Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 157. Sitzung / Seite 12

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Themen und Sendungen zu Gunsten einer Partei beeinflussen beziehungsweise miss­liebige Themen unterdrücken und verhindern, in der nicht duldbares Missmanagement, Frauenfeindlichkeit, Bedrohungen und Mobbing von Betroffenen offen artikuliert wer­den, ist der Nationalrat aufgerufen zu handeln.

Die parteipolitische Vereinnahmung durch die ÖVP führt dazu, dass der ORF in Gefahr gerät, seine Glaubwürdigkeit zu verlieren. Es geht um den Bruch des öffentlich-rechtli­chen Auftrags, es geht um den ungenierten Zugriff auf die Informationssendungen, die immer noch die wichtigste Informationsquelle der Österreicherinnen und Österreicher darstellen und es geht um die unerträgliche Personalpolitik der ÖVP, die Posten und Einfluss als Erbpacht versteht. Und es geht um die Kerninhalte des ORF „Objektivität und Unabhängigkeit“, die letztlich gleichzeitig die Legitimation der Programmentgelte beziehungsweise Gebühren sind. Aber auch um die Basis, mit einem eigenständigen und unverwechselbaren Profil gegen die private kommerzielle Konkurrenz bestehen zu können.

In den nächsten Monaten stehen die für fünf Jahre bedeutendsten personalpolitischen Weichenstellungen an: Die Geschäftsführung wird gewählt. Die Bestellung der Gene­raldirektion sowie der weiteren Geschäftsführungsmitglieder erfolgte bislang in Form einer offenen, nicht geheimen Abstimmung im Stiftungsrat. Außerdem war es bislang nicht möglich, über die DirektorInnen einzeln abzustimmen und somit über deren Quali­fikation gesondert zu entscheiden. Man konnte lediglich über einen Gesamtwahlvor­schlag abstimmen. Von vielen Stiftungsräten, von VertreterInnen aller politischen Par­teien im Stiftungsrat wird mittlerweile eine geheime Abstimmung favorisiert. Dagegen stemmt sich die ÖVP. Aus gutem Grund, könnte man vermuten, weil bei einer gehei­men Abstimmung vorzeitige Festlegungen auf Monika Lindner und Werner Mück (be­vor die Ausschreibung überhaupt begonnen hat!) dann doch nicht so sicher scheinen. Was kümmert die ÖVP also die demokratiepolitische Selbstverständlichkeit einer ge­heimen Wahl, wenn sie die berechtigte Sorge zu haben scheint, ihren „Freundeskreis“ im Stiftungsrat nicht unter Kontrolle zu halten?

Die Entscheidungen über die einzelnen Funktionen im Stiftungsrat sollen in geheimer Wahl erfolgen. Dies soll gewährleisten, dass der wahre Wille der Stiftungsrätlnnen in­sofern zum Ausdruck kommt, als sie unbeeinflusst und entsprechend ihrer Überzeu­gung über die einzelnen KandidatInnen entscheiden können, ohne sich in der Folge für ihr Wahlverhalten bei Klubobmann Molterer oder Bundeskanzler Schüssel rechtfertigen zu müssen.

Die Grünen vertreten die Ansicht, dass die Unabhängigkeit und Objektivität des ORF zu wichtig ist, um sie der Parteipolitik zu opfern. Nicht die besten ÖVP-ParteigängerIn­nen sollen in die Geschäftsführung gewählt werden, sondern die qualifiziertesten Kan­didatInnen. Daher wäre es auch eine Selbstverständlichkeit, dass sich die KandidatIn­nen einem medienöffentlichen Hearing zu stellen haben. Das entspricht Belegschafts­forderungen ebenso, wie dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an den Zu­kunftskonzepten und Vorhaben potenzieller BewerberInnen. Und die qualifizierten Kan­didatInnen haben diese Transparenz schließlich auch nicht zu fürchten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 11.7.2006 eine Regierungsvorlage betreffend eine Novelle des ORF-Gesetzes zuzuleiten, die folgende Regelungen umfassen soll:

 


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