Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 99

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Herr Abgeordneter Öllinger, ich widerspreche Ihnen ganz deutlich, was den Stellen­wert, die Effizienz und den Erfolg des Arbeitnehmerschutzes in Österreich betrifft. (Abg. Öllinger: Das können Sie nicht!) Wir gehören in Europa zur Spitzengruppe, und es gibt dazu Daten, mit welchen das nachgewiesen werden kann.

Wir haben gemeinsam einen Staatspreis für Arbeitssicherheit ins Leben gerufen, der sehr gut läuft. Wir kontrollieren und beobachten die Entwicklung der Arbeitsunfälle und auch der berufsbedingten Erkrankungen sehr genau. Wir haben das im Ausschuss mehrfach diskutiert, Sie haben dem nicht widersprochen, und ich betone noch einmal: Wir gehören hier zur europäischen Spitze und keinesfalls und nicht einmal zum Mittel­feld. (Abg. Öllinger: Das stimmt leider nicht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zweite Anmerkung: Sehr geehrter Herr Ab­geordneter Lackner, ich bin doch ein bisschen überrascht: Wenn der EuGH ein öster­reichisches Gesetz in fünf Punkten für nicht EU-konform erachtet, das auf Basis eines Sozialpartner-Konsenses erarbeitet und von Ihnen im Parlament mit beschlossen wur­de, dann wundert es mich schon, wenn Sie jetzt mit Ausdrücken im Plenum agieren, die bis zu „verräterisch“ reichen und implizieren sollen, dass manche in diesem Hause dem Arbeitnehmerschutz nicht den Stellenwert beimessen, den Sie ihm beimessen. Entweder Sie haben das mit diskutiert und mit beschlossen oder nicht. – Tatsächlich haben Sie es mit beschlossen, dann tragen Sie es hier aber auch mit!

Die zweite Verwunderungsstufe bezieht sich darauf, dass diese Sanierung beziehungs­weise Novelle ja auch wieder auf einer Sozialpartner-Einigung beruht! Und wenn Sie dann von Durchführungsverordnungen sprechen, dann ist Ihnen als routiniertem Abge­ordnetem sicherlich Folgendes bewusst: Erstens ist eine Durchführungsverordnung eine Verordnung und kein Gesetz und bedarf daher nicht des Nationalrats. Zweitens darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass es in letzter Zeit zum Beispiel Durchfüh­rungsverordnungen zum Thema Lärm und Vibrationen gegeben hat, die Grenzwerte-Verordnung insbesondere zur Verbesserung der Prävention betreffend Asbest und die VEXAT-Verordnung zum Thema explosionsfähige Atmosphären. – Meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fühlen sich dann auch ein wenig unangenehm berührt, wenn Sie als Sprecher Ihrer Fraktion etwas kritisieren, was jeglicher faktischen Grundlage ent­behrt!

Dritte Anmerkung: Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind in fünf Fällen vom EuGH verurteilt worden, und da muss es Sanierungen geben. Aber es kann schon diskutiert werden, ob man in Österreich wirklich völlig daneben gelegen ist. Die Sozial­partner haben – auch wiederum mit der SPÖ – gesagt: Wenn Betriebe bis zu fünf Mit­arbeiter haben, dann müssen besondere Beauftragte für Brandbekämpfung und Eva­kuierung nur erforderlichenfalls bestellt werden. – Das kommt mir nicht völlig absurd vor! Stellen Sie sich eine Arbeitsstätte mit fünf Mitarbeitern vor, und dann werden sol­che Funktionen vergeben! Der EuGH sieht das aber anders, und wir werden das sanie­ren.

Es gibt aber auch Kritikpunkte des EuGH – auch das sanieren wir –, die ich als absolut überschießend betrachte. Ich behalte mir aber diese – politische und nicht juristische – Meinung vor: Wenn nämlich der EuGH sagt, dass gesetzlich – meine sehr verehrten Damen und Herren: gesetzlich! – zu regeln ist, an welchem dafür vorgesehenen Platz persönliche Schutzausrüstung nach Benutzung zu lagern ist, dann muss ich sagen: Ich verstehe nicht, warum das durch ein Gesetz geregelt werden muss! Wobei ich hinzu­füge, dass meine Kritik am EuGH nur eine indirekte ist: Der EuGH wird vermutlich auf Grund von EU-Vorgaben durchaus seine Entscheidungsgrundlagen haben.

In diesem Fall waren wir an dieser überschießenden Regelungsbeschlussfassung in Europa nicht beteiligt, weil wir noch nicht Mitglied der Europäischen Union waren. Es


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