Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 100

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ist das für mich aber ein Paradebeispiel, dass offensichtlich nicht nur wir in Österreich manches überschießend regeln, sondern dass ganz offensichtlich auch in Europa man­ches überschießend geregelt ist.

Nichtsdestotrotz: Die fünf Punkte werden natürlich saniert. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

14.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 


14.26.47

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Schon viele Jahre wird der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich groß geschrieben.

Mit den heutigen kleinen Anpassungen wird dem ebenfalls Rechnung getragen: So wird – wie der Herr Bundesminister gerade ausgeführt hat – genauer definiert, dass persönliche Schutzausrüstung nach der Benützung wieder an dem dafür vorgesehenen Platz zu sein hat, was sozusagen auch eine Verpflichtung des Arbeitnehmers ist, dass jedenfalls ArbeitnehmerInnen benannt werden müssen, die für Erste Hilfe, Brandbe­kämpfung und Evakuierung zuständig sind, dass vorrangig interne Fachkräfte heranzu­ziehen sind und, falls nicht vorhanden, auf externe Kräfte zurückgegriffen werden kann, wobei eine spezielle Anstellung von Fachkräften beziehungsweise die Ausbildung des vorhandenen Personals nicht geboten sind.

Neben dem Schutz des Lebens und der Gesundheit hat der ArbeitnehmerInnenschutz auch positive volkswirtschaftliche Auswirkungen, wie wir alle wissen. Außerdem erspart jeder einzelne Arbeitsunfall, der nicht stattfindet, dem Unternehmen durchschnittlich 2 000 €.

Das Projekt des Gesundheitsministeriums „Betriebliche Gesundheitsförderung“ unter­stützt viele Unternehmen in ihrem freiwilligen – freiwilligen! – Bemühen, bessere Ar­beitsbedingungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Zwei Beispiele seien hier genannt: das Programm BAUfit und für das Pflegepersonal das Programm PFLEGEfit.

Wichtig ist mir, auch noch darauf hinzuweisen, dass in Österreich der ArbeitnehmerIn­nenschutz mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst, den Sicherheitsfachkräften und ande­ren Experten, insbesondere den Arbeitspsychologen, sehr stark im präventiven Bera­tungsbereich wirksam wird. – Auch das regelt unser sehr gutes ArbeitnehmerInnen­schutzgesetz.

Aber gerade negativer Stress und psychosoziale Belastungen – das Phänomen „Burn-Out“ wird in letzter Zeit von Experten sehr oft hervorgehoben – beschäftigen und belas­ten die gesamte Arbeitswelt, sei es durch persönliches Leid, durch Leistungsabfall, durch Krankenstände oder durch Arbeitsverlust. In diesem Bereich könnten sich die FSG-Kollegen im ÖGB besonders hervortun, anstatt die Mitglieder durch zusätzliche Stressfaktoren, wie die Machenschaften der sozialistischen Gewerkschaftsspitzen, zu verunsichern!

Die ÖVP wird sich immer für Sicherheit und entlastende Arbeitsbedingungen einset­zen, und unser Ziel dabei ist es, dass Arbeitsleben und Familienleben harmonieren, denn für uns stehen die Menschen in Österreich mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

14.29

 


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