Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 148

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

kationseinrichtungen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen ge­währleistet sein muss. Das ist bitte gesetzlich normiert!

Als Norm – das nur zur Verdeutlichung – dient die EU-Ratsempfehlung zur Begren­zung der Exposition der Bevölkerung elektromagnetischen Feldern gegenüber. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren und Frau Kollegin Moser: Die Basis dieser Norm sind die Empfehlungen der WHO sowie der unter dem Dach der WHO agieren­den International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection. Die darin ange­führten Werte wurden auf der Grundlage der Analyse einer Vielzahl von wissenschaft­lichen Studien ermittelt – das wurde also nicht willkürlich oder gar durch Betreiber und Errichter festgesetzt –, Werte also, die nach dem heutigen Stand der wissenschaft­lichen Erkenntnisse als sicher einzustufen sind.

Zu bedenken gebe ich schon, Frau Kollegin Moser, dass alle Kriterien, die hiebei be­rücksichtigt wurden, dazu beitragen, die Gesundheit der Bevölkerung nicht zu gefähr­den. Deshalb haben wir ja auch im Telekommunikationsgesetz 2003 diese Vorgangs­weise gewählt, um so bestmöglich sicherzustellen, dass bei einem Auftreten möglicher­weise neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse – das erwähnen Sie von den Grünen aber nie – rasch reagiert werden kann.

Die Einhaltung der Referenzwerte der EU-Ratsempfehlung wird von den Organen der Fernmeldebehörde ständig überwacht. Aber auch darüber haben Sie, Frau Abgeord­nete Moser, nichts in Ihren Ausführungen erwähnt.

Sollte also der Verdacht bestehen – ich wiederhole: der Verdacht –, dass die vorge­schriebenen Grenzwerte bei einer konkreten Anlage überschritten werden, so kann dies jederzeit beim zuständigen Fernmeldebüro angezeigt werden. – Das sind doch alles voll demokratische, dem Schutz der Bevölkerung dienende Einrichtungen, die da in Anspruch genommen werden können.

Zum Thema Forschung noch, ein sicherlich sehr wichtiges Thema. Forschung auf die­sem Gebiet, sehr geehrte Frau Kollegin Moser, heißt in erster Linie: Klärung gesund­heitsrelevanter Fakten – und nicht irgendein anderer Bereich. Wichtig ist, ob es ge­sundheitsrelevante Fakten gibt; danach muss geforscht werden. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass das nicht im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie stattfindet, sondern dafür sind in erster Linie das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig. Selbst infolge Ihrer Aussagen, Frau Abgeord­nete, werden wir uns nicht in fremde Kompetenzbereiche einmischen. Nochmals: Dafür gibt es eine klare Kompetenzregelung.

Das Lebensministerium hat die klare Kompetenz zur Erarbeitung gesetzlicher Grundla­gen in Bezug auf Grenzwerte im Bereich der nichtionisierenden Strahlung.

Nichtsdestotrotz nehmen wir natürlich dieses Thema sehr ernst, und deshalb – Sie ha­ben das ja angesprochen, Frau Abgeordnete – haben wir auch den Wissenschaftlichen Beirat Funk ins Leben gerufen, und zwar mit dem Ziel, dass Fragen der Funkanwen­dung und der nichtionisierenden Strahlen, Mobilfunk, Rundfunk, Richtfunk und derglei­chen mehr, aber auch Hochspannungsleitungen sowie Mikrowellenstrahlung, wissen­schaftlich fundiert behandelt werden.

Dieser Wissenschaftliche Beirat Funk – das erwähnen Sie jedoch auch nie, Frau Kolle­gin Moser – ist in seiner Tätigkeit vollkommen unabhängig. Ihre Unterstellungen, von wem dieser finanziert werde, entbehren jeglicher Realität und Richtigkeit! Dieser wis­senschaftliche Beirat ist unabhängig und hat volle Entscheidungsfreiheit! Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates Funk – Frau Kollegin Moser, das wissen Sie doch – sind über jeden Verdacht erhabene Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Forschung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite