Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 103

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Weiters soll eine Übergangsregelung für jene Fälle getroffen werden, in denen derzeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem HVG von 20 v.H. besteht. In diesen Fällen soll bei Antragstellung innerhalb eines Jahres die Beschädigtenrente bei Zutref­fen der Voraussetzung rückwirkend ab dem In-Kraft-Treten dieser Regelung erbracht werden. Bei späterer Antragstellung gilt die gesetzliche Bestimmung des § 55 Abs. 1 HVG über den Beginn der Versorgung.

Ebenso soll normiert werden, dass bei offenen Verfahren zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes die Beschädigtenrente von 20 v.H. bei Vorliegen der Voraussetzungen frühestens ab diesem Zeitpunkt gebührt.

Schließlich soll eine Bestimmung aufgenommen werden, die das In-Kraft-Treten der vorgesehenen Änderungen zu einem Monatsersten regelt, da es sich bei der Beschä­digtenrente um eine Monatsleistung handelt und eine Aliquotierung dieser Leistung ge­setzlich nicht vorgesehen ist.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Platter. – Bitte.

 


13.58.07

Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es sind das heute zwei wichtige Gesetzesmaterien, die beschlossen werden, wo die entsprechende Novellierung durchgeführt wird: einerseits, was das Wehrrecht betrifft, und andererseits betreffend das Militärbefugnisgesetz – es ist bedeutend für die österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Vor allem was die Rechtsstellung des Rechtsschutzbeauftragten betroffen hat, hat es doch einige Zeit, einige Jahre eine sehr intensive Diskussion gegeben, und ich hoffe – und ich gehe davon aus –, dass wir heute diese Materie gemeinsam erfolgreich ab­schließen können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Schauen wir zurück in die Geschichte: Im Jahre 2000 wurde das Militärbefugnisgesetz beschlossen, das zweifellos eine umfassende und richtungweisende Zusammenfas­sung aller Regelungen betreffend die Befugnisse von militärischen Organen war, und damals wurde auch das Institut des Rechtsschutzbeauftragten eingeführt. – Ich möchte sagen, dass das eine ganz wesentliche Angelegenheit ist, dass hier auch die entspre­chende Kontrolle und Prüfung durchgeführt wird, und ich kann Ihnen sagen, dass die­ses Instrument des Rechtsschutzbeauftragten unverzichtbar ist!

Deshalb möchte ich mich sehr herzlich bei allen, die in diesem Bereich tätig sind, be­danken. Insbesondere richtet sich mein Dank an den Rechtsschutzbeauftragten, Univ.-Prof. DDr. Karlheinz Probst. Ich bedanke mich bei beiden Stellvertretern – einer ist heute anwesend: Dr. Franz Sailler, und herzlichen Dank auch an Dr. Ernst Markel –, die aus meiner Sicht eine hervorragende Arbeit machen – aber nicht für den Verteidi­gungsminister, sondern sie machen die Prüfung, die Kontrolle der militärischen Dienste ausgezeichnet. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich möchte nicht verschweigen, dass es zweifellos ein steiniger Weg, ein langer Weg war, bis wir den Konsens gefunden haben. Letztlich ist aber etwas im Vordergrund ge­standen: die Sache. Ich möchte insbesondere dem Koalitionspartner, aber auch der SPÖ sehr herzlich dafür danken, dass wir – ich gehe davon aus – den Konsens gefun­den haben. Bei den Grünen war es leider nicht möglich, aber auf Grund der Ausführun-


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