destierschutzgesetz und seine Verordnungen sind nunmehr eineinhalb Jahre in Kraft. Die Umsetzung und Vollziehung des Gesetzes durch die dafür verantwortlichen Behörden der Bundesländer ist bereits angelaufen, und wir sehen heute noch viel klarer, dass dieses von Ihnen einstimmig beschlossene Gesetz tatsächlich einen Meilenstein in der österreichischen Tierschutzgesetzgebung darstellt.
Die sehr intensive Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden und Landesbehörden, aber auch die Arbeit des Tierschutzrates zeigten, dass Tierschutz nicht durch ein Gesetz einmal geregelt werden kann und nun auf Dauer die Gültigkeit behält, sondern dass die Entwicklung von Tierschutzstandards sich an den wissenschaftlichen Entwicklungen orientieren muss, aber auch an die internationalen Rahmenbedingungen anlehnen muss. Überhastete Anpassungen sind ebenso wenig zielführend wie das auf Dauer ausgerichtete Festhalten an dieser historischen Einigung aus dem Jahre 2004.
Daher möchte ich die heutige Debatte auch dazu nützen, um auf die Anfragen, die Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, hier auch am Rednerpult gestellt haben, einzugehen und Ihnen über die Entwicklung in Richtung Tierschutz auf europäischer Ebene im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft auch kurz zu berichten.
Bereits im Februar wurde über den Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 bis 2010 beraten. Im März haben wir in Brüssel erstmals in der Geschichte der Union gemeinsam mit der Kommission die erste Tierschutzkonferenz, „Tierschutz als Teil der Lebensmittelkette“, veranstaltet, die sowohl die Produzenten als auch die Tierschützer erstmals mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 400 geeint und zu einer sehr interessanten Diskussion geführt hat.
Im Rahmen der letzten Sitzung des Rates Landwirtschaft wurde dem Wunsch der Mitgliedstaaten auch Rechnung getragen, noch einmal eine sehr umfassende Diskussion zur weiteren Entwicklung der europäischen Tierschutzstandards zu führen.
Es war auch der Wunsch der Minister, nach den unzähligen Arbeitsgruppen auf Experten‑ und Expertinnenebene sich grundsätzlich zu diesem Dossier zu äußern, dem nicht nur die Bürgerinnen und Bürger Europas, sondern auch unsere landwirtschaftlichen Erzeuger, die bereits in mehreren Produktionsbereichen Normen für das Wohlergehen der Tiere anwenden, einen großen Stellenwert beimessen.
Ich möchte Sie auch auf die neue EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung hinweisen, die letzte Woche vom Europäischen Rat für Gesundheit angenommen wurde. Auch da bekräftigen alle Mitgliedstaaten unisono, dass sie im Bereich der Landwirtschaft weitere Anstrengungen für den Tierschutz unternehmen wollen.
Und die Kernpunkte: Auf Grund der stattgefundenen Diskussion sind auch umfassende Schlussfolgerungen der österreichischen Präsidentschaft zum Tierschutz gezogen worden, die von beinahe allen Mitgliedstaaten, nämlich von 23 von 25, der Europäischen Union unterstützt wurden. Diese Schlussfolgerungen sind sehr umfassend, meine Damen und Herren, Sie können sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen nachlesen. – Ich danke Ihnen für Ihre Berichte. (Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)
19.12
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
19.12
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel
(SPÖ): Herr
Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die in Diskussion
stehende Petition, wo es darum geht,
ein Verbot des Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen zu erwirken,
wurde im Ausschuss bereits von
allen Fraktionen unterstützt.