Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 157

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zeigt wurde, dass die Reparatur, die Sie nun vorgenommen haben, ebenfalls viele Fälle nicht abdeckt. Ich denke, dass diese Reparatur auf Dauer nicht halten kann.

Das Allerärgste ist aber die Schwerarbeiterpension, die Sie jetzt damit regeln. Das ist typisch für Ihre Politik – und so ist es heute schon den ganzen Tag gegangen –: Sie verschlechtern die Situation für viele Menschen und versuchen dann, etwas von diesen vielen und dramatischen Verschlechterungen abzumindern, indem Sie sagen: Na, da machen wir etwas! – Ich denke, Härteausgleichsfonds haben wir zigfach gehabt! Und jetzt sagen Sie: Da machen wir sowieso eine Schwerarbeiter- und Schwerarbeiterin­nenregelung!

Sie selbst wissen, dass diese SchwerarbeiterInnenregelung genau für den Personen­kreis, für den sie gedacht ist, nicht zum Tragen kommen wird, weil die Schwerarbeit in den letzten 120 Monaten, in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag erfolgen muss. Sie wissen, dass damit sehr viele Menschen ausgeschlossen werden – gerade Menschen, die unter Umständen viele Jahre Schwerarbeit geleistet haben.

Alles in allem ist es bedauerlich, dass auch sachliche und konstruktive Vorschläge und Kritik bei dieser Bundesregierung auf taube Ohren stößt. Sie ziehen es vor, Gesetze zu beschließen, die vermutlich wieder aufgehoben werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger.)

17.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.48.29

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen Ministerin­nen! Meine Damen und Herren! Es geht um zwei Einsprüche des Bundesrates, die aus sozialpolitischer Sicht nicht vertretbar sind und wo ich daher um einen Beharrungsbe­schluss werbe.

Gegen das erste Gesetz, das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz, wurde Einspruch wegen der Schwerarbeiterregelung erhoben. – Lassen Sie kurz Revue passieren, wel­che Regelung wir getroffen haben: Pensionsreform 2003/2004, Harmonisierung, allge­meine Erhöhung des Frühpensionsantrittsalters. – Daher haben die Bundesregierung und die Mehrheit dieses Hauses versprochen, einen begünstigten Pensionsantritt für Menschen, die in ihrem Arbeitsleben mit Schwerarbeit belastet waren, zu treffen.

Das wurde mit dieser Regelung durchgeführt: 45 Versicherungsjahre, 20 Jahre Beob­achtungszeitraum. – Wir sind auch von einem längeren Zeitraum ausgegangen, aber ein sehr verantwortungsvoller Feldversuch der Pensionsversicherung hat uns gezeigt, dass das nicht administrierbar ist, daher gibt es neben der Langzeitversichertenrege­lung nun auch diese Schwerarbeitsregelung.

Das ist der SPÖ, das ist der Opposition zu wenig. Das soll – von mir aus – eine legiti­me Haltung sein, aber deshalb die ganze Regelung zu kippen, was der Fall wäre, wenn wir dem Einspruch des Bundesrates folgen würden, meine Damen und Herren, kann doch sozialpolitisch nicht verantwortbar sein! Daher bekennen wir uns dazu, diese Schwerarbeitsregelung in Kraft zu setzen.

Zweiter Punkt: Das Sozialrechts-Änderungsgesetz, wo es eine Menge von Verbesse­rungen gibt, etwa die Frauenförderungspläne – um nur ein Beispiel für die Sozialver­sicherungen zu nennen –, etwa die auf Basis einer Einigung im Hauptverband basie­renden Regelungen zur Finanzierungssicherstellung der Krankenversicherung, die Ausgleichsfondsregelung. Das wird deshalb beeinsprucht, meine Damen und Herren, weil der Opposition eine verfassungsgerichtshoferkenntniskonforme Regelung der Mit­versicherung nicht passt.

 


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