Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 97

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probleme hat und vieles mehr, denn sobald der Arbeitnehmer in den Krankenstand geht, kostet der wirtschaftliche und der finanzielle Ausfall den Arbeitgeber etwas. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Wir haben ja in Österreich schon vorrangig, muss ich sagen, und auch gemeinsam mit den Sozialpartnern gearbeitet, eine Arbeitnehmerschutzverordnung durchzuführen und diese ständig zu verbessern. Ich möchte nur auf die Evaluierung des Arbeitsplatzes hinweisen, wo Betriebe beauftragt worden sind, bis zu einem gewissen Zeitraum jeden Arbeitsplatz im Einzelnen zu evaluieren, genau auf die Gefahren hinzuweisen, auf die Schutzmaßnahmen und das aufzuzeichnen und vorzuweisen, was auch geprüft wird. Ich glaube, es nützt überhaupt nichts, wenn man nur Gesetze macht, sie müssen auch umgesetzt werden. Und da sind alle, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, gefor­dert.

Wir wissen ja, dass es in mittleren oder größeren Betrieben einen Betriebsrat gibt, dort gibt es Sicherheitsvertrauenspersonen, einen Sicherheitsingenieur, einen Umwelt- und Abfallbeauftragten und vieles mehr. Zusätzlich wird das noch kontrolliert vom Arbeits­inspektorat, von der Unfallversicherung und vieles mehr. Ich glaube, dass wir schon ein Stück weiter sind, als es uns die Maßnahme der EU vorschreibt, dass wir aber natür­lich nicht auf dem Ist-Stand stehen bleiben dürfen, sondern dass wir, wenn wo Pro­bleme auftreten, diese sofort gemeinsam lösen müssen.

Kritisieren oder nörgeln allein nützt nichts, wir müssen entsprechend zusammenarbei­ten: im Sinne der Arbeitnehmer, zum Schutz der Arbeitnehmer, zum Schutz der Ge­sundheit der Arbeitnehmer und auch im Sinne der Wirtschaft. (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.16


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile es ihm.

 


14.16.54

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Arbeitnehmerschutz ist einer der Bereiche, wo die Europäische Union in den vergan­genen Jahren Maßstäbe gesetzt hat, auch für Österreich.

Herr Kollege Walch, wir waren und wir sind im Arbeitnehmerschutz – ich bitte, da nicht wieder die gleiche Platte von vorhin zu verwenden – ganz sicher nicht Weltmeister und Europameister. Wir haben keine Vorreiterrolle im Arbeitnehmerschutz, auch nicht im Vergleich innerhalb der Mitgliedsländer der Europäischen Union. Ich erinnere Kollegen Walch nur daran, wie es in seiner eigenen Branche ausschaut, nämlich am Bau. Das ist in Österreich die Branche mit dem höchsten Unfall- und höchsten Invaliditätsrisiko; neben dem Gewerbe Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung, das hat ein noch höhe­res Unfall- und Invaliditätsrisiko.

Wenn man da die wenigen Parameter hernimmt, um europäische Vergleiche anstellen zu können, dann stellt man fest, dass die österreichischen Bauarbeiter und Bauarbeite­rinnen ganz offensichtlich unter den Staaten, mit denen man vergleichen kann, inner­halb Europas ein überdurchschnittlich hohes Invaliditäts- und Unfallrisiko haben. Also da liegt noch manches im Argen.

Das hat ja auch mit dem Stellenwert zu tun, den der Arbeitnehmerschutz und Arbeit­nehmerinnenschutz in den vergangenen Jahren immer wieder gehabt hat. Nur das Nötigste machen, nur das machen, wozu einen die EU-Richtlinien verpflichten. Und wenn es geht, dann versucht man auch da – und darum diskutieren wir ja jetzt, Kollege Walch – ein Auge zuzudrücken. Wir versuchen jetzt nämlich, zunächst einmal Betriebe


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