Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 96

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. Ich erteile es ihm.

 


14.11.30

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Lassen Sie mich eingangs meiner Rede kurz zur Einwendungsdebatte und den Ausführungen des Kollegen Molterer Stel­lung beziehen, wo er doch so etwas unterschwellig der Opposition unterstellt hat, dass ihr andere Themen auf der Tagesordnung nicht so wichtig seien.

Ich möchte hier klarstellen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, dass uns Arbeitnehmerschutz natürlich wichtig ist und natürlich stets einen prominen­ten Platz auf der Tagesordnung einnehmen soll, weil, wie gesagt, Arbeitnehmerschutz für die ArbeitnehmerInnen in diesem Land ungeheuer wichtig ist. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.) 

Meine Damen und Herren! Folgendes ist auch klar: Durch die vorliegende Novelle wird das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz leider lediglich insoweit geändert, als es unbe­dingt notwendig war, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Rechnung zu tragen. Und so steht es auch wörtlich zitiert im Vorblatt, dass eben nur insoweit Ände­rungen vorgenommen werden, als dies unbedingt notwendig ist.

Das, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist eben schon leicht ver­räterisch. Immer dann, wenn es darum geht, Arbeitnehmerrechte beziehungsweise Ar­beitnehmerschutzrechte zu fixieren, gibt es maximal die Minimalstvariante für die Ar­beitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesem Lande.

Das scheint auch die Leitlinie dieser Bundesregierung in den letzten Jahren gewesen zu sein, wenn es, wie gesagt, um jene Rechte geht, die notwendig sind, um Arbeitneh­merinnen- und Arbeitnehmerschutz in diesem Land zu stärken.

Herr Bundesminister, wer hätte Sie daran gehindert, längst überfällige Maßnahmen im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes mit dieser Novelle umzusetzen? Da gäbe es noch vieles, was noch nicht erledigt ist, etwa Durchführungsverordnungen, Schließung von Regelungslücken. Aber, wie gesagt, meine Damen und Herren, wenn es um Ar­beitnehmerschutz und um Arbeitnehmerrechte geht, dann gibt es eben maximal die Minimalvariante durch diese Bundesregierung.

Wir werden dieser Novelle natürlich unsere Zustimmung geben, weil es eben, wie ge­sagt, um die Umsetzung eines EuGH-Urteils geht, aber der ganz große Wurf für die Arbeitnehmer in diesem Land ist diese Novelle natürlich nicht. – Ich danke für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Walch. – Bitte.

 


14.14.09

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lackner, ich bin schon ein bisschen verwundert, wenn du dich hier heraus stellst und speziell Kritik am Arbeitnehmerschutz in Österreich übst. Ich glaube, wir haben eine Vorreiter­rolle inne. Ich weiß nicht, wo du beschäftigt bist, ich bin in der Privatwirtschaft beschäf­tigt, und dort ist Arbeitnehmerschutz groß angesagt – auch im Interesse des Unterneh­mers. Der Unternehmer ist nämlich nicht daran interessiert, dass Arbeitsunfälle passie­ren, der Unternehmer ist nicht daran interessiert (Zwischenruf des Abg. Lackner) – hör zu, sonst kannst du es wieder nicht erzählen! –, dass der Arbeitnehmer Gesundheits-


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