Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 110

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Es ist ausschließlich dem österreichischen Bundesheer zu verdanken, dass die Ort­schaft Drösing nicht das Schicksal von Dürnkrut erlitten hat, sondern dass der Damm in Drösing gerettet wurde. – Ich bitte, diesen Dank weiterzugeben.

Meine Damen und Herren! Ich möchte die Konsensatmosphäre nicht allzu sehr belas­ten, aber ein bisschen sollte man der Wahrheit schon die Ehre geben, Kollege Regler. Es ist nicht so, dass sich die Sozialdemokratie erst jetzt bewegt, sondern bereits im Jahre 2000 war der Rechtsschutzbeauftragte der strittige Punkt beim Militärbefugnisge­setz. Sechs Jahre hat es gedauert, bis diese Regierung nun dem Rechtsschutzbeauf­tragten den Status gibt, den er braucht.

Ähnlich ist es bei der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission. Minis­ter Fasslabend war damals noch der Ansicht, dieses Organ sei ein Hilfsorgan des Bun­desministers. Ein Jahr später, im Jahre 2000, gab es den „Spitzel-Erlass“ des Bundes­ministers Scheibner, der nur dazu diente, die Arbeit der Parlamentarischen Bundes­heer-Beschwerdekommission zu erschweren, ja fast unmöglich zu machen.

Im Jahre 2001 gab es einen Antrag des Kollegen Gaál, der heute im Großen und Gan­zen wortwörtlich beschlossen wird. Ich betone: 2001! Nicht einmal in den Ausschuss ist dieser Antrag damals gekommen. Bis heute hat es gedauert, bis die Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission endlich außer Frage gestellt wurde.

Ich hoffe sehr – der Herr Bundesminister hat das auch zugesagt –, dass dieser „Spit­zel-Erlass“ endlich aufgehoben wird, dass die Bundesheer-Beschwerdekommission weiterhin so erfolgreich tätig sein kann. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lichten­egger.)

14.23


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Freund. – Bitte.

 


14.24.02

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Uns, den Regierungsparteien, ist es wichtig, dass Rechtssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger gegeben ist. Das gilt natürlich auch im militärischen Bereich. Das Militärbefugnisgesetz stellt das durch die Einfüh­rung eines Rechtsschutzbeauftragten nach Vorbild der Rechtsschutzbeauftragten im Innen- und im Justizministerium sicher.

Im Jahre 2001 wurden die ersten Rechtsschutzbeauftragten bestimmt, mit der Auf­gabe, die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtlichen Dienste zu überprüfen.

Mit den neuen Regelungen wurden erstmals die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Überwachung und von militärischen Nachrichtendiensten klar festgelegt und normiert. Missbrauch wird gesetzlich verhindert, und Sanktionen werden klar definiert. Aber auch die Rechte der Zivilbevölkerung werden definiert: Recht auf Kostenersatz, auf Be­schwerde und auf Entschädigung bei Befugnisüberschreitung. – Also gesetzliche Kon­trolle aller militärischen Organe.

Die Opposition war bisher dagegen und hat ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtsho­fes erwirkt.

Es geht auch darum, dass Festnahmen nur noch bei begründetem Tatverdacht vorge­nommen werden dürfen, Festgenommene sofort an das zuständige Gericht überstellt werden und verstärkter Rechtsschutz für Observation und verdeckte Ermittlung gege­ben ist – Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

 


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