Zweitens: In der
so genannten Öffnungsklausel geht es darum – und ich glaube, da
teilen wir die Kritik –, die Vertreter der autochtonen
Minderheiten zu Bittstellern und Bittstellerinnen herabzusetzen. (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler
Dr. Schüssel. –
Abg. Ellmauer:
Hört doch endlich auf! Es gibt keinen Staat in Europa, der so viel Schutz
von Minderheiten hat wie wir!) Es
geht darum, aus ihnen Bittsteller zu machen.
Die
Slowenenorganisationen sind nach den Verhandlungen davon ausgegangen, dass,
wenn 10 Prozent der Einwohner und Einwohnerinnen einer Ortschaft sagen,
sie wollen eine zweisprachige Ortstafel, nach einem Anhörungsprozess
verschiedener Einrichtungen zum Schluss die Bundesregierung verpflichtet
ist, mittels Verordnung diese Ortstafel aufstellen zu lassen. –
Das ist die Alternative zum Bitten. (Abg. Mag. Molterer:
Nein! – Bundeskanzler Dr. Schüssel: Das haben sie nicht einmal
selber ...!)
Sie schreiben
einen Entwurf, in dem steht, die Bundesregierung kann nach Anhörung
entscheiden. – Sie
muss nicht, sie kann. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Dr. Schüssel.) Sie machen aus den Vertretern der Minderheiten
gegen deren Willen Bittsteller und Bittstellerinnen.
Jetzt haben die
Slowenenorganisationen das gemeinsame Boot verlassen. Was macht der
Bundeskanzler? – Er
rudert alleine weiter, und er sagt, solange der Kärntner Landeshauptmann
sicher im Boot sitzt, wird weitergerudert – egal, wer inzwischen
über Bord geht. Aber das war doch nicht immer so! – Vor mehr
als einem Jahr drohte eine andere Organisation an, über Bord zu gehen, und
zwar der Kärntner Abwehrkämpferbund. Die Reaktion des
Bundeskanzlers kam sofort: Keine einzige der mit uns verhandelnden
Organisationen darf von Bord gehen; alle gemeinsam müssen einen Konsens
finden! Es gibt keinen Konsens ohne Abwehrkämpferbund! (Bundeskanzler Dr. Schüssel: Das
stimmt überhaupt nicht!)
Ja, warum gibt es
jetzt plötzlich einen Konsens ohne Slowenen? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch:
Lassen Sie einmal die Kärntner Abwehrkämpfer in Ruhe!) Warum gibt es jetzt plötzlich einen
Konsens ohne Organisationen, die man mit Sicherheit wichtiger und dringender
braucht als den Kärntner Abwehrkämpferbund? – Das ist die
entscheidende und heikle politische Frage.
Die sachliche
Kernfrage bleibt aber nach wie vor: Warum, Herr Bundeskanzler, wollen Sie in
der Umsetzung des Staatsvertrages den Verfassungsgerichtshof ausschalten? Was
haben Sie vom Verfassungsgerichtshof zu befürchten? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Was denn nur?)
Wenn Sie sich so
sicher sind, dass jeder Punkt und Beistrich Ihrer Vorschläge der Bundesverfassung
und dem Staatsvertrag entspricht, dann könnten Sie sich auf eine Überprüfung
durch den Verfassungsgerichtshof freuen, dann würden Sie nach langer Zeit
endlich einmal wieder für ein wichtiges politisches Projekt die
Bestätigung vom Verfassungsgerichtshof bekommen! Aber Sie haben
Grund – Sie haben allen Grund! –, den
Verfassungsgerichtshof in dieser Frage zu fürchten, und deshalb brauchen
Sie die Zustimmung der SPÖ. (Beifall bei den Grünen. –
Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Noch mehr wie der Peter Pilz?)
Deswegen bleibt
die Frage an die SPÖ offen: Wollen Sie da wirklich mittun? Ist das
wirklich politisch gescheit? (Abg.
Broukal: Peter, wo warst du heute
den ganzen Tag? Wir tun nicht mit! Manche Manuskripte sind schon veraltet,
bevor sie noch gelesen sind!) Es
steht nach wie vor im Raum. Die SPÖ hat – siehe Kärnten,
siehe andere Stimmen – gewackelt, aber sie ist noch nicht
umgefallen. Solange sie noch nicht umgefallen ist, besteht Hoffnung, weil
dann die Chance besteht, dass dieser Text als einfaches Gesetz den
Nationalrat erreicht. Und dann werden wir weitersehen.