Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 75

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Da wäre es auch wichtig, dort, wo freiwillige Helfer, Helferinnen tatsächlich Not leiden können – dann nämlich, wenn ihre Tätigkeit mit ihrem beruflichen Engagement nicht gut zusammenpasst, wenn sie da in Schwierigkeiten kommen, wenn es nicht so ein­fach geht –, auch eine Überbrückung und Anerkennung anzubieten. Das hätte der An­trag der Sozialdemokraten zum Inhalt, den wir in der Vergangenheit, nämlich rund um die Hochwassersituation, schon in einer ähnlichen Form eingebracht haben.

Das, was Sie jetzt machen, ist einmal mehr ein Aussprechen der Anerkennung im eher wolkigen Bereich. Ich bin da nicht dagegen, wie gesagt, auch wir schätzen und bedan­ken uns für die Arbeit, aber noch einmal: Im Bereich der sozialen Arbeit, im Bereich der Freiwilligenarbeit wird sehr oft gelobt und gedankt, anstatt auch diese Arbeiten entspre­chend wertzuschätzen. Und Wertschätzung in dieser Gesellschaft funktioniert, zumin­dest in den allermeisten Fällen, immer nur über das Geld.

Jetzt braucht die Freiwilligenarbeit zwar nicht das Geld, aber sie braucht in der Notsitu­ation ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) – Ach, Herr Bar­tenstein ist anderer Meinung! Das Geld spielt überhaupt keine Rolle, oder? (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) – Sie sagen etwas? Auf diesen Beitrag bin ich jetzt ganz besonders gespannt. Das war jetzt richtig erfrischend, dass Sie sich in dem Moment, in dem ich das Geld direkt angesprochen habe, gemel­det haben. Das finde ich ja positiv, dass Sie da einen Zwischenruf gemacht haben.

Wie gesagt: Es geht bei der Freiwilligenarbeit nicht um das Geld, um die materielle Anerkennung, das wäre ja ein Widerspruch in sich, sondern es geht darum, dass in be­stimmten Notsituationen dort, wo es die Leute auch brauchen, Überbrückungshilfen in Form von Karenzen, Urlauben et cetera zur Verfügung gestellt werden, und zwar dort, wo es notwendig ist. Das ist das Minimum! Auch ein entsprechender sozialversiche­rungsrechtlicher Schutz ist notwendig. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


12.26.24

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Öllinger, ich bin hellhörig geworden, als Sie erläutert haben, dass in unserer Gesellschaft – und Sie haben das mit einem gewissen Bedau­ern gesagt – Wertschätzung im Regelfall durch Geld ausgedrückt wird. Gerade das ist die Grenze, wo wir bei der Freiwilligenarbeit auch von unserer Seite aus vorsichtig sein müssen, weil Freiwillige in aller Regel die Leistungen erbringen, weil sie freiwillig sind, und dafür eine Bezahlung nicht nur nicht erwarten, sondern in den allermeisten Fällen sogar ablehnen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und dabei wollen wir auch bleiben. (Abg. Öllinger: Ich habe auch soziale Arbeit angesprochen!)

Ich möchte mich jenen Rednern anschließen, die Österreichs Freiwilligen gedankt haben. Ich habe den Eindruck, dass Freiwilligenarbeit gerade in Österreich noch ein Stückchen besser funktioniert als in anderen vergleichbaren Ländern. Großartig, was hier geleistet wird. Ich darf daran erinnern, dass wir da und dort immer wieder auch schon Akzente gesetzt haben, um soziale Absicherungen besser zu ermöglichen oder finanziell etwas günstiger zu gestalten. Dafür gibt es Beispiele.

Ausgehend von den Naturkatastrophen der letzten Jahre – in diesem Falle die Hoch­wasserkatastrophe vor allem an der March – war einmal mehr die Hauptsorge, die da in den Medien und auch sonst geäußert wurde, das bestehende Risiko, dass Freiwil­lige, die vom Dienst fernbleiben, aus diesem Grund gekündigt oder gar entlassen wer­den können.

 


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