Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 123

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diese Interpretation der Studie keineswegs zu. Trotz dieser entlarvenden Fakten hat sich Innenministerin Prokop für ihre haltlose Pauschalverdächtigung und Diffamierung einer Religionsgemeinschaft nicht entschuldigt, ganz im Gegenteil, sie hält nachhaltig daran fest.

Überboten wurde diese integrationsfeindliche Aussage nur noch vom Chef des Regie­rungspartners, BZÖ-Vizekanzler in spe Peter Westenthaler. Er fordert eine

30-prozentige Reduktion der Ausländerzahl in Österreich binnen 3 Jahren, das hieße rund 300.000 Menschen aus Österreich abzuschieben. Damit nicht genug. Durch EU-Recht garantierte, in Österreich quotierte Familienzusammenführung will der BZÖ-Chef erst nach 8 Jahren (!) zulassen. Dabei wirkt sich gerade der frühzeitige Familiennach­zug integrationsfördernd aus. Vor allem für Kinder ist ein rascher Spracherwerb ent­scheidend. Ein gemeinsames Familienleben ist auch emotional ein wichtiger Faktor. 

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat dazu bisher geschwiegen. Ihm war dazu ledig­lich die Feststellung zu entlocken, dass beim gemeinsamen Frühstück mit dem Regie­rungspartner Peter Westenthaler über dieses Thema jedenfalls nicht gesprochen wur­de. Die zuständige Innenministerin akzeptiert das Schweigen Bundeskanzler Schüs­sels zu Westenthalers Deportationsplänen.

Offensichtlich sollen solche und ähnliche Vorschläge in dem laut Innenministerin Prokop noch vor dem Sommer stattfindenden Reformdialog der Bundesregierung bear­beitet werden.

Die Ära Strasser/Prokop hat Österreich innerhalb von 4 Jahren 7 Totalreformen im Be­reich Asylgesetz, Fremdengesetz, Niederlassungsrecht und Staatsbürgerschaftsrecht beschert. Selbst das eben erst in Kraft getretene Fremdenrechtspaket wird von der Re­gierung bereits als gescheitert betrachtet. Wozu sonst der Reformdialog? Innenministe­rin Prokop will weiter an der Verschärfungsschraube drehen, obwohl Ihre Politik schon genug angerichtet hat. Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.06 bezeichneten Caritas und Diakonie die Auswirkungen des Fremdenrechtspakets als ethischen Kolla­teralschaden.

Der Anstieg der Schubhaftzahlen seit in Kraft treten des Fremdenrechtspaketes mit 1.1.2006 um ca. 25% geht Hand in Hand mit einem Anstieg bei minderjährigen Schub­häftlingen. 52 Minderjährige wurden laut Innenministerium in den ersten 3 Monaten des Jahres 2006 in Schubhaft genommen.

Zuletzt erhob der Menschenrechtsbeirat schwere Kritik an den Haftbedingungen in den österreichischen Schubhaftgefängnissen. Mehrere Todesfälle in Schubgefängnissen (Herbst 2005 in Linz, Sommer 2005 in Wien), nicht zuletzt der Fall des misshandelten Schubhäftlings Y. Bakary haben enorme Schwachstellen in der Schubhaftbetreuung, der ärztlichen Versorgung, der bestehenden Haftbedingungen zutage treten lassen. Innenministerin Prokop spricht von „bedauerlichen Einzelfällen“.

In Wahrheit handelt es sich um gesetzliche und strukturelle Mängel. Chronische per­sonelle Unterbesetzung in den Polizeianhaltezentren verschärfen die Lage zusätzlich. AsylwerberInnen, die über einen anderen EU-Staat nach Österreich gekommen sind, werden von Cobra-Einheiten in Schubhaft überstellt. Nachweislich schwer traumati­sierte und nur in ärztlicher Begleitung transportfähige AsylwerberInnen werden abge­schoben.

Am 7.4.2006 wird der Volksschüler P. während des Unterrichtes in einer Volksschule in Wien 15 vor den Augen seiner MitschülerInnen von PolizeibeamtInnen festgenommen, mitgenommen und aufs Kommissariat gebracht. Über ihn und seine Mutter soll die Schubhaft verhängt werden. Der involvierte Polizeibeamte bedauert in einem Interview die Situation, meinte aber gleichzeitig, „dass die Gesetze eben so sind“.

 


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