Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 141

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natürlich auch Missbrauch in Österreich gibt. Ich lebe an der Schengen- Außengrenze in Österreich und weiß genau, dass illegale Einwanderung nach wie vor an der Tages­ordnung ist. Und ich frage mich, warum diese Bundesregierung beispielsweise nichts dazu tut, diese Frage zu thematisieren, und zwar eben auch im Rahmen der EU-Präsi­dentschaft Österreichs.

Ich habe gehört, Frau Ministerin Prokop, dass Sie der Meinung sind, mit 1. Jänner 2008 müssen ohne Wenn und Aber die neuen Mitgliedstaaten die Schengen-Kriterien erfüllen, und wir machen die Schengen-Grenze auf. Ich habe auch da Kritik gehört, auch in meiner Partei, weil ich gesagt habe: Das kann so nicht sein! Österreich hat vor sieben, acht Jahren ebenfalls die Auflage bekommen, die Schengen-Grenze nach außen zu sichern, die es ermöglicht, dass die Europäische Union gegen diese illegale Zuwanderung geschützt wird. Und das Gleiche verlange ich von den neuen Mitglieds­staaten Ungarn, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Polen und so weiter.

Das ist keine ausländerfeindliche Äußerung, sondern das ist einfach eine Meinung, die, glaube ich, in der Europäischen Union auch Mehrheitsmeinung ist. Insofern verstehe ich nicht ganz Ihre Meinung, Frau Bundesministerin Prokop, dass Sie sagen, mit 1. Jänner 2008 muss das einfach geschehen – egal, ob die Ungarn, die Slowenen, die Tschechen darauf vorbereitet sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Und ich sage noch etwas ganz offen zu dem, was wir gemeinsam besprochen haben – und auch das ist in meiner Partei oft diskutiert worden –, was wir gemeinsam ausge­macht haben betreffend Asylgerichtshof. Wir haben in diesem Zusammenhang in Euro­pa die Situation, dass Österreich einen Teil mehr zu tragen hat, als der Bevölkerungs­anzahl Österreichs grundsätzlich zugeordnet werden würde. Ich habe nichts gegen diese Rechtsprechung in Österreich, aber ich frage mich schon, warum in Österreich 20 Prozent der Asylverfahren positiv erledigt werden, während in der Slowakei nur 0,9 Prozent positiv erledigt werden und in Deutschland, noch unter Rot-Grün, 1,5 Pro­zent positiv erledigt worden sind.

Jetzt wäre es doch an der Zeit – Sie haben das Haager Programm auch unterzeich­net –, darüber nachzudenken, eine europäische Lösung anzustreben. Und die europäi­sche Lösung würde heißen: eine Vollziehung der EU-Gesetzgebungen, die für ganz Europa gilt.

Während Ihrer Präsidentschaft in der EU ist da nichts geschehen . Ganz im Gegenteil dazu haben wir in Österreich gemeinsam einen Entschließungsantrag unterzeichnet, der zum Inhalt hat, dass wir eigentlich schon mit 1. Jänner 2006 einen Asylgerichtshof in Österreich etabliert hätten. Sie haben das auch in Fernseh- und Zeitungsinterviews bestätigt, aber bis heute ist nichts geschehen.

Ich sage Ihnen: Wir werden diese Frage nur lösen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung hinter uns steht und wir den Menschen das Gefühl geben, dass wir uns um diese The­men kümmern. Deswegen nutze ich auch den heutigen Tag dazu, diese Forderung von uns zu erneuern, und ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag der Genos­sen Mag. Norbert Darabos und Kollegen betreffend Einrichtung eines Asylgerichtsho­fes ein, eingebracht im Zuge dieser Debatte, die wir heute führen.

Der Entschließungsantrag soll lauten:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird ersucht, so rasch wie möglich einen entsprechenden Ge­setzentwurf zur Schaffung eines Asylgerichtshofes dem Nationalrat zuzuleiten.

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