Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 187

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wir wieder bei der Cafeteria!) Sie sollten sich doch besser mit den Fakten beschäftigen. Sie sollten wissen, dass Selbstbehalte, neue Selbstbehalte und Erhöhungen der Selbstbehalte deswegen notwendig waren (Abg. Steibl: Ihr zieht euch immer selbst hinein in ein Loch!), weil Sie mit Ihren Maßnahmen die Krankenkassen immer mehr verpflichtet haben und die Krankenkassen immer mehr finanzielle Aufwendungen tra­gen mussten. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wer Butter auf dem Kopf hat, sollte nicht in die Sonne gehen!) Sie haben die Patientinnen und Patienten belastet, und letzten Endes haben Sie jetzt 100 Millionen der AUVA entzogen, damit Sie ein positives Gebarungs­ergebnis vortäuschen können.

Das ist die falsche Politik, und diese Politik lehnen wir ab! (Beifall bei der SPÖ.)

18.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


18.44.51

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Novelle zum Epidemiegesetz wer­den die meldepflichtigen Krankheiten, die derzeit noch in einer Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten enthalten sind, in das Gesetz aufgenom­men. Neu aufgenommen werden auch die Röteln – dies im Hinblick auf das Masern- und Rötelneliminierungsprogramm der Weltgesundheitsorganisation, an dem Öster­reich teilnimmt.

Unter den bakteriellen Lebensmittelvergiftungen sind zum Beispiel Salmonellosen, Shi­gellose und noch eine Reihe anderer, unter den viralen Lebensmittelvergiftungen sind zum Beispiel Erkrankungen an Noroviren zu verstehen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu sagen, dass jetzt eine Meldepflicht für La­bors explizit in das Gesetz aufgenommen wird. Die Ärzte/Ärztinnen beziehungsweise auch Fachärzte/Fachärztinnen waren bisher auch schon verpflichtet. Damit werden erstmals die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, die zentralen Stellen auch die Möglichkeit haben, lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche zu erkennen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

Damit werden wir aber auch erstmals die Landeshauptleute als Zoonosen-Koordinato­rinnen und -Koordinatoren in die Lage versetzen, ihre im Zoonosengesetz auferlegten Verpflichtungen überhaupt erfüllen zu können, und zwar sowohl im Bundesland als auch Bundesländer übergreifend, weil sie durch diese Meldepflicht sehr rasch davon erfahren können.

Lassen Sie mich noch zwei Sätze zu den Erfolgen in der Salmonellosen-Bekämpfung sagen. In diesem Bereich gibt es einen deutlichen Rückgang der Erkrankungen. Grund ist nicht die Verschlechterung der Meldemoral der Ärztinnen und Ärzte, sondern die seit einigen Jahren laufenden Bemühungen der Primärproduzenten, das Auftreten von Salmonellen in der Primärproduktion zu eliminieren. Das sind Maßnahmen wie die Zer­tifizierung von freien Beständen mit Hilfe der noch von – jetzt Klubobmann – Landwirt­schaftsminister Molterer ins Leben gerufenen Qualitätsgeflügelverordnung oder die freiwillige Impfung von Legehennen in Qualitätsprogrammen sowie die Einhaltung weit reichender Hygienemaßnahmen durch die Tierhalter. Das sind nur einige Beispiele der Maßnahmen, die zu diesem erfreulichen Ergebnis geführt haben; unter anderem auch Maßnahmen, die wichtig sind, um die Geflügelpest in unseren Ställen hintanzuhalten.

Die heute zu beschließenden gesetzlichen Regelungen werden sicherlich zu einer wei­teren Verbesserung der Lebensmittelsicherheit beitragen, da nun auch vom Ende der Lebensmittelkette her, also aus der Erfahrung der Verbraucherinnen und Verbraucher


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite