Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 95

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun kommen wir zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. – Bitte.

 


14.07.53

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im April 2006 stellte der EuGH auf Grund einer Vertragsverletzungsklage fest, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der ArbeitnehmerInnen im Rahmen des Arbeitsvertrages bei der Arbeit nicht hinreichend umgesetzt seien. Anlass war, dass die Richtlinie 391 aus dem Jahr 1989 der Europäischen Union nicht zur Gänze umgesetzt war.

Durch diese Novelle werden nun das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsver­fassungs- und das Landarbeitsgesetz dem Urteil entsprechend angepasst. Ich bin auch froh darüber, dass diese Novellen heute beschlossen werden, beinhalten sie doch wichtige Punkte der Informationspflichten der Arbeitgeber an die Sicherheitsvertrau­enspersonen und an die Betriebsräte. Manche Gefahrenquellen bei der täglichen Ar­beit im Betrieb lassen sich oft einfach dadurch hintanhalten, dass man darüber spricht und informiert. Information, Beratung und das Aufzeigen von Gefahrenquellen im Vor­aus helfen sowohl Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern. Schließlich verursacht jeder Arbeitsunfall, der vermieden werden hätte können – abgesehen davon, dass jeder Unfall als solcher zu viel ist –, auch dem Betrieb und dem Dienstnehmer entspre­chende Kosten. Dazu kommt noch, dass neben dem persönlichen Leid und den ge­sundheitlichen Schäden längere Krankenstände oft auch zum Verlust des Arbeitsplat­zes führen können.

Ich betone aber, dass es viele Betriebe gibt, die nicht darauf gewartet haben, dass die­se Bestimmungen erst in das Gesetz aufgenommen werden, sondern vielmehr diese Punkte in der Praxis bereits gelebtes Arbeitsrecht darstellen und deshalb die Säumig­keit gegenüber der EU wohl geringer ins Gewicht fällt, als es nach außen hin den Anschein hat.

Die Gesundheit der Beschäftigten und damit die Arbeitskraft der Arbeitnehmer stellt ne­ben den technischen Ressourcen das eigentliche Kapital der Unternehmen dar. Wich­tig ist daher nicht nur die damit gegebene gesetzliche Informationspflicht, sondern auch die ständige Weiterbildung der mit diesen Aufgaben betrauten Personen.

Der technische Fortschritt hält natürlich überall Einzug, weshalb wir alle – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – bemüht sein müssen, dieses Wissen auch im Bereich der Unfall­verhütung und somit der Gesundheit der Arbeitnehmer ständig einzusetzen. Vereinzelt entsteht allerdings auch der Eindruck, dass mehr in die technische Ausrüstung von Be­trieben und damit in Maschinen investiert wird als in die Gesundheit der Beschäftigten. An dieser Grundeinstellung müssen alle in diesem Bereich tätigen Institutionen noch gemeinsam arbeiten, denn wenn sich nichts ändert, können natürlich auch Säumnis­verfahren vor dem EuGH nichts Wesentliches bewirken. Engagierte Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen, aber auch Arbeitgeber waren jedoch jetzt schon be­müht, so weit es möglich ist, Gefahrenquellen im Betrieb zu erkennen und gemeinsam abzustellen.

Abschließend darf ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass im Zuge dieser Novelle auch das Landarbeitsgesetz mit einbezogen wurde. Dafür besonderen Dank, Herr Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheit­lichen – BZÖ.)

14.11

 


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