Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 171

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es nicht, dass ich im Ausschuss nicht Stellung genommen habe, aber selbstverständ­lich bin ich gerne bereit, Ihnen die Position meiner Fraktion, auch wenn meine Kollegin­nen und Kollegen das bereits deutlich gemacht haben, wiederzugeben.

Sie wissen, dass durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes die beitragsfreie Mitversicherung aufgehoben wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat aber nicht nur das Wort „andersgeschlechtlich“ herausgestrichen. Das wäre die einfachste Variante gewesen. Im Übrigen ist das Wort „andersgeschlechtlich“ im Jahr 1981 ins Gesetz ge­kommen – das möchte ich auch festhalten –, und zwar nicht auf Druck der ÖVP, die war nämlich damals nicht in der Regierung. Das war eine SPÖ-Alleinregierung. (Abg. Mag. Kuntzl: Es hat sich die Welt verändert seither!)

Zwischen 1956 und 1981 waren überhaupt nur die Ehefrauen mitversichert. (Abg. Öl­linger: Man kann doch auch gescheiter werden!) – Natürlich, selbstverständlich! Der Verfassungsgerichtshof hätte jedoch ohne weiteres mit der Streichung des Wortes „andersgeschlechtlich“ das Problem auch so lösen können. Wenn Sie das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes lesen, dann werden Sie sehen, dass er einen ganzen Satz herausgestrichen und es dem Gesetzgeber anheim gestellt hat, darauf Rücksicht zu nehmen, ob das mit Kindererziehung verbunden ist oder nicht.

Mit dem Abänderungsantrag, der in der letzten Nationalratssitzung mit Mehrheit be­schlossen wurde, wurde die gesetzliche Regelung der Mitversicherung von nicht ver­wandten anders- oder gleichgeschlechtlichen Personen, die mit dem oder der Versi­cherten seit mindestens zehn Monaten in Hausgemeinschaft leben und unentgeltlich den Haushalt führen, wenn sie sich der Kindererziehung widmen oder mindestens vier Jahre gewidmet haben, wenn sie Anspruch auf Pflegegeld haben oder den Versicher­ten mit Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4 pflegen, normiert.

Hätten wir das nicht repariert, wären plötzlich auch alle Frauen, die in Lebensgemein­schaft mit einem Mann leben, aus der Mitversicherung herausgefallen. Und das wollten wir keinesfalls. Oder wäre Ihnen von der SPÖ das lieber gewesen? (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Wir haben darüber hinaus auch klargestellt, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine beitragsfreie Mitversicherung auch die Kindererziehungszeiten aus früheren Partnerschaften relevant sind, und Personen, die nach der vom VfGH aufgehobenen Bestimmung bis 31. Juli 2006 mitversichert waren, bleiben das, solange sich der maß­gebliche Sachverhalt nicht ändert.

Daher glaube ich, dass diese Regelung eine sehr vernünftige ist, die vollinhaltlich den Intentionen des VfGH entspricht. Ich könnte Ihnen jetzt auch noch begründen, warum, aber ich glaube, das wäre auf Grund der zahlreichen Tagesordnungspunkte, die heute noch im Hohen Haus zu behandeln sind, vielleicht nicht ganz in Ihrem Sinn, aber ich bin jederzeit gern bereit, das auch bilateral zu tun. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

18.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Frau Abgeordnete Csörgits zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


18.41.24

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Bundes­ministerinnen! Ich habe insbesondere Ihnen, Frau Bundesministerin Haubner, sehr in­teressiert zugehört, als Sie zum Thema Schwerarbeit geredet haben. Da ist immer da­von gesprochen worden, dass Sie Empfehlungen geben werden.

Sehr geschätzte Frau Bundesministerin, wenn Sie haben möchte, dass diese Bestim­mungen in einem Schwerarbeitergesetz drinnen sind, dann brauchen Sie als Ministerin


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