienst noch im Bereich der privatrechtlichen Dienstverhältnisse gibt es einen expliziten Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung. Das heißt, es liegt zum größten Teil im Ermes­sen der ArbeitgeberInnen, ob MitarbeiterInnen im Katastrophenfall freiwillig mithelfen können.

Es ist aber auch nicht einsehbar, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für den Entfall die ihnen durch das Fernbleiben der MitarbeiterInnen entsteht, aufkommen müssen.

Es ist daher dringend notwendig klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, um den freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen in Katastrophenfällen für die Dauer ihres Einsatzes inklusive einer angemessenen Ruhezeit Dienstfreistellung unter Entgeltfort­zahlung zu gewähren. Gleichzeitig soll den betroffenen kleinen und mittleren Unterneh­men ein finanzieller Ausgleich für das Fernbleiben ihrer Mitarbeiter in einem Einsatzfall gewährt werden.

Die Notwendigkeit der Mithilfe von Freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen wird von keiner politischen oder gesellschaftlich Gruppe bestritten. Dieser breite Konsens soll in der beantragten Änderung des Arbeitsrechts und des Dienstrechtes auf Bundes- und Landesebene seinen Niederschlag finden und damit die Wertschätzung und Aner­kennung für die geleistete Arbeit auch zum Ausdruck gebracht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungsvorlage zu übermitteln, mit der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und Hilfsorganisationen besei­tigt werden. Insbesondere soll ein genereller Anspruch auf Dienst- bzw. Arbeitsfreistel­lung mit Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklusive einer ange­messenen Ruhezeit geschaffen werden.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert rasch mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate Regelungen in Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem Nationalrat ist über das Ergebnis zu berichten.

 


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