Das muss schon
auch dazugesagt werden. Die fachliche Kompetenz kann man keinem Mitglied dieses
Beirates absprechen!
Was ist der Auftrag
dieses Wissenschaftlichen Beirates Funk – auch das haben Sie noch
nie erwähnt, Frau Kollegin? – Dass alle publizierten Studien
und alle Forschungsarbeiten, die es in diesem Zusammenhang gibt, nach
wissenschaftlichen Kriterien gesichtet, geprüft und daraus
Schlussfolgerungen gezogen werden. Der Wissenschaftliche Beirat Funk wurde
ja nicht nur sozusagen einmalig eingerichtet, sondern wird sich auch
künftig mit dem Thema Mobilfunk und Gesundheit beschäftigen. Sollten
neue Studien kommen, werden diese selbstverständlich sofort vom
Wissenschaftlichen Beirat Funk behandelt.
Die bisherigen
Erkenntnisse – das muss auch gesagt werden – geben Grund
zur Entwarnung. Nach Prüfung aller vorliegenden
wissenschaftlichen Studien, auch so genannter kritischer Studien wie etwa
der „Reflex-Studie“, kommt der Wissenschaftliche Beirat Funk zum
Schluss, dass bei Einhaltung der Grenzwerte kein Anhaltspunkt
für eine Gesundheitsgefährdung besteht. Und ich habe keinen Grund, an
der Richtigkeit dieser wissenschaftlichen Aussagen zu zweifeln.
Es ist –
das muss auch gesagt werden – Aufgabe aller für
Gesundheitsagenden zuständigen Ministerien, zu Fragen des
Gesundheitsschutzes Forschungen zu betreiben, und zwar unabhängig von der
damit verbundenen Technologie, denn es ist für die Gesundheit
irrelevant, aus welchen Quellen eine mögliche Beeinträchtigung kommt.
Deshalb haben wir ja überall unsere vollste Unterstützung und
unsere Mitarbeit angeboten.
Frau Kollegin
Moser, nun zum Thema OGH, das von Ihnen angesprochen wurde. Die
zivilrechtlichen Entscheidungen – wie jene dieses OGH-Urteils zu
Schadenersatzansprüchen von Nachbarn von Telekommunikationseinrichtungen –
betreffen vertragsrechtliche Folgen, die jedenfalls in jedem Einzelfall zu
regeln sind.
Das Urteil – und das wissen Sie auch – trifft keine generellen Aussagen, die einer Umsetzung in generelle Normen zugänglich sind, da jeder Ersatzanspruch vom Vorliegen eines Verschuldens und nachgewiesener Kausalität abhängig ist. Für diese Beurteilung – aber immer: des Einzelfalles! – bestehen die notwendigen Rechtsvorschriften!
Das Anliegen des BMVIT ist aber – und das soll nicht unerwähnt bleiben – eine seriöse Auseinandersetzung mit diesem Thema und diesem Anliegen. Und deshalb haben wir uns auch mit der Gründung dieses Wissenschaftlichen Beirates Funk geholfen: um eine unabhängige wissenschaftliche Institution zu haben, die diesen Themen nachgeht.
Die seriöse Auseinandersetzung mit diesem Thema hilft den Menschen mehr – und das muss ich Frau Kollegin Moser schon auch sagen – als Panikmache und Aktionismus, der schon durch die psychologischen Faktoren das Wohlbefinden beeinträchtigt. Angst macht Menschen krank, auch wenn diese Angst unbegründet ist. Daher ist es Aufgabe aller Repräsentanten dieses Staates, an einer seriösen Meinungsbildung mitzuwirken. (Abg. Sburny: Machen Sie das endlich!) Das wird von unserem Haus, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, seit langem so betrieben, und daran wird sich auch in Zukunft – trotz Ihrer Aussagen – nichts ändern. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gehen wir in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Ihre gesetzliche Redezeit beträgt 5 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.