Abg. Schieder: Damit haben Sie Recht! Der weiß vorher schon ...! – Abg. Dr. Wittmann: Das ist sehr peinlich!)
Gestatten Sie mir noch einige Sätze zur zweiten hier aufgeworfenen Frage, nämlich zum öffentlichen Hearing der Kandidaten für die Geschäftsführung des ORF. Das Stellenbesetzungsgesetz, welches auch auf den ORF anzuwenden ist, sieht keinerlei Hearing, geschweige denn eine öffentliche Anhörung vor. Was gefordert ist, das ist eine öffentliche Ausschreibung sowie die Veröffentlichung des Namens der beziehungsweise des Gewählten.
Es wäre wohl ein Unikum bei der Bestellung von
Leitungspositionen in staatsnahen Betrieben, ein öffentliches Hearing
durchzuführen. Die Besetzung von Leitungsfunktionen erfolgt im
Aufsichtsrat und sonst nirgendwo! (Ironische Heiterkeit bei den
Grünen.) Beim ORF ist dies der Stiftungsrat. (Abg. Heinzl:
Überraschung!)
Die Verantwortung des Stiftungsrates ist im ORF-Gesetz klar definiert. Wohin es führt, meine Damen und Herren, wenn man es mit der Sorgfaltspflicht eines Aufsichtsrates nicht so genau nimmt, wurde uns leider die letzten Wochen und Monate beim größten Finanzskandal der Zweiten Republik dramatisch vor Augen geführt. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)
Gestatten Sie mir abschließend noch einige Worte zu Ihrer Sorge hinsichtlich der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages! (Abg. Dr. Wittmann: Falsche Rede – falsche Rolle!) Ich nehme dieses Thema sehr ernst, nicht nur weil es mir als Medienpolitiker ein Anliegen ist, sondern weil ich an das duale Rundfunksystem, also einen starken, qualitätsorientierten, wettbewerbsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk einerseits und kommerziell orientierte Privatsender andererseits, glaube.
Die Neuformulierung des öffentlich-rechtlichen Auftrages sollte die hohe Qualität der ORF-Programmangebote und seiner Programminhalte gewährleisten. Mit dem wesentlich präziser formulierten Programmauftrag wurde betont, dass sich der ORF in seinem Gesamtprogrammangebot an der Vielfalt der Interessen der Hörer und Seher zu orientieren hat und diesbezügliche Kriterien wie Qualität, Innovation, Integration und Verständigung in den Vordergrund zu stellen hat.
Als weiteres Ziel sollten die Programmangebote des ORF ausgewogen, anspruchsvoll und für ein breites Publikum, also als massenattraktive Sendungen, gestaltet werden. Der Programmauftrag unterstreicht auch die besondere Bedeutung von Information, Kultur und Wissenschaft und hebt die Berücksichtigung von Sendungen für Minderheiten hervor. (Abg. Öllinger: Das ist ja unglaublich!) Da bietet der ORF auch in Zusammenarbeit mit einem privaten Hörfunkveranstalter – ich meine damit das Volksgruppenradio – spezielle öffentlich-rechtliche Programmangebote.
Mit der klaren und transparenten Trennung in öffentlich-rechtliche und kommerzielle Aktivitäten wurden für den ORF adäquate Rahmenbedingungen geschaffen, die ihn im nationalen und internationalen Wettbewerb auch für die Zukunft als starken Teilnehmer positionieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF sind mit viel Kompetenz und journalistischem Engagement bemüht, dem öffentlich-rechtlichen Auftrag bestmöglich nachzukommen. Es ist daher auch angebracht, ihnen für ihre teilweise hervorragenden journalistischen Arbeiten hier von dieser Stelle aus zu danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
Meine Damen und Herren! Wir haben mit dem ORF-Gesetz ein modernes Gesetz geschaffen. Es liegt am ORF und seiner Geschäftsführung, seinen Mitarbeitern und seinen Organen, dies täglich umzusetzen und für das Publikum den Mehrwert zu schaffen, den es sich für sein Programmentgelt erwartet.