Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 84

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stellung von aktiven Freiwilligen im öffentlichen Bereich wie zum Beispiel in den Ge­meinden.

Da sind wir meiner Meinung nach noch immer nicht dort, wohin wir sollten. Im öffentli­chen Bereich sollten wir nämlich alle miteinander darauf achten, dass aktive Freiwillige, die in Rettungs- und Hilfsorganisationen tätig sind, bei der Berufschance wirklich auch zum Zug kommen.

Dieser Antrag beauftragt die beiden Ministerien diesbezüglich Lösungsvorschläge zu erarbeiten, und mir ist es besonders wichtig, dass die Diskussion hier gemeinsam mit den Ländern, mit den Sozialpartnern, vor allem aber mit den Rettungs- und Hilfsorgani­sationen erfolgt, denn nur so kann eine gute Lösung ausgearbeitet werden. Ein Bei­spiel dafür ist die Unfallversicherung für Freiwillige, die ja durch die AUVA zustande ge­kommen ist. Und so, glaube ich, sollten hier die weiteren Schritte gesetzt werden.

In diesem Zusammenhang appelliere ich aber schon auch an die Wirtschaft, anzuer­kennen, dass es hier eine gute Diskussionsgrundlage gibt, wie Freiwillige noch besser unterstützt werden können. Beim Schneedruck haben die Freiwilligen ja auch nicht gefragt, wie lange sie die Hallendächer, auf denen eine meterhohe Schneelast gelegen ist, abschaufeln, damit der Betrieb unter dem Dach fortgesetzt werden konnte. Das ist ein wichtiges Argument.

Aber die generelle Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlungspflicht für die Dienstgeber sind nicht der richtige Weg. Die Freiwilligen würden dadurch Nachteile im Berufsleben haben. Solche überzogenen Maßnahmen würden die Beschäftigungschancen für Frei­willige stark vermindern.

Gesetzliche Regelungen dürfen nicht zum Nachteil von Freiwilligen werden. Wenn die Entgeltfortzahlungspflicht oder die generelle Dienstfreistellung gesetzlich verankert werden, dann schaue ich mir an, wie das funktionieren soll. Wenn sich jemand um eine Stelle bewirbt, wird die Frage gestellt, ob er bei der Feuerwehr oder beim Roten Kreuz ist. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Wenn diese Frage bejaht wird, dann würde das eine generelle Dienstfreistellung oder eine Entgeltfortzahlungspflicht bedeuten und somit würden diese Menschen im Berufs­leben nicht mehr zum Zug kommen. Und das kann doch nicht in unserem Sinne sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlich – BZÖ.)

Dieser Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist positiv. Ich bin als langjäh­riger Mitarbeiter des Roten Kreuzes und der Feuerwehr auch sehr froh darüber, dass hier ein weiterer Schritt gesetzt wird. Ich bin überzeugt davon, dass im Sinne der frei­willigen Helferinnen und Helfer eine gute Lösung zustande kommen wird. Und darum geht es! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

13.00


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Lackner.

 


13.00.54

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Fasslabend, ich teile deine Meinung, dass die Freiwilligenarbeit eine der herausragenden Leistungen der Zivilgesellschaft ist. Ich glaube, das steht außer Streit und wird von niemandem in diesem Haus bestritten. (Abg. Rädler: Aber?!) – So weit, so gut.

Wenn wir alle, Herr Fasslabend, so großen Wert auf diese Leistungen der Zivilgesell­schaft legen, so ist dieser heutige Antrag, den wir beschließen und den wir auch mitbe­schließen werden, doch mit einer gewissen Inkonsequenz behaftet. Das wird wiederum


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