bleiben, dass Peter Pilz jemals Landesverteidigungsminister
in dieser Republik wird! (Abg. Murauer: Ja!)
Kollege Pilz, diese andauernden Behauptungen, dass die Bundesheer-Reform nicht funktionieren wird, dass die Kasernenverkäufe nicht funktionieren werden, machen das Gesagte auch nicht richtiger.
Die Bundesheer-Reform wird durch „2010“ in einer Art und Weise umgesetzt, die vorbildhaft ist: Die Leitung durch Generalmajor Commenda zeichnet sich durch besondere Umsicht aus, und vor allem durch eines: Er lässt sich nicht behindern durch die internen Abläufe und vor allem durch – wie Kollege Pilz es ausgeführt hat und was man natürlich auch feststellt, da gebe ich Ihnen schon Recht – mögliche Bremser. Ein System wie das Bundesheer aus sich heraus zu reformieren, ist ein schwieriger Fall, ich bin aber der vollen Überzeugung, dass die Reform „BH 2010“ dem Anspruch gerecht werden wird, den wir aus der Politik an sie stellen.
Kommen wir jetzt zum eigentlichen Thema, und zwar zu den verschiedenen Gesetzesänderungen, die das Wehrrecht betreffen.
Kollege Gaál hat ja schon ausgeführt, was den Rechtsschutzbeauftragen betrifft: Auch von unserer Seite volle Zustimmung! Es ist ein Rechtsschutzbeauftragter, der analog zum Sicherheitspolizeigesetz nun endlich eingeführt wird, nach einer etwas längeren Diskussion – an dieser Stelle auch meine Anerkennung und mein Dank an Kollegen Gaál, dass es ihm nun doch möglich war, mit uns diesen zu schaffen.
Dieser Rechtsschutzbeauftragte wird sich mit allen Maßnahmen beziehungsweise der Rechtmäßigkeit aller Maßnahmen, die nachrichtendienstliche Aufklärung und Abwehr betreffen, befassen und dann auch überall einbinden. Er ist überall einzubinden, er hat Weisungsfreiheit, er ist unabhängig, er wird auf fünf Jahre bestellt, eine Ablösung ist nicht oder kaum möglich. – Ich glaube, dass das der richtige Weg ist, um auch die Arbeit der militärischen Dienste hier zu legitimieren und auch um eine Möglichkeit zu schaffen, diese von außen her zu überprüfen. – Eine Überprüfung aus dem Nationalrat ist meiner Ansicht nach hier nicht notwendig.
Was das Wehrgesetz betrifft – das Steckenpferd von Kollegem Gaál –, und zwar die Bundesheer-Beschwerdekommission, die nun endlich auch von der Bezeichnung her den Stellenwert einer Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission erhält: Ich glaube, das ist auch ein sehr guter Ansatz, da es die Leistungen der Bundesheer-Beschwerdekommission – und jetzt neu: Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission – unterstreicht und auch die Notwendigkeit und auch das Funktionieren dieses Systems. Wenn man sich die Berichte anschaut, stellt man fest: Es gibt eben einfach sehr viele Vorfälle, und es ist gut, dass Soldatinnen und Soldaten die Möglichkeit haben, sich außerhalb des Dienstweges an eine Stelle zu wenden und dort Unterstützung zu erhalten.
Was den Milizbeauftragten betrifft, so ist es für mich ganz, ganz wichtig, dass dieser jetzt geschaffen wurde. Die Miliz ist ein wesentlicher Träger unseres Bundesheeres: Vergessen Sie nicht, dass die Personalaufbringung in Auslandseinsätzen zu fast 50 Prozent über die Miliz erfolgt! Somit wäre eigentlich der internationale Einsatz des österreichischen Bundesheeres ohne diese Milizkomponente kaum möglich. – Die Schaffung einer Person, die die Wünsche, Anregungen und Bitten der Miliz direkt dem Bundesminister vorträgt, war seit langem notwendig, und ich bin daher froh, dass uns das jetzt gelungen ist.
Was das Auszeichnungsrecht betrifft, so möchte ich kurz auf etwas eingehen, das wir auch vehement gefordert haben, und zwar auf diese Milizmedaille. Die Milizmedaille wurde geschaffen, um Personen zweifach auszuzeichnen: um einerseits Personen