gen von Abgeordnetem Pilz möchte ich sagen: Je
näher der Wahltermin kommt, desto mehr verabschieden sich die Grünen
von der Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Österreich. (Abg. Murauer:
Leider ist es so!)
Geschätzte Damen und Herren, zu den Eckpunkten: Der wichtigste Punkt ist zweifellos die Weisungsfreistellung der Rechtsschutzbeauftragten mit Verfassungsbestimmung. Selbstverständlich habe ich, als die Verfassungsbestimmung noch nicht vorhanden war, intern die Weisung gegeben, dass man da nicht eingreifen darf. Es ist aber wichtig, dass das im Verfassungsrang ganz klar und deutlich geregelt ist.
Darüber hinaus haben wir einen anderen Modus vorgesehen, was die Bestellung der Rechtsschutzbeauftragten betrifft. Es werden nun durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung die Rechtsschutzbeauftragten bestellt, und die Bestellungsdauer beträgt fünf Jahre.
Ich möchte auch noch einen anderen Punkt erwähnen, der mir von Bedeutung erscheint, dass nämlich die Einschränkung der Rechte der Rechtsschutzbeauftragten nur mit Zweidrittelmehrheit möglich ist. Das heißt, dass die Tätigkeiten und Aufgaben der Rechtsschutzbeauftragten breit und im Verfassungsrang abgesichert sind.
Geschätzte Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz auf das Wehrrechtsänderungsgesetz eingehen. Es wurde angeführt, dass die sichtbaren militärischen Auszeichnungen nun geändert werden. Dazu möchte ich folgendes Beispiel vortragen:
An der March in Niederösterreich gab es eine große Hochwasserkatastrophe. In diesem Gebiet waren viele Soldatinnen und Soldaten tätig. Es wurde hervorragende Arbeit geleistet und zum Schutz der dortigen Bevölkerung Hilfeleistung gegeben, wo andere nicht mehr helfen konnten. Es haben aber nicht nur Soldatinnen und Soldaten daran teilgenommen, sondern auch zivile Angehörige der Heeresverwaltung.
Ich habe am 23. Mai 2006 in St. Pölten sichtbare Auszeichnungen dafür
übergeben, und mir war nicht wohl dabei, dass wir die Auszeichnung nur den
Soldatinnen und Soldaten geben konnten, aber nicht den zivilen
Bediensteten der Heeresverwaltung, die ebenfalls mit dabei waren.
Durch diese
Regelung – wenn das heute beschlossen wird – ist es
letztlich machbar, dass zivilen Angestellten, Bediensteten der Heeresverwaltung
diese Auszeichnung ebenfalls gegeben wird. Es ist schon wichtig, dass diese
Anerkennung gegeben werden kann, wenn großartige Leistungen für
die Republik Österreich erbracht werden. (Beifall bei der ÖVP und
den Freiheitlichen – BZÖ.)
Ein weiterer
Punkt betrifft die Milizbeauftragten. Ich möchte Folgendes heute hier ganz
klar zum Ausdruck bringen: Damit das österreichische Bundesheer
künftig diese Leistungen erfüllen kann, die wir in der
Bundesheer-Reformkommission vorgestellt haben, damit wir im Inland die Aufgaben
erfüllen, die weiterhin notwendig sind – der Schutz der
Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen, sicherheitspolizeiliche
Assistenzeinsätze, Katastropheneinsätze und
selbstverständlich eine Luftraumüberwachung, was unsere Soldatinnen
und Soldaten gerade in den letzten Tagen wieder hervorragend durchgeführt
haben, aber auch die ganzen Auslandsaktivitäten –, damit wir
ein stabiles Umfeld haben und in Österreich sicher leben können,
brauchen wir drei Säulen: Wir brauchen das Kaderpersonal,
wir brauchen die Miliz und wir brauchen die Grundwehrdiener.
Wenn man eine dieser Säulen kappt, werden wir diese Leistungen nicht mehr
so erbringen können, wie das in der Vergangenheit der Fall war!
Daher bin ich froh darüber, dass wir nun einen Milizbeauftragten gesetzlich installiert haben. Die Miliz ist einerseits für die Befüllung der Bataillone und Brigaden notwendig. Zum Zweiten ist die Miliz notwendig für die Landesbataillone, die wir derzeit gerade in den verschiedenen Bundesländern einrichten, und zum Dritten als Expertenpool, damit