Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 188

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entsprechende Informationen eingeholt werden können. – Ich danke daher für Ihre Zu­stimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

18.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.48.10

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bun­desministerin! Ich führe die sehr polemisch abgeführte Diskussion über das Gesund­heitssystem in Österreich auf die bevorstehenden Wahlen zurück, denn wir alle wissen, dass wir in Österreich über ein hervorragendes Gesundheitssystem verfügen und dass die Gesundheitsreform, wie sie von unserer Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat durchgeführt wurde, auch zur künftigen Finanzierung der medizinischen Versor­gung aller Menschen in Österreich beitragen wird und dass im Jahr 2005 erstmals seit 1998 ein positiver Saldo geschrieben werden konnte (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP) und 20,3 Millionen € als Plus für die Absicherung der Finanzierung des österrei­chischen Gesundheitssystems aufscheinen.

Zum Epidemiegesetz möchte ich sagen, dass für mich besonders bedeutsam ist, dass die anzeigepflichtigen Krankheiten, die ursprünglich in einer Verordnung geregelt wa­ren, jetzt in dieses Epidemiegesetz aufgenommen wurden und damit auch den Ängs­ten der Bevölkerung vor einer Pandemie Rechnung getragen wird. Wir haben erst in den vergangenen Monaten hautnah verspürt, welche Bedrängungen und Ängste in der Bevölkerung aufkommen können. Es war vor allem die Angst vor H5N1, also diesem Vogelgrippevirus, präsent.

In der Nähe meines Heimatortes gab es auch einen Schwan, der mit diesem Virus infi­ziert war und der tot aufgefunden wurde. Jeder Bewohner hat natürlich sofort die Reak­tionen der Verwaltungsbehörde verspürt, da Sperrzonen eingerichtet werden mussten. Durch dieses Gesetz wird vor allem den Bezirkshauptmannschaften ein Mehr an Ein­griffsmöglichkeiten geboten, damit sie auf mögliche epidemische Erkrankungen noch wirksamer reagieren können.

In diesem Gesetz neu dazugekommen ist, wie die Frau Bundesministerin bereits ange­führt hat, auch die Meldepflicht der Labors, wodurch lebensmittelbedingte Erkrankun­gen frühzeitig erkannt werden können und die Bevölkerung entsprechend informiert werden kann. Auch erfolgte die Aufnahme von Röteln in dieses Epidemiegesetz. Damit wird dem Abkommen gegenüber der WHO Rechnung getragen, in dem es um die Eli­minierung von hoch ansteckenden Krankheiten geht.

Ich denke, dass mit diesem Epidemiegesetz den Anforderungen und dem Schutzbe­dürfnis der Bevölkerung, wenn es um die Weiterverbreitung ansteckender Krankheiten geht, Rechnung getragen wird und dass ein sehr gutes Gesetz auf den Weg gebracht wird. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen – BZÖ sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)

18.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.51.17

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Es ist eine Konsensmaterie und es ist ja schon alles mehrfach referiert worden. Aber dass Regierungsfraktionen das zum Anlass nehmen, die Gesundheitspolitik der Ministerin Rauch-Kallat abzufeiern, das halte ich schon für ein starkes Stück.

 


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