Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 195

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destierschutzgesetz und seine Verordnungen sind nunmehr eineinhalb Jahre in Kraft. Die Umsetzung und Vollziehung des Gesetzes durch die dafür verantwortlichen Behör­den der Bundesländer ist bereits angelaufen, und wir sehen heute noch viel klarer, dass dieses von Ihnen einstimmig beschlossene Gesetz tatsächlich einen Meilenstein in der österreichischen Tierschutzgesetzgebung darstellt.

Die sehr intensive Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden und Landesbehörden, aber auch die Arbeit des Tierschutzrates zeigten, dass Tierschutz nicht durch ein Ge­setz einmal geregelt werden kann und nun auf Dauer die Gültigkeit behält, sondern dass die Entwicklung von Tierschutzstandards sich an den wissenschaftlichen Entwick­lungen orientieren muss, aber auch an die internationalen Rahmenbedingungen an­lehnen muss. Überhastete Anpassungen sind ebenso wenig zielführend wie das auf Dauer ausgerichtete Festhalten an dieser historischen Einigung aus dem Jahre 2004.

Daher möchte ich die heutige Debatte auch dazu nützen, um auf die Anfragen, die Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, hier auch am Rednerpult gestellt haben, ein­zugehen und Ihnen über die Entwicklung in Richtung Tierschutz auf europäischer Ebe­ne im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft auch kurz zu berichten.

Bereits im Februar wurde über den Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 bis 2010 beraten. Im März haben wir in Brüssel erstmals in der Geschichte der Union gemeinsam mit der Kommission die erste Tier­schutzkonferenz, „Tierschutz als Teil der Lebensmittelkette“, veranstaltet, die sowohl die Produzenten als auch die Tierschützer erstmals mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 400 geeint und zu einer sehr interessanten Diskussion geführt hat.

Im Rahmen der letzten Sitzung des Rates Landwirtschaft wurde dem Wunsch der Mit­gliedstaaten auch Rechnung getragen, noch einmal eine sehr umfassende Diskussion zur weiteren Entwicklung der europäischen Tierschutzstandards zu führen.

Es war auch der Wunsch der Minister, nach den unzähligen Arbeitsgruppen auf Exper­ten‑ und Expertinnenebene sich grundsätzlich zu diesem Dossier zu äußern, dem nicht nur die Bürgerinnen und Bürger Europas, sondern auch unsere landwirtschaftlichen Er­zeuger, die bereits in mehreren Produktionsbereichen Normen für das Wohlergehen der Tiere anwenden, einen großen Stellenwert beimessen.

Ich möchte Sie auch auf die neue EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung hinweisen, die letzte Woche vom Europäischen Rat für Gesundheit angenommen wurde. Auch da bekräftigen alle Mitgliedstaaten unisono, dass sie im Bereich der Landwirtschaft weite­re Anstrengungen für den Tierschutz unternehmen wollen.

Und die Kernpunkte: Auf Grund der stattgefundenen Diskussion sind auch umfassende Schlussfolgerungen der österreichischen Präsidentschaft zum Tierschutz gezogen wor­den, die von beinahe allen Mitgliedstaaten, nämlich von 23 von 25, der Europäischen Union unterstützt wurden. Diese Schlussfolgerungen sind sehr umfassend, meine Da­men und Herren, Sie können sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ge­sundheit und Frauen nachlesen. – Ich danke Ihnen für Ihre Berichte. (Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)

19.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Mi­nuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


19.12.25

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die in Diskussion stehende Petition, wo es darum geht, ein Verbot des Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen zu erwirken, wurde im Ausschuss be­reits von allen Fraktionen unterstützt.

 


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