Es ist sicher
gut, dass wir diese Gemeinsamkeit gesucht haben, es ist gut, dass wir die
Diskussion geführt haben! Es wird auch gut sein für die Sicherheit
der Republik Österreich – ein offensiver Weg, den wir
fortsetzen werden. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen – BZÖ.)
14.08
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.
14.08
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir beschließen heute eine Novelle zum Militärbefugnisgesetz. Dabei steht, wie schon ausgeführt wurde, die Unabhängigkeit der Rechtsschutzbeauftragten im Zentrum.
Das Bundesverfassungsgesetz sieht aber grundsätzlich die Weisungsgebundenheit von Organen vor, sofern nicht eine verfassungsrechtlich abgesicherte Ausnahme gemacht ist.
Für den Bereich der Landesverteidigung findet sich das im Artikel 80 Abs. 3, nach dem der Bundesminister für Landesverteidigung die Befehlsgewalt über das Bundesheer und alle seine Gliederungen auszuüben hat. Das heißt: Auch der Rechtsschutzbeauftragte wäre ihm gegenüber weisungsgebunden, obwohl ja bisher, wie wir schon gehört haben, von unserem Bundesminister Platter keine Weisungen diesbezüglich gegeben wurden.
Es gab jetzt aber eine gewisse kuriose Situation. Vor allem von den Oppositionsparteien wurde immer wieder verlangt, es müsste der Rechtsschutzbeauftragte weisungsfrei gestellt werden. Andererseits aber braucht man dazu die Zustimmung der großen Oppositionspartei, sonst kommt eben die Zweidrittelmehrheit nicht zustande.
Mit den Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten
nach dem Sicherheitspolizeigesetz kam nun ein Durchbruch. Jetzt ist die
Situation so, dass der Sicherheitsbeauftragte beim Bundesheer dieser
Stellung nachgebildet ist.
Der Rechtsschutzbeauftragte mit seinen zwei Stellvertretern, die alle drei die gleichen Rechte und Pflichten haben, sind unabhängig und weisungsfrei, sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit, sie haben Einsicht in alle relevanten Unterlagen und sie können alle Räume betreten, in denen sich diese Unterlagen befinden.
Ich möchte aus diesem Anlass auch der SPÖ und Toni Gaál besonders herzlich dafür danken, dass wir heute die notwendige verfassungsmäßige Mehrheit zustande bringen.
Wichtig erscheinen mir auch die Ausschlussfeststellungen, dass man nämlich davon ausgeht, dass der Bundesminister für Landesverteidigung dem Rechtsschutzbeauftragten das notwendige Personal zur Verfügung stellt und dass dieses Personal in Ausübung seiner Tätigkeit nur den Weisungen des Rechtsschutzbeauftragten unterliegt und der Bundesminister für Landesverteidigung keine Weisungen an das zugeteilte Personal gibt.
Weil auch gesagt worden ist, es solle sich um ein Organ des Nationalrates handeln, möchte ich feststellen: Ich halte es für sehr wichtig, dass der Rechtsschutzbeauftragte jährlich bis 31. März seinen Bericht zu erstatten hat und dass dieser Bericht dem Ständigen Unterausschuss des Nationalrates zugänglich zu machen ist, wenn dies verlangt wird. – Damit gibt es die erforderliche Rückkoppelung an den Nationalrat.