sehr um die Ortstafeln, sondern um die Amtssprache. Ich erinnere Sie an die zweisprachige Schule in Kärnten, 4. Klasse Volksschule.
Die einzige Institution – es ist absolut legitim,
es in dieser Verknappung zu sagen –, die einzige Institution in
dieser Republik, die den Minderheiten stets zur Seite gestanden ist, war der
Verfassungsgerichtshof. Nicht Haider, nicht jene, die in Kärnten alte Mythen
bemühen und die in ihrer Ideologie und in ihrem falschen Verständnis
von Heimattreue, in ihrer Ausgrenzungsphantasie, in ihrer Phantasie der
Übernahme durch unser EU-Nachbarland Slowenien, sozusagen einer kalten
Übernahme einer Region durch zweisprachige Ortstafeln, in den zwanziger
Jahren des vorigen Jahrhunderts stehen geblieben sind – ich brauche
das hier gar nicht alles zu wiederholen –, nicht jene, die solche
Dinge immer wieder strapazieren, sind es, die jetzt nach immerhin
51 Jahren Gültigkeit des österreichischen Staatsvertrages von
einem historischen Kompromiss und von einer dauerhaften Lösung sprechen, die
darin besteht, dass die Mehrheit über Minderheitenrechte, die im
Staatsvertrag von Wien, Artikel 7, verbrieft sind, hinwegfährt. (Abg. Mag. Molterer: Nein!)
Eine Zweidrittelmehrheit hier in diesem Parlament soll
angeblich die Lösung von historischen Konflikten bewirken.
Hier – und da spreche ich jetzt alle an, die hier sitzen, nicht nur
die Vertreter der Regierungskoalition, die sozusagen auf das Kommando des
Bundeskanzlers hören, sondern auch jene, die für
Verfassungsbestimmungen und Zweidrittelmehrheiten beschlussbildend sind,
nämlich die sozialdemokratische Fraktion –, hier wird der
absolut dreiste Versuch gestartet, Rechte und Verpflichtungen, die in
Artikel 7 des Staatsvertrages verbrieft sind, durch Zweidrittelmehrheiten
dieses Hauses auszuhebeln. (Abg.
Mag. Molterer: Das ist einfach
falsch!)
Das ist der Punkt, meine Damen und Herren, gegen den sich die Grünen in den letzten Jahren und Wochen mit Vehemenz gewandt haben. (Beifall bei den Grünen.)
Herr Bundeskanzler, ich zolle Ihnen großen Respekt in Ihrem Bemühen, zu sagen: 77 Ortstafeln in Kärnten sind wahrlich zu wenig. – Auch ich will mehr.
Dieses Bemühen, Herr Bundeskanzler, haben Sie vor allem
auch durch die Bitte an Herrn Professor Karner gezeigt, die slowenischen
VertreterInnen sowie die Vertreter der Kärntner –
„Zivilgesellschaft“ kann man das nicht wirklich nennen –
Abwehrkämpfer und Heimatdienstler wieder an einen Tisch zu
holen. – Jedenfalls: Das ist nicht mein Verständnis von Zivilgesellschaft,
aber Kärnten fasst das offensichtlich so auf. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Jetzt lassen Sie doch endlich
einmal Kärnten in Ruhe!)
In diesem Fall wirft dieser Versuch ein rechtes Licht auf Kärnten insgesamt, diese Vertreterinnen und Vertreter an einen Tisch zu holen und über die Lösung dieser so genannten Problematik zu reden; eine „Problematik“, die ich im Übrigen nicht als solche erkennen kann, denn: Dabei geht es um verbriefte Rechte! Allerdings wird das auch von Ihnen, Herr Bundeskanzler, immer wieder so dargestellt, als gäbe es ein Problem beziehungsweise einen Konflikt.
Daher noch einmal: Es gibt Rechte, Rechte jedoch, die nicht umgesetzt sind. Der Verständigungsmechanismus, der bei dieser so genannten Konsenskonferenz zur Anwendung kam – die Annäherung der Positionen der Kärntner Slowenen auf der einen Seite und jener, die, wie Mythen und Traditionen, bis dahin geglaubt haben, Ihre Position sei wie die Zehn Gebote der Bibel –, hat sehr gut funktioniert, Herr Bundeskanzler.
Professor Karner und Dr. Sturm – Herr Dr. Sturm als Vorsitzender des Volksgruppenbeirates für die Kärntner Slowenen – haben Erfolge erzielt, die unser aller Wertschätzung verdienen. Das ist nicht mehr vom Tisch zu wischen! Das jedoch, Herr Bundeskanzler, ersetzt keinesfalls die Verpflichtung nach Artikel 7 beziehungsweise 3 des Staatsvertrages und dessen Auslegung durch den Verfassungsgerichtshof, endlich zur