Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 142

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Ich glaube, das wäre ein guter Beitrag dazu, auch die Integrationsmöglichkeiten in Ös­terreich zu verbessern, das Asylgesetz in Österreich zu verbessern, und das, was wir gemeinsam im Rahmen des Fremdengesetzes ausgemacht haben, zu verwirklichen.

Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

15.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Darabos vorgetra­gene Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darabos, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend umgehende Einrichtung eines Asylgerichtshofes ist hinreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darabos und KollegInnen betreffend umgehende Einrichtung eines Asylgerichtshofes, eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abg. Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freun­de an die Bundesministerin für Inneres betreffend Stimmenfang durch Menschenhetze

Bei den Beratungen zum Fremdenrechtspaket hat es im Juni 2005 aus Anlass der be­sorgniserregend hohen Anzahl von offenen Asylverfahren (1.6.2006: 42 424 Fälle) einen Konsens aller vier Parlamentsfraktionen gegeben, noch bis Ende des Jah­res 2005 den Unabhängigen Bundesasylsenat in einen Asylgerichtshof umzuwandeln, um eine deutliche Verkürzung der Asylverfahren und damit einen raschen Abbau der offenen Verfahren zu erreichen.

Der Gedanke wurde einerseits davon getragen, dass die AsylwerberInnen, die tatsäch­lich in Österreich Asyl erhalten sollen, rasch zu dieser Entscheidung kommen und in die österreichische Gesellschaft integriert werden können, andererseits aber auch, dass jene, bei denen kein Asylgrund vorliegt, ebenso rasch zu einer – wenn auch ne­gativen – Entscheidung kommen müssen.

Die Schaffung des Asylgerichtshofes wurde aber nicht nur durch einen einstimmigen Entschließungsantrag im Nationalrat politisch akkordiert, sondern die zuständige Bun­desministerin Prokop hat sich auch in öffentlichen Äußerungen zu diesem Asylgerichts­hof bekannt und eine Realisierung bis 1. Jänner 2006 angekündigt.

Darüber hinaus haben sich bei einer Veranstaltung am Wiener Juridikum am 25. Jän­ner 2005 unter anderem der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, die Chefin der Richtervereinigung Dr. Barbara Helige, der Präsi­dent der Wiener Rechtsanwaltskammer Dr. Harald Bisanz und der Verfassungsrechts­experte Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer für die Schaffung eines solchen Asylgerichtsho­fes ausgesprochen.

Es ist daher völlig unverständlich, warum die Bundesregierung den einstimmigen Wunsch des Nationalrates, der auch von den Präsidenten der Höchstgerichte und den Verfassungsrechtsexperten begrüßt wurde, noch nicht umgesetzt hat.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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