Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 157

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Ich möchte auch klarstellen, dass die von Frau Abgeordneter Weinzinger eingebrach­ten Dinge einfach falsch sind, denn Schwangere dürfen nicht in Schubhaft genommen werden. Sie sind haftunfähig! Daher brauchen wir da keine Maßnahmen zu setzen. Ich habe auch deutlich gesagt, dass wir Schritt für Schritt die vorgeschlagenen Maß­nahmen des Menschenrechtsbeirates umsetzen, soweit sie gesetzmäßig machbar sind und soweit wir die Möglichkeit dazu haben, aber Schwangere, wie Sie gesagt haben, werden nicht in Schubhaft genommen.

Ganz kurz zu den drei Fällen noch. Ich möchte den einen Punkt noch einmal anschnei­den, obwohl es von Frau Abgeordneter Partik-Pablé schon deutlich gesagt wurde. Zum einen ist die Mutter dieses achtjährigen Kindes nicht in Schubhaft genommen worden, sondern sie ist zur Einvernahme auf der Polizeistation gewesen. Um das Kind nicht unbeaufsichtigt zu lassen, ist die Polizei in die Schule gegangen. Und jetzt muss ich Ihnen eines sagen: So viel Angst vor der Polizei in den Schulen ist Gott sei Dank nicht vorhanden! Wir haben die „Kinderpolizei“ zu einem der maßgeblichen Dinge gemacht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich halte es für eine enorm wichtige und präventive Arbeit, dass Kinder das sehr wohl kennen. In diesem Falle ist also sorgfältig und zum Schutze des Kindes damit umge­gangen worden. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Es war zudem auch noch eine Polizistin!)

Zum zweiten Fall, zu dieser Frau aus China: Diese Frau ist im Jahre 1999 nach Öster­reich gekommen und hat erstmals im Jahre 2005 bei ihrer Heirat, beim Antrag nach dem Niederlassungsgesetz ihre Identität bekannt gegeben, diese erstmals genannt. Auch das sind Tatsachen; auch das ist belegbar.

Zum letzten Punkt bezüglich Familienbeihilfe: Es ist einfach so, dass subsidiärer Schutz gleichzusetzen ist mit Asyl. Das war und ist so, begründet jedoch keine Berech­tigung für den Erhalt einer Familienbeihilfe. Wenn der Gesetzgeber es anders will, so kann und soll es anders geregelt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können klar sagen: Die Gesetze, die das Parlament mit einer breiten Mehrheit beschlossen hat, greifen. Die Zahl der Asylan­träge geht deutlich zurück. Traiskirchen ist genannt worden: Wir haben seit rund einem Monat einen Tiefstand, wie wir ihn seit mehr als 15 Jahren nicht mehr hatten. Wir sind daran, und wir müssen daran arbeiten, das Recht auch da klar zu machen.

Ich möchte nur noch einen Punkt anführen, nämlich, dass unter den derzeit um Asyl ansuchenden Nationen Serbien, Türkei und Montenegro miteinander deutlich über 40 Prozent stellen. Jene werden kaum Asyl bekommen, werden selten die Chance auf ein positiv abgeschlossenes Verfahren haben. Daher müssen wir diese Verfahren so schnell wie möglich erledigen. Das ist sehr wichtig. Und das ist auch menschlicher, als sie umgekehrt warten und in Unsicherheit zu lassen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Das gilt für die Zuwanderer, das gilt für die Fremden: Sie brauchen eine faire Chance. Wir müssen ihnen ehrlich sagen, wie es bei uns ist, und wir müssen auch klare Vorga­ben machen. Eine rasche Abwicklung ist sehr wichtig; die Zahlen zeigen es. Und ganz besonders wichtig – das möchte ich am Schluss sagen – ist es natürlich auch für alle hier in Österreich Lebenden, egal, ob sie hier zugezogen sind oder hier erst vor kurzem die Staatsbürgerschaft bekommen haben: Der Österreicher/die Österreicherin braucht Sicherheit in diesem Bereich, und ich glaube, dass wir das mit unseren Gesetzen gut geschafft haben. (Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)

16.56


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 4 Minu­ten Wunschredezeit. – Bitte.

 


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