Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 166

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Menschen, die in einem Wechsel- und Schichtdienst sind, diese Schwerarbeiterrege­lung in Anspruch nehmen könnten, wenn sie alles erfüllen.

Aber eines war im Ausschuss auch schon klar, wenn wir hier zitieren, Kollege Walch: Auch du hast im Ausschuss angegeben, dass es in deiner Firma keinen Bauarbeiter im Alter von 55 Jahren gibt. Ich kann dir nur sagen, es gibt eine Auswertung der Bauar­beiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, die zeigt, dass jährlich etwa 1 700 Bauarbeiter zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr die Bauwirtschaft verlassen. Diese Auswertung verdeutlicht, dass Bauarbeiter zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr zwar insgesamt deutlich mehr als zehn Schwerarbeitsjahre vorweisen, aber die Anforderung von zehn Schwerarbeitsjahren in den letzten 20 Jahren nicht erfüllen können. Das heißt, dass auch die Bauarbeiter nicht hineinfallen.

Ich kann dir und auch deiner Partei nur eines versprechen, Kollege Walch (Abg. Walch: Die gehen eh früher, Kollege!): Arbeitnehmer, die solch einem Gesetz zustim­men, werden bei der Wahl einen Denkzettel bekommen. (Zwischenruf des Abg. Öllin­ger.) Denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Österreichs werden eurer Partei die Stimme garantiert nicht geben! (Beifall bei der SPÖ.)

18.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Haubner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


18.20.24

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf vielleicht noch einmal kurz zur Schwerarbeiterregelung Stellung nehmen. Ich denke, es ist ein Gesetz, es ist eine Verordnung, die sehr lange und sehr intensiv hier in diesem Haus, aber auch im Vorfeld diskutiert wurde. Das war richtig und gut so, denn wir be­treten mit dieser Regelung Neuland. (Abg. Öllinger: Gefährliches Neuland!)

Wir haben in diesem Bereich, gerade bei der Zusammenlegung der Pensionssysteme, aber auch im Bereich des verbesserten und vor allem des flexiblen Zugangs zur Alters­pension verschiedene Schienen eingezogen. Ich weise darauf hin, dass es nach wie vor die Möglichkeit gibt, wenn Menschen berufsunfähig sind, wenn sie krank sind, wenn sie invalid sind, früher in Pension zu gehen.

Wir haben die Möglichkeit, die Korridor-Pension als einen flexiblen Übergang zu wäh­len, und wir haben die Schwerarbeiterregelung eingeführt, eine Regelung, die – und das möchte ich hier noch einmal erwähnen – nicht Ersatz und nicht Alternative für eine Berufsunfähigkeitsregelung ist, sondern ein gutes Modell, das schwerst arbeitenden Menschen in Österreich, schwerst arbeitenden Menschen am Bau, schwerst arbeiten­den Menschen in der Pflege ermöglicht, vorzeitig und verdient in die Pension zu gehen, fünf Jahre früher in den Ruhestand zu gehen, mit wesentlich geringeren Abschlägen als bei der Invaliditätspension, als bei der Korridor-Pension und gedeckelt, also jährlich 1,8 Prozent gedeckelt mit 9 Prozent.

Wir haben damit, und davon bin ich überzeugt, ein sehr treffsicheres Modell, ein sehr faires und gerechtes Modell geschaffen, das vor allem auch umsetzbar ist. Und das war ja auch ein Teil der Diskussion der letzten Monate.

An dieser Stelle möchte ich mich einmal sehr herzlich bedanken bei allen, die an der Entwicklung und Weiterentwicklung dieser Schwerarbeiterregelung sehr positiv gear­beitet haben, bei den Vertretern der Pensionsversicherungsanstalt, bei den Vertretern der Sozialpartner und auch der Interessenvertretung, die, auch jetzt noch, sehr viele Ideen und Details eingebracht haben. Vor allem möchte ich hier aber den Beamten meines Hauses sehr herzlich danken, denn sie haben die Zeit seit der letzten Be-


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