kationseinrichtungen
der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet
sein muss. Das ist bitte gesetzlich normiert!
Als
Norm – das nur zur Verdeutlichung – dient die
EU-Ratsempfehlung zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung elektromagnetischen
Feldern gegenüber. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren und Frau
Kollegin Moser: Die Basis dieser Norm sind die Empfehlungen der WHO sowie der
unter dem Dach der WHO agierenden International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection. Die darin angeführten Werte
wurden auf der Grundlage der Analyse einer Vielzahl von wissenschaftlichen
Studien ermittelt – das wurde also nicht
willkürlich oder gar durch Betreiber und Errichter
festgesetzt –, Werte also, die nach dem heutigen Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse als sicher einzustufen sind.
Zu bedenken gebe
ich schon, Frau Kollegin Moser, dass alle Kriterien, die hiebei berücksichtigt
wurden, dazu beitragen, die Gesundheit der Bevölkerung nicht
zu gefährden. Deshalb haben wir ja auch im Telekommunikationsgesetz
2003 diese Vorgangsweise gewählt, um so bestmöglich
sicherzustellen, dass bei einem Auftreten möglicherweise neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse – das erwähnen Sie von den Grünen aber
nie – rasch reagiert werden kann.
Die Einhaltung
der Referenzwerte der EU-Ratsempfehlung wird von den Organen der
Fernmeldebehörde ständig überwacht. Aber auch darüber haben
Sie, Frau Abgeordnete Moser, nichts in Ihren Ausführungen
erwähnt.
Sollte also der
Verdacht bestehen – ich wiederhole: der Verdacht –,
dass die vorgeschriebenen Grenzwerte bei einer konkreten Anlage
überschritten werden, so kann dies jederzeit beim zuständigen
Fernmeldebüro angezeigt werden. – Das sind doch alles voll
demokratische, dem Schutz der Bevölkerung dienende Einrichtungen, die da
in Anspruch genommen werden können.
Zum Thema
Forschung noch, ein sicherlich sehr wichtiges Thema. Forschung auf diesem
Gebiet, sehr geehrte Frau Kollegin Moser, heißt in erster Linie:
Klärung gesundheitsrelevanter Fakten – und
nicht irgendein anderer Bereich. Wichtig ist, ob es gesundheitsrelevante
Fakten gibt; danach muss geforscht werden. Ich bitte aber um Verständnis
dafür, dass das nicht im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie stattfindet, sondern dafür sind in erster Linie das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.
Selbst infolge Ihrer Aussagen, Frau Abgeordnete, werden wir uns nicht in
fremde Kompetenzbereiche einmischen. Nochmals: Dafür gibt es eine klare
Kompetenzregelung.
Das
Lebensministerium hat die klare Kompetenz zur Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen
in Bezug auf Grenzwerte im Bereich der nichtionisierenden Strahlung.
Nichtsdestotrotz
nehmen wir natürlich dieses Thema sehr ernst, und deshalb – Sie
haben das ja angesprochen, Frau Abgeordnete – haben wir auch
den Wissenschaftlichen Beirat Funk ins Leben gerufen, und zwar mit dem Ziel,
dass Fragen der Funkanwendung und der nichtionisierenden Strahlen,
Mobilfunk, Rundfunk, Richtfunk und dergleichen mehr, aber auch
Hochspannungsleitungen sowie Mikrowellenstrahlung, wissenschaftlich
fundiert behandelt werden.
Dieser Wissenschaftliche Beirat Funk – das erwähnen Sie jedoch auch nie, Frau Kollegin Moser – ist in seiner Tätigkeit vollkommen unabhängig. Ihre Unterstellungen, von wem dieser finanziert werde, entbehren jeglicher Realität und Richtigkeit! Dieser wissenschaftliche Beirat ist unabhängig und hat volle Entscheidungsfreiheit! Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates Funk – Frau Kollegin Moser, das wissen Sie doch – sind über jeden Verdacht erhabene Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Forschung.