Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 154

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zungen; er lässt sich immer von den Staatssekretären vertreten. Und: Die Anträge wer­den vertagt. – Das ist die Praxis.

Eines zu Ihnen, Herr Staatssekretär Mainoni: Wenn Sie behaupten oder in den Raum stellen, dass Mobilfunktechnologie nicht mehr aus unserem Leben wegdenkbar ist, dann kann man dem entgegenhalten, dass es viele Technologien gibt, für die das gilt – und trotzdem behandeln wir diese Technologien nach dem Risikoansatz. Jede Stark­stromleitung wird mit einem Umweltverträglichkeitsverfahren versehen, wenn Anrainer­interessen davon betroffen sind, wenn Gesundheitsgefährdungen nicht auszuschließen sind. Und die sind natürlich nicht auszuschließen, weil elektromagnetische Felder sehr wohl auf die Gesundheit wirken können.

Völlig unverständlich ist, dass die Empfehlung der WHO überhaupt nicht berücksichtigt wird. Die WHO sagt nämlich, das elektromagnetische Felder nach dem Vorsorgeprin­zip zu behandeln sind. Und das ist eigentlich die Antwort, Kollege Wittauer: nach dem Vorsorgeprinzip! – Das haben einige Länder sehr wohl bereits gemacht, Italien und die Schweiz zum Beispiel: Beide Länder haben Grenzwerte, die deutlich unter der EU-Po­sition liegen, und das ist ein Beispiel für eine Vorsorgemaßnahme. Einheitlicher Grenz­wert und auf deutlich niedrigerem Niveau – das wäre eine Antwort.

Zu den Ausführungen von Frau Kollegin Hakl möchte ich Folgendes festhalten: Was sie hier als „grüne Panikmache“ deklariert hat, ist Position des oberösterreichischen Landtages, und zwar unterzeichnet von allen Fraktionen! Diese forderten am 5. Juli 2005 von Bundesminister Gorbach und von der gesamten Bundesregierung ganz klar, dass nach dem Vorsorgeprinzip endlich Maßnahmen ergriffen werden, dass ein Mini­mierungsgebot eingeführt wird, dass im wissenschaftlichen Beirat endlich auch kri­tische WissenschafterInnen beigezogen werden, dass sich das Ministerium für EU-weit einheitliche Grenzwerte ausspricht und vor allem eines – was nämlich genau den Bür­gerinnen und Bürgern und auch den Gemeinden so wichtig ist –: dass endlich Maßnah­men getroffen werden, damit die regionalen Mitbestimmungsmöglichkeiten gewährleis­tet sind, nämlich für Gemeinden und für die AnrainerInnen.

Genau das aber verweigern Sie seit Jahren! Sie verweigern es auf Basis des Telekom­munikationsgesetzes, und da kann sich Minister Gorbach überhaupt nicht herausre­den, wie er es in der vorliegenden Anfragebeantwortung versucht. Er sagt, er sei nicht zuständig für Forschung – im Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie! – und er habe nichts zu tun mit Risikoforschung.

Nur am Rande sei hier erwähnt, dass auch Dinge wie Asbest oder DDT jahrzehntelang als problemlose Stoffe oder Produkte im Verkehr waren und von der Wissenschaft hoch gelobt wurden, Frau Kollegin Hakl. Schon in den dreißiger Jahren gab es die ers­ten Stimmen, die vor Asbest warnten und die davon ausgehende Krebsgefährdung wissenschaftlich diskutierten. Wie lange aber hat es gedauert, bis man endlich in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit das auch mehrheitlich akzeptiert hat! – Und daher ist die Politik gefordert.

Das Vorsorgeprinzip ist der Maßstab! Der Europäische Gerichtshof hat bereits in meh­reren Entscheidungen klargelegt: Das Vorsorgeprinzip ist nicht wettbewerbsverzerrend und kann auch herangezogen werden, wenn die wissenschaftliche Beweislage noch unklar ist, wenn man noch abwarten muss, was sich in den nächsten Jahren weiter entwickelt.

Genau das hätten wir von Ihnen erwartet, nämlich dass Sie die bestehende Verord­nung, das Bundesgesetzblatt Nr. 542 aus dem Jahre 2003, die die generelle Bewilli­gung für Anlagen vorsieht, ganz einfach überarbeiten – zunächst zurückziehen, dann in der Form überarbeiten und auch den Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern, wie­der ein Mitspracherecht einräumen.

 


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