Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 98

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unter fünf Personen auszunehmen. Die beziehen wir nicht ein. Das war die Überle­gung, die hinter diesem Gesetz gestanden ist.

Und dann kommt leider der Europäische Gerichtshof und sagt – Gott sei Dank, sagt er das –: Nein, liebes Österreich, so geht es nicht. Ihr müsst die wenigen verpflichtenden Elemente der europäischen Richtlinie auf Punkt und Beistrich umsetzen. Und da sagt Österreich: Na ja, machen wir es halt! – Machen wir es halt, Herr Bundesminister! Das ist noch nicht sehr aufregend.

Jetzt kann man schon sagen: Ja, wir stimmen dieser vorgeschlagenen Änderung zu, hier wird der Form Genüge getan. Aber mit Leben erfüllter Arbeitnehmerschutz ist es noch nicht. In einem Land, in dem beispielsweise der einzige Lehrstuhl für Arbeitsmedi­zin vor der Schließung oder Einstellung steht, ist es symptomatisch genug, wie wir mit dem Thema ArbeitnehmerInnenschutz umgehen.

Ich halte es auch nicht für gut – ich habe das dem Herrn Bundesminister schon etliche Male gesagt –, dass wir ArbeitnehmerInnenschutz mit ihm zwar diskutieren, dass wir aber über die notwendigen Schritte, die in diesem Bereich zu setzen wären – etwa be­treffend Unfallversicherung, Krankenversicherung, Prävention in beiden Versicherungs­zweigen und Prävention über die Versicherung hinaus –, mit anderen Ministerien, näm­lich mit dem Gesundheitsministerium und mit dem Sozialministerium, diskutieren müs­sen. Da ist ein ganz wesentlicher Bereich – nämlich der Arbeitnehmerschutz samt den umliegenden Bereichen – zerschlagen, zerteilt und zerstückelt worden, und das tut die­sem sehr wichtigen Bereich nicht gut!

Diesen Geist atmet auch diese Verbesserung: Machen wir es halt! Wir müssen es ma­chen, der Europäische Gerichtshof verpflichtet uns dazu, aber mehr als das Notwen­dige machen wir nicht! – Das ist traurig, das ist aber offensichtlich das Einzige, was von Ihnen zu haben ist!

Ich sage Ihnen noch einmal: Wir haben schon damals, als bei der Beschlussfassung über den Arbeitnehmerschutz diskutiert wurde, darauf aufmerksam gemacht, dass die­se Einschränkungen für Betriebe unter fünf ArbeitnehmerInnen sicherlich nicht EU-kon­form sind!

Kollege Winkler sagt: Die Betriebe haben das eh schon gemacht! – Ich glaube auch, dass es diejenigen, die denken können, schon gemacht haben! Ich frage mich aber: Warum denkt der Gesetzgeber nicht etwas voraus? Warum ist der Gesetzgeber nicht imstande, die Mehrheit in diesem Haus, die sich ja in diesen Jahren geändert hat ... (Zwischenruf des Abg. Walch.) Das waren nicht Sie, Herr Kollege Walch! Da brauchen Sie sich nicht angesprochen zu fühlen, denn das ist damals von einer anderen Mehr­heit beschlossen worden. – Warum ist der Gesetzgeber, wie leider auch manche Be­triebe, wirklich nicht imstande, den Arbeitnehmerschutz als ein ganz wesentliches und auch innovatives Element für die Entwicklung der Wirtschaft zu begreifen? – Das ist das Problem, das uns eigentlich Sorge machen und Anlass zu Diskussionen geben müsste!

Diesbezüglich denkt man sich ganz offensichtlich in Österreich noch immer: Na ja, dann sind es eben ein paar Unfälle mehr! Ist eh nicht viel passiert! Machen wir halt das Notwendigste! – Das wäre aber zu wenig. (Beifall bei den Grünen.)

14.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


14.22.24

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte drei Anmerkungen machen.

 


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