Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 194

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Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Weinzinger eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer, Krainer, Wittauer, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer, Krainer, Wittauer, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufrechterhaltung des österreichischen Verbots der Wildtier­haltung in Zirkussen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 13 der Tagesordnung vom 22. Juni 2006

In einem Mahnschreiben vom 12.10.2005 hat die EU-Kommission die österreichische Bundesregierung aufgefordert, zu einer Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewähr­leisteten Dienstleistungsfreiheit im Zusammenhang mit § 27 Abs. 1 des österreichi­schen Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere Stellung zu nehmen.

Nach § 27 Abs. 1 des österreichischen Bundestierschutzgesetzes dürfen nämlich in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen keine Arten von Wildtieren gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden.

Bereits in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im allgemeinen und im besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, dass ab 1. Jänner 2005 keine Wildtiere in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen mehr verwendet werden dürfen, da eine tierge­rechte Haltung nicht möglich ist.

Eine Aufhebung des österreichischen Verbotes der Haltung und Mitwirkung von Wild­tieren in Zirkussen darf aus der Sicht des Tierschutzes jedenfalls nicht erfolgen und wird von den im Nationalrat vertretenen Fraktionen, die das Bundestierschutzgesetz einstimmig beschlossen haben, abgelehnt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht,

das österreichische Verbot der Haltung bzw. der Mitwirkung von Wildtieren in Zirkus­sen, Varietés und ähnlicher Einrichtungen (§ 27 Abs. 1 Tierschutzgesetz) durch alle notwendigen Maßnahmen abzusichern und auf EU-Ebene zu verteidigen und

auf EU-Ebene Initiativen zu setzen, um die Tierschutzstandards EU-weit zu verbes­sern.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


19.08.48

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat! Das österreichische Bun-


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