Weiters soll eine
Übergangsregelung für jene Fälle getroffen werden, in denen
derzeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem HVG von 20 v.H.
besteht. In diesen Fällen soll bei Antragstellung innerhalb eines Jahres
die Beschädigtenrente bei Zutreffen der Voraussetzung
rückwirkend ab dem In-Kraft-Treten dieser Regelung erbracht werden. Bei
späterer Antragstellung gilt die gesetzliche Bestimmung des § 55
Abs. 1 HVG über den Beginn der Versorgung.
Ebenso soll normiert
werden, dass bei offenen Verfahren zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses
Bundesgesetzes die Beschädigtenrente von 20 v.H. bei Vorliegen der
Voraussetzungen frühestens ab diesem Zeitpunkt gebührt.
Schließlich soll
eine Bestimmung aufgenommen werden, die das In-Kraft-Treten der vorgesehenen
Änderungen zu einem Monatsersten regelt, da es sich bei der Beschädigtenrente
um eine Monatsleistung handelt und eine Aliquotierung dieser Leistung gesetzlich
nicht vorgesehen ist.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Platter. – Bitte.
13.58
Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es sind das heute zwei wichtige Gesetzesmaterien, die beschlossen werden, wo die entsprechende Novellierung durchgeführt wird: einerseits, was das Wehrrecht betrifft, und andererseits betreffend das Militärbefugnisgesetz – es ist bedeutend für die österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Vor allem was die Rechtsstellung des Rechtsschutzbeauftragten betroffen hat, hat es doch einige Zeit, einige Jahre eine sehr intensive Diskussion gegeben, und ich hoffe – und ich gehe davon aus –, dass wir heute diese Materie gemeinsam erfolgreich abschließen können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
Schauen wir zurück in die Geschichte: Im Jahre 2000 wurde das Militärbefugnisgesetz beschlossen, das zweifellos eine umfassende und richtungweisende Zusammenfassung aller Regelungen betreffend die Befugnisse von militärischen Organen war, und damals wurde auch das Institut des Rechtsschutzbeauftragten eingeführt. – Ich möchte sagen, dass das eine ganz wesentliche Angelegenheit ist, dass hier auch die entsprechende Kontrolle und Prüfung durchgeführt wird, und ich kann Ihnen sagen, dass dieses Instrument des Rechtsschutzbeauftragten unverzichtbar ist!
Deshalb möchte ich mich sehr herzlich bei allen, die in
diesem Bereich tätig sind, bedanken. Insbesondere richtet sich mein
Dank an den Rechtsschutzbeauftragten, Univ.-Prof. DDr. Karlheinz
Probst. Ich bedanke mich bei beiden Stellvertretern – einer ist
heute anwesend: Dr. Franz Sailler, und herzlichen Dank auch an
Dr. Ernst Markel –, die aus meiner Sicht eine hervorragende
Arbeit machen – aber nicht für den Verteidigungsminister,
sondern sie machen die Prüfung, die Kontrolle der militärischen
Dienste ausgezeichnet. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen –
BZÖ.)
Ich möchte nicht verschweigen, dass es zweifellos ein steiniger Weg, ein langer Weg war, bis wir den Konsens gefunden haben. Letztlich ist aber etwas im Vordergrund gestanden: die Sache. Ich möchte insbesondere dem Koalitionspartner, aber auch der SPÖ sehr herzlich dafür danken, dass wir – ich gehe davon aus – den Konsens gefunden haben. Bei den Grünen war es leider nicht möglich, aber auf Grund der Ausführun-