Abgeordneter Dr. Alexander Van
der Bellen (Grüne):
Meine Damen und Herren! Ich verstehe schon, dass auch der Bundeskanzler einmal
Emotion zeigt, denn es ist ja in der Tat so, dass es unerfreulich ist, hin und
wieder im Verlauf der Jahre großen Einsatz für etwas zu
verwenden – nur, Herr Bundeskanzler, so, wie Sie das schildern, ist
es halt auch wieder nicht. (Abg. Großruck: Genau so ist es!)
Nehmen wir einmal Herrn Rechtsanwalt Vouk. Sie sagen, Sie halten es nicht für richtig (Abg. Dr. Mitterlehner: Das ist ein Detail!), durch Geschwindigkeitsüberschreitungen den Rechtsweg bis zum VfGH, dem Verfassungsgerichtshof, zu erlangen, Ihr Weg sei der Konsens. – Ich darf aber schon darauf hinweisen, dass Rudi Vouk oder ähnlichen Personen – es ist ja ganz gleich, wer das ist – nur dieser Weg übrig geblieben ist, um die leidige Frage der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten auf den Rechtsweg zu bringen. (Abg. Scheibner: Der Zweck heiligt die Mittel!) Und die Fama sagt, dass niemand anderer als unser Präsident Khol diese Idee ursprünglich geäußert hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Ich habe das nie überprüft, aber wenn es wahr ist, haben Sie, Herr Präsident Khol, ein Verdienst.
Es ist ja traurig genug, dass jemand durch solche Methoden, nämlich die Geschwindigkeitsüberschreitungen, überhaupt den Weg zum VfGH finden muss. (Abg. Scheibner: Wie weit würde Herr Vouk noch gehen?) Das Entlarvende war doch im Nachhinein, nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im Dezember 2001 und in der Folge – zuerst noch unter Adamovich, später unter Präsident Korinek –: Wie hat sich denn der Landeshauptmann von Kärnten in dieser Frage verhalten? Haben Sie dazu heute ein Wort verloren, Herr Bundeskanzler? – Ich verstehe schon, das ist Ihr Koalitionspartner, das ist Ihr Verhandlungspartner, aber er, der Landeshauptmann von Kärnten, hat hier Grenzen überschritten (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ununterbrochen nur abrechnen!), die unter gar keinen Umständen hätten überschritten werden dürfen, nämlich die Grenzen des Rechtsstaates in einer Demokratie, meine verehrten Kollegen vom BZÖ! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie tun immer nur mit dem Zeigefinger mit jemandem abrechnen!)
Uns selbst hat auch nicht jedes Erkenntnis des VfGH in der Vergangenheit gefallen. Der VfGH ist nicht jenseits der Kritik, das ist vollkommen klar, aber wenn es ein Erkenntnis des Höchstgerichtes gibt, ist es, ob es einem passt oder nicht, auch zu beachten! – Nicht so wie der Herr Landeshauptmann Haider, der uns erst heute wieder über die APA mitteilen lässt: Die in Wien können beschließen, was sie wollen!, der uns in der Vergangenheit mitgeteilt hat, dass der VfGH und seine Entscheidungsgremien eine Juxtruppe sind und er nicht im Traum daran denkt, sich daran zu halten (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim), der einzelne Richter auf verschiedene Weise persönlich diffamiert hat. Das ist nun wirklich etwas, wo ich mir auch vom Bundeskanzler erwarte – auch wenn es Ihr Koalitionspartner ist –, dass hier in öffentlichen Stellungnahmen eindeutig Grenzen gesetzt werden. Aber das ist leider auch heute nicht erfolgt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Herr Bundeskanzler! Sie gehen haarscharf an der aktuellen Auseinandersetzung vorbei, wenn Sie uns versichern, dass das, was jetzt verhandelt wurde, mit Sicherheit verfassungsrechtlich hält. (Ruf bei der ÖVP: So ist es!) Ja fein, wunderbar! Der Bundeskanzler versichert das, und ich als einsamer kleiner Abgeordneter (Abg. Lentsch: „Einsam“? Es sind eh ein paar Kollegen da!), noch dazu mit einem Studium der Volkswirtschaft statt der Jurisprudenz, muss das jetzt also glauben. Wissen Sie, was ich glaube? – Ich glaube, dass die Frage, ob solch ein Gesetz verfassungsrechtlich hält, der Verfassungsgerichtshof zu entscheiden hat und sonst niemand! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)