Umsetzung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes sowohl aus dem Jahre 2001
als auch aus dem Jahre 2006 zu schreiten.
Es geht doch nicht darum, ob sich Menschen in einem semi-privaten Raum gut verstehen, sondern: Es geht um Rechte, es geht um deren Umsetzung, es geht um Rechtsschutz – und es geht um den Rechtsstaat in Österreich sowie um den Stellenwert, den der Rechtsstaat bei uns hat! (Beifall bei den Grünen.)
Zur
Vorgangsweise, die es in diesem Zusammenhang in den letzten Wochen gegeben hat,
zu der Art und Weise, wie Minderheitenangehörige durch Vorschläge,
die von Ihnen, Herr Bundeskanzler, gekommen sind, behandelt wurden, so ganz
nach dem Motto: Der Verfassungsgerichtshof hat zwar vom Aufstellen von
Ortstafeln bei einem Anteil von 10 Prozent an zweisprachiger
Bevölkerung geredet, aber so genau müssen wir das doch nicht nehmen,
denn wir verordnen uns – via Verfassungsmehrheit – Klauseln,
die weit darüber hinausgehen und letztendlich dazu führen, dass es
selbst bei einem Anteil von 33 Prozent an zweisprachiger Bevölkerung
in Kärntner Ortschaften künftig keinen Anspruch auf
zweisprachige Ortstafeln gäbe! – Der Konjunktiv ist da wirklich
sehr angebracht.
Noch ist dieser
dreiste Versuch, verbriefte Rechte aus dem Jahre 1955 durch Verfassungsbestimmungen
im Jahre 2006 auszuhebeln, nicht geglückt; bis jetzt ist er misslungen.
Und das verdanken wir VolksvertreterInnen dem Geist, der die slowenischen
VertreterInnen getragen hat, und wir verdanken das natürlich auch den
Sozialdemokraten, die diesem dreisten Versuch der Aushebelung verbriefter
Rechte bisher widerstanden haben. (Abg.
Großruck: Wenigstens eine, die
dem Herrn Gusenbauer Freude bereitet!)
Das, meine Damen
und Herren, schätze ich, das freut mich. Es freut mich tatsächlich,
dass spät, aber doch die Erkenntnis gekommen ist, dass Rechte, die es
gibt, nicht durch eine Zweidrittelmehrheit, die sich in diesem
Kontext in Wirklichkeit zufällig ergäbe, ausgehebelt werden
können.
Was uns Grüne betrifft, die wir von Anfang an Argumente in diese Diskussion einzubringen versucht haben, so hat es ja diesbezüglich nicht einmal den Versuch einer Diskussion mit uns gegeben. (Abg. Scheibner: Sie wollten ja nicht!) Oft gibt es Telefonate zwischen höchsten Repräsentanten der Regierung und der Opposition – in dieser Frage jedoch ist nie ein Vertreter/eine Vertreterin der Grünen in eines dieser stillen Kämmerlein, in denen so viel verhandelt wurde, eingeladen worden! Wir wurden niemals um unsere Ansicht in dieser Angelegenheit gefragt! (Abg. Scheibner: Weil Sie nicht wollten!) Wir haben jedoch von Anfang an die Meinung vertreten, dass man nicht mit Zweidrittelmehrheit über Minderheitenrechte drüberfahren kann. Im Jahre 2006 darf die Mehrheit nicht einfach über verbriefte Rechte, die auf das Jahr 1955, ja bis auf den Staatsvertrag von Saint-Germain 1919 zurückgehen, drüberfahren! (Beifall bei den Grünen.)
Das ist das
Resultat der so genannten historischen Lösung von Bundeskanzler Schüssel,
die dieser der Öffentlichkeit vor einigen Tagen so präsentiert hat,
als wäre das alles ohnehin schon längst geschehen. (Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Weiters zu
kritisieren, Herr Bundeskanzler, ist die Art und Weise, wie mit den Vertreterinnen
und Vertretern der slowenischen Organisationen verfahren wurde, wie da versucht
wurde, das drüberzubringen: durch nicht-schriftliche Festlegungen, durch
Nicht-Übermittlung von Vorschlägen, sondern lediglich durch
mündliche Zusagen, an die sich später manche nicht mehr erinnern
wollen und zu denen es die unterschiedlichsten Interpretationen gibt, und
zwar immer zu Ungunsten und nie zu Gunsten der Volksgruppe!