Ich glaube, das wäre ein guter Beitrag dazu, auch die Integrationsmöglichkeiten in Österreich zu verbessern, das Asylgesetz in Österreich zu verbessern, und das, was wir gemeinsam im Rahmen des Fremdengesetzes ausgemacht haben, zu verwirklichen.
Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
15.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem
Mag. Darabos vorgetragene Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Darabos, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehende
Einrichtung eines Asylgerichtshofes ist hinreichend unterstützt und
steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Darabos und KollegInnen betreffend
umgehende Einrichtung eines Asylgerichtshofes, eingebracht im Zuge der Debatte
über die Dringliche Anfrage der Abg. Dr. Alexander Van der Bellen,
Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde an die
Bundesministerin für Inneres betreffend Stimmenfang durch Menschenhetze
Bei den Beratungen zum Fremdenrechtspaket hat es im Juni
2005 aus Anlass der besorgniserregend hohen Anzahl von offenen
Asylverfahren (1.6.2006: 42 424 Fälle) einen Konsens aller vier
Parlamentsfraktionen gegeben, noch bis Ende des Jahres 2005 den
Unabhängigen Bundesasylsenat in einen Asylgerichtshof umzuwandeln, um eine
deutliche Verkürzung der Asylverfahren und damit einen raschen Abbau der
offenen Verfahren zu erreichen.
Der Gedanke wurde einerseits davon getragen, dass die
AsylwerberInnen, die tatsächlich in Österreich Asyl erhalten
sollen, rasch zu dieser Entscheidung kommen und in die österreichische
Gesellschaft integriert werden können, andererseits aber auch, dass jene,
bei denen kein Asylgrund vorliegt, ebenso rasch zu einer – wenn auch negativen
– Entscheidung kommen müssen.
Die Schaffung des Asylgerichtshofes wurde aber nicht nur
durch einen einstimmigen Entschließungsantrag im Nationalrat politisch
akkordiert, sondern die zuständige Bundesministerin Prokop hat sich
auch in öffentlichen Äußerungen zu diesem Asylgerichtshof
bekannt und eine Realisierung bis 1. Jänner 2006 angekündigt.
Darüber hinaus haben sich bei einer Veranstaltung am
Wiener Juridikum am 25. Jänner 2005 unter anderem der Präsident
des Verwaltungsgerichtshofes, Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, die Chefin
der Richtervereinigung Dr. Barbara Helige, der Präsident der Wiener
Rechtsanwaltskammer Dr. Harald Bisanz und der Verfassungsrechtsexperte
Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer für die Schaffung eines solchen
Asylgerichtshofes ausgesprochen.
Es ist daher völlig unverständlich, warum die
Bundesregierung den einstimmigen Wunsch des Nationalrates, der auch von den
Präsidenten der Höchstgerichte und den Verfassungsrechtsexperten
begrüßt wurde, noch nicht umgesetzt hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen: