Das Thema, das allerdings mit der Petition aufgeworfen wird, denke ich, sollte uns ernsthaft beschäftigen, auch in Zukunft, nämlich die Frage: Welche Formen der Wildtierhaltung sollen unter welchen Haltungsbedingungen zulässig sein? – Da kann man sicher feststellen, dass es in vielen Tierhandlungen auch viele Tierarten gibt, wo die Haltungsanforderungen jedenfalls nicht gewährleistet sind.
Ganz besonders wichtig ist aber, dass wir die Errungenschaften, die Österreich mit dem Bundestierschutzgesetz im Bereich der Wildtierhaltung schon hat, auch international, wo sie unter Druck geraten sind, aufrechterhalten und verteidigen. Ich spreche davon, dass das österreichische Bundestierschutzgesetz die Wildtierhaltung in Zirkussen verbietet, weil dort eine auch nur einigermaßen tiergerechte und artgemäße Haltungsform auf Grund der Mobilität der Unternehmen nicht gegeben ist.
Seitens der EU gab es eine Beschwerde dazu, und ich freue mich, einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag einbringen zu können, in dem argumentiert wird, wie wichtig es ist, diese österreichische gesetzliche Regelung erstens aufrechtzuerhalten, zweitens der EU gegenüber sehr deutlich zu argumentieren und drittens dafür Sorge zu tragen, dass generell die Tierschutzstandards in der EU verbessert und angehoben werden.
Ich darf deshalb folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer, Krainer, Wittauer, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufrechterhaltung des österreichischen Verbots der Wildtierhaltung in Zirkussen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht,
das österreichische Verbot der Haltung bzw. der Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen, Varietés und ähnlicher Einrichtungen (§ 27 Abs. 1 Tierschutzgesetz) durch alle notwendigen Maßnahmen abzusichern und auf EU-Ebene zu verteidigen und
auf EU-Ebene Initiativen zu setzen, um die Tierschutzstandards EU-weit zu verbessern.
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Mit diesem Beispiel ist Österreich zwar Vorreiter, in anderen Bereichen sehen wir aber, dass sowohl das Bundestierschutzgesetz selber noch seiner Umsetzung harrt und auch in Österreich noch einiges an Aufholbedarf gegeben ist. Ich darf daran erinnern, dass im Tierschutzgesetz einige Verordnungsermächtigungen enthalten sind und längst noch nicht alle Verordnungen vorliegen, obwohl das schon überfällig ist. Zum Beispiel fehlt noch die Stallzertifizierungsverordnung, und, Frau Ministerin, die Qualzuchtverordnung ist ebenfalls ausständig. Es würde mich interessieren, ob Sie das vor dem Sommer noch vorlegen wollen.
Schließlich muss man, glaube ich, darauf hinweisen,
dass wir uns in Zukunft gerade im Bereich der landwirtschaftlichen
Nutztierhaltung, der jagdlichen Verwendung von Tieren, der angesprochenen
Fasanenzuchten, oder auch etliches an nicht waidgerechten Methoden, die leider
noch immer zulässig sind, einiges – hoffentlich auch wieder
Vierparteieneinigungen – für weitere Verbesserungsschritte
im Tierschutz vornehmen sollten. – Danke schön. (Beifall
bei den Grünen.)
19.08