Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 136

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Wenn die jetzt noch Moslems sind, was ja viele Kosovaren sind, sagt die Frau Ministe­rin, sie sind integrationsunwillig, weil sie eine Distanz zur österreichischen Bevölkerung haben. (Beifall bei den Grünen.)

Da wundern Sie sich noch, dass Menschen, die man so behandelt, Distanz zur öster­reichischen Bevölkerung aufbauen?!

Dritter Fall, Frau Ministerin, der in vielen Medien schon zitierte Fall der Frau Zhu, die immer noch in Shanghai sitzt. Frau Zhu ist unbescholten. Frau Zhu hat nie eine straf­rechtliche Sanktion in Österreich erfahren; sie hat keinen Strafrechtstatbestand erfüllt. Zugegeben, sie hat so manche Verwaltungsübertretung begangen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Na ja!)

Ich gestehe, ich habe auch schon Verwaltungsübertretungen begangen. Ich bin einmal vor vielen Jahren mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone gefahren und habe dann 350 S zahlen müssen. Ich bin auch schon zu schnell mit dem Auto gefahren. – Alles Verwaltungsübertretungen! Aber niemand würde sagen, ich habe jetzt kein Recht auf Zusammenleben in Österreich. – Der österreichische Gesetzgeber sagt das aber! Men­schen, die hier eine Familieneinheit aufgebaut haben, indem sie einen Österreicher geheiratet haben, wo die Behörde selbst als Erste selbstverständlich – sagt ja auch das Gesetz; soll sein – sagt: Prüfen, ob das eine Scheinehe ist!, haben kein Recht auf Eheleben. – Es ist keine Scheinehe! Man hat auch kein Indiz dafür gefunden – und man hat diesen Fall ganz genau geprüft, Frau Ministerin, da bin ich hundertprozentig sicher –, aber das Recht auf Eheleben haben sie nicht!

Und dann die „Pflanzerei“, dass man die Frau auch noch abschiebt – und dem Mann könnte man im Nachhinein vorwerfen, er hätte möglicherweise zu wenig Unterhaltsmit­tel, weil er ja 6 000 € für die Abschiebung der Frau zahlen musste. Frau Ministerin Pro­kop, was ist das? Ist das Familiensinn? Ist das Familienpartei? Ist das Ihr Verständnis davon, wie man Menschen in Österreich integrieren will?

Diese Frau hat das Recht, in Österreich zu leben! Na, was glauben Sie, wie viel Dis­tanz diese Frau künftig gegenüber österreichischen Behörden haben wird? Aber ich vermute, sie ist nicht Muslime, denn sie kommt aus China – obwohl es dort auch viele gibt, möchte ich nur kurz anmerken.

Nun komme ich zu Ihren letzten Bemerkungen, Frau Bundesministerin Prokop: Sie ha­ben diese Studie nicht in Auftrag gegeben. – Ich nehme das zur Kenntnis. Es war eine Studie der Sicherheitsakademie. Sie haben auch keine Ahnung, was sie kostet. Sie be­haupten hier aber, die gesamte Studie sei auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht. Es stimmt! Auf der Homepage des Innenministeriums kann man 56 Sei­ten Executive Summary, wie sich das nennt, davon lesen. Aus diesem Executive Summary kann jeder, der sich das anschaut, doch einiges herauslesen. Ich möchte jetzt nicht über die wissenschaftliche Qualität dieser Studie reden, sondern über den Schluss, den Sie gezogen haben, Frau Ministerin, nämlich die Behauptung, an der Sie festhalten, indem Sie hier auch noch sagen: Ich entschuldige mich auch ganz sicher nicht!, die Behauptung, dass 45 Prozent der Muslime in Österreich integrationsunwillig seien.

Frau Ministerin, Herr Professor Van der Bellen hat es Ihnen gesagt: Ein Gutteil der Muslime in Österreich sind schon österreichischer Staatsbürger. Das ist nicht nur eine Diffamierung einer Religionsgemeinschaft – eine pauschale Diffamierung! –, sondern das ist auch eine Diffamierung von österreichischen Staatsangehörigen, denen Sie unterstellen, Distanz zu beziehungsweise Unwilligkeit zur Integration in Österreich zu haben!

 


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