Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Weinzinger eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer, Krainer, Wittauer, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer, Krainer, Wittauer,
Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufrechterhaltung des
österreichischen Verbots der Wildtierhaltung in Zirkussen
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 13 der
Tagesordnung vom 22. Juni 2006
In einem Mahnschreiben vom 12.10.2005 hat die
EU-Kommission die österreichische Bundesregierung aufgefordert, zu einer
Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit
im Zusammenhang mit § 27 Abs. 1 des österreichischen
Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere Stellung zu nehmen.
Nach § 27 Abs. 1 des österreichischen
Bundestierschutzgesetzes dürfen nämlich in Zirkussen, Varietés
und ähnlichen Einrichtungen keine Arten von Wildtieren gehalten oder zur
Mitwirkung verwendet werden.
Bereits in der Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im allgemeinen und im
besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich haben sich die
Bundesländer darauf geeinigt, dass ab 1. Jänner 2005 keine
Wildtiere in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen mehr
verwendet werden dürfen, da eine tiergerechte Haltung nicht
möglich ist.
Eine Aufhebung des österreichischen Verbotes der
Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen darf aus der Sicht des
Tierschutzes jedenfalls nicht erfolgen und wird von den im Nationalrat
vertretenen Fraktionen, die das Bundestierschutzgesetz einstimmig beschlossen
haben, abgelehnt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der österreichischen
Bundesregierung werden ersucht,
das österreichische Verbot der Haltung bzw. der
Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen, Varietés und ähnlicher
Einrichtungen (§ 27 Abs. 1 Tierschutzgesetz) durch alle
notwendigen Maßnahmen abzusichern und auf EU-Ebene zu verteidigen und
auf EU-Ebene Initiativen zu setzen, um die
Tierschutzstandards EU-weit zu verbessern.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.
19.08
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat! Das österreichische Bun-