Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 207

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vertagt, und zwar mit dem Hinweis, dass „noch weitere Gespräche“ geführt werden sollen.

Es ist nichts getan worden, um das Konsumentenschutzrecht zu verbessern, um das Konsumentenschutzrecht an die moderne Industriegesellschaft und den raschen technologischen Fortschritt anzupassen. Eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rücktrittsfristen bei Konsumentengeschäften wäre notwendig. Eine Verstärkung der außergerichtlichen Konfliktlösungsinstitutionen wie Schlichtungseinrichtungen wäre vorzunehmen. Schließlich bedürfte es auch der Einrichtung eines Konsumentenschutz­rates im Sozialministerium.

Das sind nur einige Reformvorschläge, die unter der Federführung meines Kollegen Jarolim erarbeitet wurden. Es ist aber eine Aufgabe, die der SPÖ vorbehalten bleiben wird, diese auch umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Der­noscheg. – Bitte.

 


20.50.52

Abgeordneter Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was der SPÖ vorbehalten bleibt – wie die Frau Kollegin soeben erwähnt hat –, das werden die Wäh­ler entscheiden, und zwar schon relativ bald.

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um den Verbraucherschutz. Das ist ein ge­meinschaftsrechtliches Anliegen. Es ist nur sinnvoll, dass man in einem gemeinsamen Markt auch eine Zusammenarbeit aller Stellen hat. In Österreich ist der Verbraucher­schutz bereits hervorragend umgesetzt.

Ein adäquater Verbraucherschutz – und das darf ich als Vertreter der Wirtschaft sa­gen – ist auch im Interesse der Wirtschaft und natürlich auch im Interesse jedes Unter­nehmens, das sich bemüht, die Anliegen der Kunden optimal umzusetzen.

Natürlich ist die Wirtschaft immer wieder vorsichtig, wenn es um überzogene Bestim­mungen geht, wenn es um bürokratischen Aufwand geht. Ich glaube, mit diesem Ge­setz ist es hervorragend gelungen, dass es eben nicht zu überbordenden Belastungen im Berichtswesen und Ähnlichem kommt.

Die Inhalte sind ausreichend dargelegt worden. Ich persönlich darf bedauern, dass die­se Regelungen im Verbraucherschutz nicht für Vereine gelten, denn dann hätten sehr viele ÖGB-Mitglieder durch dieses Gesetz einiges an schutzwürdigen Interessen zu re­geln. (Heiterkeit des Abg. Jakob Auer.– Danke vielmals. (Beifall der ÖVP.)

20.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1615 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls


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