battiert haben – leider mit mäßigem Erfolg, was Änderungen oder Zugeständnisse der Regierungsparteien betrifft.
Sie können sich erinnern: Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen der Mitversicherung von LebensgefährtInnen mit einer Frist von 31. Juli dieses Jahres wegen der Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufgehoben.
Im letzten Abdruck haben Sie dann in der Plenardebatte in zweiter Lesung eine Regelung hinsichtlich der Mitversicherung in der Krankenversicherung eingebracht, die zum Inhalt hat, dass LebensgefährtInnen, die derzeit mitversichert sind, bis zum Jahr 2010 kostenlos mitversichert bleiben und dass LebensgefährtInnen, die das 27. Lebensjahr überschritten haben, ihren Anspruch auf Mitversicherung ohne jegliche zeitliche Begrenzung behalten.
Ein Anspruch auf kostenlose Mitversicherung soll künftig nur mehr bestehen, wenn mit dem/der Versicherten nicht verwandte Personen mit diesen mindestens zehn Monate in einer Hausgemeinschaft leben und ihm oder ihr unentgeltlich den Haushalt führen, in dieser Partnerschaft Kinder erzogen werden oder der nicht selbst versicherte Partner pflegebedürftig ist oder Pflegeleistungen erbringt, die mindestens der Stufe 7 des Bundespflegegeldgesetzes oder entsprechender Landesgesetze entsprechen.
Wir haben Ihnen bereits sehr ausführlich geschildert, Frau Bundesministerin, dass wir der Meinung sind, dass es hier nach wie vor um Diskriminierungen geht, nämlich um Diskriminierungen gegenüber dem Status der Ehe. Uns erscheinen die 27 Jahre, die Sie hier als Grenze gesetzt haben, als sehr merkwürdig, denn offensichtlich sind dann 27 Jahre schon zu alt für den Arbeitsmarkt. – Ich denke, das ist keine arbeitsmarktpolitische Perspektive, die gehegt werden soll.
Uns geht es vor allem darum, dass Frauenförderung nicht dazu angetan sein kann, auf der einen Seite Frauenförderpläne geltend zu machen, auf der anderen Seite jedoch zig Frauen, die andere Lebensformen für sich gewählt haben – auch Männer natürlich, aber jetzt rede ich aus der frauenpolitischen Perspektive –, zu diskriminieren. Das ist ein Widerspruch in sich, den wir so nicht akzeptieren können – wir haben das auch schon gesagt –, noch dazu, wo die Frauenförderpläne, die von Ihnen hier fest- und niedergeschrieben sind, ohnedies auf einen sehr starken auf Frauenförderung orientierten Kollektivvertrag ausgerichtet sind.
Wir bleiben daher bei unserer Position: Wir bedauern sehr, dass es nicht möglich war, Sie in den Ausschussberatungen und in den letzten Plenarberatungen davon zu überzeugen, dass wir in Österreich versuchen sollten, Menschen nicht zu diskriminieren. Wenn wir – oder wenn Sie – schon gezwungen sind, Gesetze zu reparieren, dann sollten sie wenigstens diskriminierungsfrei sein, was aus unserer Sicht damit und mit dieser Reparatur nicht geschehen ist!
Der zweite Punkt, den wir heute behandeln, ist das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz mit der Schwerarbeiterpension, der Änderung der Berechnung der Witwen- und Witwerpension, der Reisekostenvergütung für freie DienstnehmerInnen und den Bestimmungen über die Versetzung von befristeten Bediensteten in leitenden Sozialversicherungsbereichen.
Zum letzten Punkt kann ich gleich ganz kurz und deutlich sagen: Das ist wieder einmal ein Eingriff, der von unserer Seite nicht erwünscht ist. Man kann nicht immer das Wort „Sozialpartnerschaft“ groß in den Mund nehmen und letzten Endes per Gesetz dort eingreifen, wo es einem nicht passt.
Zu den Änderungen bei der Berechnung der Witwen- und Witwerpension: Auch da haben wir Ihnen im letzten Plenum bereits ein E-Mail vorgelesen, das – so denke ich – allen Fraktionen zur Verfügung gestanden ist, wo eindeutig anhand eines Falles aufge-