Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 149

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Das muss schon auch dazugesagt werden. Die fachliche Kompetenz kann man keinem Mitglied dieses Beirates absprechen!

Was ist der Auftrag dieses Wissenschaftlichen Beirates Funk – auch das haben Sie noch nie erwähnt, Frau Kollegin? – Dass alle publizierten Studien und alle Forschungs­arbeiten, die es in diesem Zusammenhang gibt, nach wissenschaftlichen Kriterien ge­sichtet, geprüft und daraus Schlussfolgerungen gezogen werden. Der Wissenschaft­liche Beirat Funk wurde ja nicht nur sozusagen einmalig eingerichtet, sondern wird sich auch künftig mit dem Thema Mobilfunk und Gesundheit beschäftigen. Sollten neue Studien kommen, werden diese selbstverständlich sofort vom Wissenschaftlichen Bei­rat Funk behandelt.

Die bisherigen Erkenntnisse – das muss auch gesagt werden – geben Grund zur Ent­warnung. Nach Prüfung aller vorliegenden wissenschaftlichen Studien, auch so ge­nannter kritischer Studien wie etwa der „Reflex-Studie“, kommt der Wissenschaftliche Beirat Funk zum Schluss, dass bei Einhaltung der Grenzwerte kein Anhaltspunkt für eine Gesundheitsgefährdung besteht. Und ich habe keinen Grund, an der Richtigkeit dieser wissenschaftlichen Aussagen zu zweifeln.

Es ist – das muss auch gesagt werden – Aufgabe aller für Gesundheitsagenden zu­ständigen Ministerien, zu Fragen des Gesundheitsschutzes Forschungen zu betreiben, und zwar unabhängig von der damit verbundenen Technologie, denn es ist für die Ge­sundheit irrelevant, aus welchen Quellen eine mögliche Beeinträchtigung kommt. Des­halb haben wir ja überall unsere vollste Unterstützung und unsere Mitarbeit angeboten.

Frau Kollegin Moser, nun zum Thema OGH, das von Ihnen angesprochen wurde. Die zivilrechtlichen Entscheidungen – wie jene dieses OGH-Urteils zu Schadenersatzan­sprüchen von Nachbarn von Telekommunikationseinrichtungen – betreffen vertrags­rechtliche Folgen, die jedenfalls in jedem Einzelfall zu regeln sind.

Das Urteil – und das wissen Sie auch – trifft keine generellen Aussagen, die einer Um­setzung in generelle Normen zugänglich sind, da jeder Ersatzanspruch vom Vorliegen eines Verschuldens und nachgewiesener Kausalität abhängig ist. Für diese Beurtei­lung – aber immer: des Einzelfalles! – bestehen die notwendigen Rechtsvorschriften!

Das Anliegen des BMVIT ist aber – und das soll nicht unerwähnt bleiben – eine seriöse Auseinandersetzung mit diesem Thema und diesem Anliegen. Und deshalb haben wir uns auch mit der Gründung dieses Wissenschaftlichen Beirates Funk geholfen: um eine unabhängige wissenschaftliche Institution zu haben, die diesen Themen nach­geht.

Die seriöse Auseinandersetzung mit diesem Thema hilft den Menschen mehr – und das muss ich Frau Kollegin Moser schon auch sagen – als Panikmache und Aktionis­mus, der schon durch die psychologischen Faktoren das Wohlbefinden beeinträchtigt. Angst macht Menschen krank, auch wenn diese Angst unbegründet ist. Daher ist es Aufgabe aller Repräsentanten dieses Staates, an einer seriösen Meinungsbildung mit­zuwirken. (Abg. Sburny: Machen Sie das endlich!) Das wird von unserem Haus, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, seit langem so betrieben, und daran wird sich auch in Zukunft – trotz Ihrer Aussagen – nichts ändern. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.21


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gehen wir in die Debatte ein.

 


Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Ihre gesetzliche Redezeit beträgt 5 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


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