auszuzeichnen, die im Rahmen der freiwilligen Milizarbeit – ohne jegliche Zahlung, nur unter Ersatz der Fahrtkosten und unter Verköstigung – freiwillig für das Bundesheer ihre Zeit opfern. Jemand, der 30 Tage plus erreicht hat, wird dann mit dieser Milizmedaille ausgezeichnet.
Was aber noch viel wichtiger ist, sind all jene Soldatinnen und Soldaten, die in der Miliz freiwillig weiterdienen wollen, aber auf Grund der Restrukturierung des Bundesheeres entordert werden. Auch hier gilt es, nicht nur einen goldenen Handshake zu geben, sondern auch auszuzeichnen, dass sie eigentlich noch über das Maß hinaus dienen wollten, es aber auf Grund der Ressourcen und auf Grund der Bedürfnisse nicht mehr notwendig war.
Lassen Sie mich abschließend folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 828/A der Abgeordneten Murauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Landesverteidigungsausschusses (1553 d.B.)
*****
Dieser Antrag wird, glaube ich, verteilt werden, ich werde ihn daher nur in den Grundzügen erläutern:
Es geht hier um einige redaktionelle Dinge, aber auch um eine nochmalige Änderung des Heeresversorgungsgesetzes. Im Grundentwurf haben wir nur die Beschädigtenrente, die beim Bundesheer immer noch mit 25 Prozent geregelt war, an das ASVG-Niveau von 20 Prozent angepasst. Jetzt geht es uns aber zusätzlich auch darum, dass weiterführend auch eine Anpassung für den Rentenanspruch besteht.
Abschließend möchte ich sagen, dass diese Wehrrechtsänderungen einen wesentlichen Schritt nach vorne bedeuten. Und noch einmal: Für den fast vorhandenen Konsens meinen herzlichen Dank! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Auf Grund des Umfanges lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilen. Er wird auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 828/A der Abgeordneten Murauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitions-