Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 145

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drittes Mal eingebracht im Jahre 2003, und ihre Behandlung ist jetzt, glaube ich, min­destens viermal im Verkehrsausschuss vertagt worden. Acht Jahre lang werden nun von Ihnen die Probleme der Anrainerinnen und Anrainer von Mobilfunkanlagen im Par­lament auf die unendlich lange Bank geschoben! Und das lassen wir uns nicht mehr gefallen!

Dabei ist zu sagen, Sie alle haben diese Petition unterschrieben! Kollege Zweytick von der ÖVP hat diese Mobilfunk-Petition unterschrieben, auch die Kollegen vom BZÖ, da­mals noch FPÖ, haben unterschrieben, die Kollegen von der SPÖ, wir natürlich – aber diese Mobilfunk-Petition findet nicht ihren Weg in den Nationalrat, und ein Anliegen, nämlich das Anliegen, endlich in Österreich Forschung in dieser Materie voranzutrei­ben, findet auch keine Berücksichtigung.

Herr Staatssekretär Mainoni, der Herr Bundesminister antwortet mir auf die erste Frage, warum nicht auch in Österreich in diesem Bereich geforscht wird: Wir warten auf die Ergebnisse der Schweizer. Ich zitiere:

„Es ist zu begrüßen, dass der Schweizerische Nationalfonds in seinem Forschungspro­gramm 57 Untersuchungen zum Thema nichtionisierende Strahlung durchführt. Auch mein Ressort verfolgt diese Untersuchungen und erwartet deren Ergebnisse mit gro­ßem Interesse.“

Ja, lassen wir die Schweizer forschen, wir tun nichts – aber wir lassen ständig Sende­anlagen errichten, wo NachbarInnen betroffen sind, wo NachbarInnen keine Rechte geltend machen können. § 73 Telekommunikationsgesetz sieht zwar vor, dass der Schutz des Lebens und der Gesundheit berücksichtigt werden muss, nur: Es gibt kein Verfahren! Es gibt kein Verfahren, in dem diese AnrainerInnenrechte geltend gemacht werden können. Sie werden praktisch im Kreis herumgeschickt. Die AnrainerInnen ha­ben auch kein Recht, informiert zu werden. Nicht einmal die Bürgermeister haben ein Recht, informiert zu werden.

In Österreich besteht in diesem Bereich ein eklatanter Missstand: auf rechtlicher Ebene im Telekommunikationsgesetz, auf wissenschaftlicher Ebene, was Forschungsinitiati­ven anlangt, und ein demokratiepolitisches Defizit, was die Information, die Bürgerbe­teiligung anlangt. Und das ist für uns Anlass, diese Anfrage zum Bereich Forschung, die uns der Herr Minister beantwortet hat, noch einmal mit Ihnen zu diskutieren. Für uns sind nämlich die Anliegen der Mobilfunk-Initiativen, die Anliegen der Mobilfunk-Petition, die von Ihnen allen auch unterschrieben wurde, ein echter parlamentarischer Auftrag, auch ein gesetzgeberischer Auftrag.

Schauen Sie es sich nur an: Was haben Sie unterschrieben – und was machen Sie nicht?

Punkt 1: Einrichtung eines Runden Tisches mit Beteiligung der Plattform und der Minis­terien, die in diesem Bereich zusammenwirken sollen. Herr Minister Gorbach schickt uns immer im Kreis: Wir sollen zum Herrn Minister Pröll gehen wegen des Gesetzes betreffend den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Wir sollen zur Frau Ministerin Rauch-Kallat gehen wegen Gesundheitsvorkehrungen. Wir sollen zu den Ländern gehen wegen der Bauordnung. – Nur er selber, der das Telekommunikationsgesetz er­lassen hat, stellt sich taub – und schickt uns im Kreis!

Was war die zweite Forderung, die Sie alle unterschrieben haben? – Erstellung eines auch für die Öffentlichkeit zugänglichen Immissionskatasters für Mobilfunksendeanla­gen nach dem Vorbild Italien. – Das wäre doch ein Leichtes. Es fehlt! Es werden im Internet nur ein paar Stationen angegeben, die relativ unpräzise eingezeichnet sind.

Dritte Forderung: industrieunabhängige Überprüfung und Monitoring nach Errichtung von Anlagen. – Das wurde von Ihnen gutgeheißen, Abgeordneter Zweytick, wird aber


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