es nicht, dass ich im Ausschuss nicht Stellung genommen
habe, aber selbstverständlich bin ich gerne bereit, Ihnen die
Position meiner Fraktion, auch wenn meine Kolleginnen und Kollegen das bereits deutlich gemacht haben,
wiederzugeben.
Sie wissen, dass durch
das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes die beitragsfreie Mitversicherung
aufgehoben wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat aber nicht nur das Wort „andersgeschlechtlich“ herausgestrichen. Das
wäre die einfachste Variante gewesen. Im Übrigen ist das Wort
„andersgeschlechtlich“ im Jahr 1981 ins Gesetz gekommen –
das möchte ich auch festhalten –, und zwar nicht auf Druck der
ÖVP, die war nämlich damals nicht in der Regierung. Das war eine
SPÖ-Alleinregierung. (Abg. Mag. Kuntzl: Es hat
sich die Welt verändert seither!)
Zwischen 1956 und
1981 waren überhaupt nur die Ehefrauen mitversichert. (Abg. Öllinger: Man kann doch auch gescheiter
werden!) –
Natürlich, selbstverständlich! Der Verfassungsgerichtshof hätte
jedoch ohne weiteres mit der Streichung des Wortes
„andersgeschlechtlich“ das Problem auch so lösen können.
Wenn Sie das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes lesen, dann werden Sie
sehen, dass er einen ganzen Satz herausgestrichen und es dem Gesetzgeber anheim
gestellt hat, darauf Rücksicht zu nehmen, ob das mit Kindererziehung
verbunden ist oder nicht.
Mit dem
Abänderungsantrag, der in der letzten Nationalratssitzung mit Mehrheit beschlossen
wurde, wurde die gesetzliche Regelung der Mitversicherung von nicht verwandten
anders- oder gleichgeschlechtlichen Personen, die mit dem oder der Versicherten
seit mindestens zehn Monaten in Hausgemeinschaft leben und unentgeltlich
den Haushalt führen, wenn sie sich der Kindererziehung widmen oder
mindestens vier Jahre gewidmet haben, wenn sie Anspruch auf Pflegegeld haben
oder den Versicherten mit Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4 pflegen,
normiert.
Hätten wir das nicht repariert, wären
plötzlich auch alle Frauen, die in Lebensgemeinschaft mit einem Mann
leben, aus der Mitversicherung herausgefallen. Und das wollten wir keinesfalls.
Oder wäre Ihnen von der SPÖ das lieber gewesen? (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Wir haben darüber hinaus auch klargestellt, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine beitragsfreie Mitversicherung auch die Kindererziehungszeiten aus früheren Partnerschaften relevant sind, und Personen, die nach der vom VfGH aufgehobenen Bestimmung bis 31. Juli 2006 mitversichert waren, bleiben das, solange sich der maßgebliche Sachverhalt nicht ändert.
Daher glaube ich, dass diese Regelung eine sehr vernünftige ist, die vollinhaltlich den Intentionen des VfGH entspricht. Ich könnte Ihnen jetzt auch noch begründen, warum, aber ich glaube, das wäre auf Grund der zahlreichen Tagesordnungspunkte, die heute noch im Hohen Haus zu behandeln sind, vielleicht nicht ganz in Ihrem Sinn, aber ich bin jederzeit gern bereit, das auch bilateral zu tun. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
18.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Frau Abgeordnete Csörgits zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
18.41
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Ich habe insbesondere Ihnen, Frau Bundesministerin Haubner, sehr interessiert zugehört, als Sie zum Thema Schwerarbeit geredet haben. Da ist immer davon gesprochen worden, dass Sie Empfehlungen geben werden.
Sehr geschätzte Frau Bundesministerin, wenn Sie haben möchte, dass diese Bestimmungen in einem Schwerarbeitergesetz drinnen sind, dann brauchen Sie als Ministerin