Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 101

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

auszuzeichnen, die im Rahmen der freiwilligen Milizarbeit – ohne jegliche Zahlung, nur unter Ersatz der Fahrtkosten und unter Verköstigung – freiwillig für das Bundesheer ihre Zeit opfern. Jemand, der 30 Tage plus erreicht hat, wird dann mit dieser Milizme­daille ausgezeichnet.

Was aber noch viel wichtiger ist, sind all jene Soldatinnen und Soldaten, die in der Miliz freiwillig weiterdienen wollen, aber auf Grund der Restrukturierung des Bundesheeres entordert werden. Auch hier gilt es, nicht nur einen goldenen Handshake zu geben, sondern auch auszuzeichnen, dass sie eigentlich noch über das Maß hinaus dienen wollten, es aber auf Grund der Ressourcen und auf Grund der Bedürfnisse nicht mehr notwendig war.

Lassen Sie mich abschließend folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland, Kolleginnen und Kollegen zum An­trag 828/A der Abgeordneten Murauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionsla­gergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Heeresversorgungsge­setz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Landesverteidigungsaus­schusses (1553 d.B.)

*****

Dieser Antrag wird, glaube ich, verteilt werden, ich werde ihn daher nur in den Grund­zügen erläutern:

Es geht hier um einige redaktionelle Dinge, aber auch um eine nochmalige Änderung des Heeresversorgungsgesetzes. Im Grundentwurf haben wir nur die Beschädigten­rente, die beim Bundesheer immer noch mit 25 Prozent geregelt war, an das ASVG-Niveau von 20 Prozent angepasst. Jetzt geht es uns aber zusätzlich auch darum, dass weiterführend auch eine Anpassung für den Rentenanspruch besteht.

Abschließend möchte ich sagen, dass diese Wehrrechtsänderungen einen wesent­lichen Schritt nach vorne bedeuten. Und noch einmal: Für den fast vorhandenen Kon­sens meinen herzlichen Dank! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

13.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben in seinen Kernpunkten erläu­terte Abänderungsantrag der Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Auf Grund des Umfanges lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilen. Er wird auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland, Kolleginnen und Kollegen zum An­trag 828/A der Abgeordneten Murauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitions-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite