Themen und Sendungen zu Gunsten einer Partei beeinflussen
beziehungsweise missliebige Themen unterdrücken und verhindern, in
der nicht duldbares Missmanagement, Frauenfeindlichkeit, Bedrohungen und
Mobbing von Betroffenen offen artikuliert werden, ist der Nationalrat
aufgerufen zu handeln.
Die parteipolitische Vereinnahmung durch die ÖVP
führt dazu, dass der ORF in Gefahr gerät, seine Glaubwürdigkeit
zu verlieren. Es geht um den Bruch des öffentlich-rechtlichen
Auftrags, es geht um den ungenierten Zugriff auf die Informationssendungen, die
immer noch die wichtigste Informationsquelle der Österreicherinnen und
Österreicher darstellen und es geht um die unerträgliche
Personalpolitik der ÖVP, die Posten und Einfluss als Erbpacht versteht.
Und es geht um die Kerninhalte des ORF „Objektivität und
Unabhängigkeit“, die letztlich gleichzeitig die Legitimation der
Programmentgelte beziehungsweise Gebühren sind. Aber auch um die Basis,
mit einem eigenständigen und unverwechselbaren Profil gegen die private
kommerzielle Konkurrenz bestehen zu können.
In den nächsten Monaten stehen die für
fünf Jahre bedeutendsten personalpolitischen Weichenstellungen an: Die
Geschäftsführung wird gewählt. Die Bestellung der Generaldirektion
sowie der weiteren Geschäftsführungsmitglieder erfolgte bislang in
Form einer offenen, nicht geheimen Abstimmung im Stiftungsrat. Außerdem
war es bislang nicht möglich, über die DirektorInnen einzeln
abzustimmen und somit über deren Qualifikation gesondert zu
entscheiden. Man konnte lediglich über einen Gesamtwahlvorschlag
abstimmen. Von vielen Stiftungsräten, von VertreterInnen aller politischen
Parteien im Stiftungsrat wird mittlerweile eine geheime Abstimmung
favorisiert. Dagegen stemmt sich die ÖVP. Aus gutem Grund, könnte man
vermuten, weil bei einer geheimen Abstimmung vorzeitige Festlegungen auf
Monika Lindner und Werner Mück (bevor die Ausschreibung
überhaupt begonnen hat!) dann doch nicht so sicher scheinen. Was
kümmert die ÖVP also die demokratiepolitische
Selbstverständlichkeit einer geheimen Wahl, wenn sie die berechtigte
Sorge zu haben scheint, ihren „Freundeskreis“ im Stiftungsrat nicht
unter Kontrolle zu halten?
Die Entscheidungen über die einzelnen Funktionen im
Stiftungsrat sollen in geheimer Wahl erfolgen. Dies soll gewährleisten,
dass der wahre Wille der Stiftungsrätlnnen insofern zum Ausdruck
kommt, als sie unbeeinflusst und entsprechend ihrer Überzeugung
über die einzelnen KandidatInnen entscheiden können, ohne sich in der
Folge für ihr Wahlverhalten bei Klubobmann Molterer oder Bundeskanzler
Schüssel rechtfertigen zu müssen.
Die Grünen vertreten die Ansicht, dass die
Unabhängigkeit und Objektivität des ORF zu wichtig ist, um sie der
Parteipolitik zu opfern. Nicht die besten ÖVP-ParteigängerInnen
sollen in die Geschäftsführung gewählt werden, sondern die
qualifiziertesten KandidatInnen. Daher wäre es auch eine
Selbstverständlichkeit, dass sich die KandidatInnen einem
medienöffentlichen Hearing zu stellen haben. Das entspricht Belegschaftsforderungen
ebenso, wie dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an den Zukunftskonzepten
und Vorhaben potenzieller BewerberInnen. Und die qualifizierten KandidatInnen
haben diese Transparenz schließlich auch nicht zu fürchten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat
bis spätestens 11.7.2006 eine Regierungsvorlage betreffend eine Novelle
des ORF-Gesetzes zuzuleiten, die folgende Regelungen umfassen soll: